Norm: ABGB §523 CdZPO idF WGN 1997 §500 Abs3 IIJJN §55 Abs1 Z1
Rechtssatz: Mehrere Ansprüche aus einer Eigentumsfreiheitsklage nach § 523 ABGB, die sich auf verschiedene Eingriffshandlungen des Beklagten stützen (hier: Zufahrt, Überbau und Holzschuppenbenützung) stehen nicht in einem tatsächlichen oder rechtlichen Zusammenhang im Sinne des § 55 Abs 1 Z 1 JN. Entscheidungstexte 6 Ob 79/98f ... mehr lesen...
Begründung: Mit seiner actio negatoria macht der Kläger die Freiheit seines durch Zuschlag erworbenen Liegenschaftseigentums von drei angemaßten und ausgeübten Benützungsrechten der Beklagten geltend. Die Beklagte habe kein Recht (Titel) auf 1. die Benützung einer Zufahrt und eines Parkplatzes; 2. die Benützung eines Holzschuppens und 3. auf Stehenlassen eines grenzüberschreitenden Überbaus im Ausmaß von rund 16 m2. Der Kläger begehrt zu 1. die Unterlassung der Benützung, zu 2. ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Mit dem von der Klägerin mit außerordentlicher Revision bekämpften Urteil bestätigte das Berufungsgericht die Abweisung einer Impugnationsklage gegen eine Exekution auf Unterlassung. Es sprach aus, daß die ordentliche Revision nicht zulässig sei. Ein Bewertungsausspruch unterblieb. Er wird daher vom Berufungsgericht nachzuholen sein. Ohne Zweifel besteht ja der Gegenstand einer Impugnationsklage bei einer Unterlassung... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin verkaufte mit Vertrag vom 4.11.1991 ihren Hälfteanteil an einer Liegenschaft an die - damals noch unter einer anderen Firma auftretende - zweitbeklagte Partei. Diese plante die Errichtung eines Wohn-, Geschäfts- und Kommunikationszentrums unter Einbeziehung dieser Liegenschaft. Sie bot der Klägerin an, ihr zum Preis von S 4,450.000 Wohnungseigentum an Geschäftsräumlichkeiten im Erdgeschoß und im ersten Stock sowie an sechs Kraftfahrzeug-Abstellplätzen in d... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Urteil bestätigte das Berufungsgericht Punkt 3 des Urteiles des Erstgerichts, mit dem festgestellt wurde, daß - mit Ausnahme eines Holzbringungs- und eines Heubringungsrechtes - kein Recht des Fahrens über die Liegenschaft der Kläger zugunsten im Hälfteeigentum der Beklagten stehender Grundstücke besteht. Das Berufungsgericht sprach aus, daß der Wert des Entscheidungsgegenstandes S 50.000 nicht übersteige und die ordentliche Revision jedenfalls ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies die nicht in einem Geldbetrag bestehenden Klagebegehren und Eventualbegehren ab. Das Berufungsgericht bestätigte diese Entscheidung und sprach aus, daß die ordentliche Revision nicht zulässig sei; ein Bewertungsausspruch unterblieb. Die von der klagenden Partei gegen die Entscheidung des Gerichts zweiter Instanz erhobene außerordentliche Revision kann derzeit nicht erledigt werden, weil die Zulässigkeit dieses Rechtsmittels noch nicht beurtei... mehr lesen...
Norm: ZPO §500 Abs2 Z1 IIE1ZPO §500 Abs3 IIE1JN §60 Abs2
Rechtssatz: Ist für ein Grundstück als Entscheidungsgegenstand kein eigener steuerlicher Einheitswert festgesetzt, so ist für die Bewertung dessen gemeiner Wert maßgeblich. Entscheidungstexte 1 Ob 11/98v Entscheidungstext OGH 27.01.1998 1 Ob 11/98v 6 Ob 71/00k Entscheid... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger kam als Schifahrer auf einem Schiweg, der einen bewaldeten Hang querte und ein Gefälle von 5 Grad (= 9 %) aufwies, zu Sturz und rutschte gegen eine mit einer Aufprallschutzmatte verkleidete eiserne Torsäule. Diese stand rund 80 cm rechts neben dem auf eine Breite von 6,5 m präparierten und ausgefahrenen Schiweg im Tiefschnee und war für abfahrende Schiwegbenützer schon bei Annäherung über eine längere Wegstrecke gut sichtbar. Der Kläger fuhr vor seinem Stu... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei begehrte, die Ungültigkeit der zu ihren Lasten als Voreigentümerin erfolgten grundbücherlichen Einverleibung des Eigentumsrechts der Beklagten an einem bestimmten Grundstück festzustellen und den vorherigen Grundbuchsstand durch bestimmte bücherliche Maßnahmen wiederherzustellen. Sie brachte vor, daß dem Eigentumserwerb der Beklagten ein Kaufvertrag zugrundeliege, den sie als Verkäuferin durch ein infolge einer rechtsunwirksamen Verkaufsvollmacht nu... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies die nicht in einem Geldbetrag bestehenden Klagebegehren und Eventualbegehren ab. Das Berufungsgericht bestätigte diese Entscheidung und sprach aus, daß die ordentliche Revision nicht zulässig sei; ein Bewertungsausspruch unterblieb. Die von der klagenden Partei gegen die Entscheidung des Gerichts zweiter Instanz erhobenene außerordentliche Revision kann derzeit nicht erledigt werden, weil die Zulässigkeit dieses Rechtsmittels noch nicht beurt... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß vom 1.4.1997, ON 9, hat das Rekursgericht dem Rekurs der klagenden Partei gegen die Zurückweisung der Klage (ON 4) Folge gegeben und dem Erstgericht die neuerliche Entscheidung nach Verfahrensergänzung aufgetragen. In den Gründen dieses Beschlusses wird als Vorfrage für den vom Rekursgericht bejahten Anwaltszwang unter anderem ausgeführt, der Streitgegenstand der Prüfungsklage betrage nicht S 30.000,--, sondern vielmehr S 38,191.225,-- (AS 39). Mit Besc... mehr lesen...
Begründung: Die beklagte Partei ist aufgrund eines Bestandvertrags vom 15.Dezember 1948 Mieterin von zwei Räumen im Gesamtausmaß von etwa 36 m2 in einem Haus der klagenden Partei. Nach einer mündlichen Zusage der Vermieterin wurde der beklagten Partei 1989 ein weiterer Raum von etwa 25 m2 für das Sortieren von Post zum Gebrauch überlassen. Diese Vereinbarung war auf drei Jahre befristet. Die Volksschule der klagenden Partei besteht aus sechs Klassen. Eine befindet sich im Dachgesc... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Eigentümerin einer Innsbrucker Liegenschaft mit Wohnhaus. Dieses Gebäude wurde um die Jahrhundertwende errichtet. Die Beklagten sind Miteigentümer einer benachbarten Liegenschaft mit Wohnhaus. Beide Häuser sind Teil der Gebäudezeilen einander kreuzender Straßen und bilden mit einem weiteren Haus einen an drei Seiten geschlossenen Innenhof. Dieser dient einem Installationsunternehmen als Lager- und Parkplatz. Er wird im übrigen als Abstellfläche für Fa... mehr lesen...
Begründung: Zwischen den Streitteilen wurde im Sommer 1994 ein Beherbergungsvertrag über die Wohnung Nr.5 in der Pension der Beklagten abgeschlossen. In diesem Appartement befand sich als Schlafgelegenheit ua eine zu einem Doppelbett ausziehbare Couch. Diese hatte der Vater der Beklagten, der die Pension bis 1992 führte, 1980 gemeinsam mit vier weiteren in einem Möbelfachgeschäft gekauft. Diese Ausziehbetten waren seither mehrfach als Doppelbetten verwendet worden, ohne daß es z... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Kläger sind seit 1978 je zur Hälfte Eigentümer einer Liegenschaft. zu der ein Haus gehört. Bereits damals befand sich eine aus zwei Tanks mit je 2.000 Liter Fassungsvermögen bestehende Öltankanlage im Keller, wobei beide Tanks unten mit einem Einfüllbzw Ausgleichsrohr verbunden waren und in der Mitte desselben ein weiteres dreiviertel Zoll starkes senkrechtes Rohr als sogenannte Steigleitung zum alten Ölbrenner diente. Da sich damals die Heizanlage in ei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagten sind aufgrund des Übergabsvertrags vom 21.3.1981 je zur Hälfte Eigentümer einer Liegenschaft, zu deren Gutsbestand unter anderem die landwirtschaftlich genutzten Grundstücke 640/1 und 640/2 gehören. Rechtsvorgängerin der Beklagten war deren Mutter. Südöstlich an diese Grundstücke schloß ehedem eine Liegenschaft, unter anderem mit dem Grundstück 639/2, an. Deren Eigentümer wollten im Jahre 1971 einen Teil ihrer Liegenschaft parzellieren lassen, ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte, die Beklagten schuldig zu erkennen, ihm eine in seinem Eigentum stehende Liegenschaft mit Wohnhaus geräumt zu übergeben. Er brachte vor, die Beklagten benützten diese Liegenschaft ohne Rechtstitel. Die Beklagten wendeten ein, die Liegenschaft des Klägers aufgrund eines mündlichen Kaufvertrags erworben zu haben. Ein Räumungsvergleich sei „ins Auge gefaßt“, jedoch schließlich nicht abgeschlossen worden, weil sich der Kläger geweigert habe, eine an de... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt die Verurteilung der dritten Beklagten zur Zahlung von S 8,500.000,- samt Anhang aus der Übernahme von Haftungen als Bürgin und Zahlerin für Forderungen der Klägerin aus einem der ersten Beklagten gewährten Kredit. Die dritte Beklagte beantragte Klagsabweisung und wandte, soweit für das Revisionsverfahren von Bedeutung, ein, daß sie die verpflichtung deshalb übernommen habe, damit die erste Beklagte weiterarbeiten könne. Dadurch wäre insbesonde... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr.Schlosser als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr.Schiemer, Dr.Gerstenecker, Dr.Rohrer und Dr.Zechner als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Parteien 1.) Josef H*****, und 2.) Günther H*****, beide vertreten durch Dr.Alois Siegl, Rechtsanwalt in Graz, wider die beklagte Partei Hedwig H*****, vertreten durch Dr.Hans Günther Medwed und Mag.Heinz Ku... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei begehrte, die beklagte Partei schuldig zu erkennen, eine Rechnung bestimmten Inhalts „im Sinne des § 11 UStG“ über die „aus einer außergerichtlichen Vereinbarung resultierende umsatzsteuerpflichtige Leistung und das dafür bezahlte Entgelt einschließlich der darauf entfallenden Umsatzsteuer“ auszustellen. Die klagende Partei begehrte, die beklagte Partei schuldig zu erkennen, eine Rechnung bestimmten Inhalts „im Sinne des Paragraph 11, UStG“ über di... mehr lesen...