Begründung: Die von der Klägerin gegen den Beklagten auf Räumung und Zahlung eines Mietzinsrückstandes gerichtete Klage wurde mit einem zu 44 C 513/01w anhängigen Verfahren, dessen Gegenstand eine weitere von der Klägerin gegen den Beklagten angestrengte Klage auf Zahlung von Mietzinsrückständen (betreffend einen anderen Zeitraum) war, verbunden. In den verbundenen Verfahren erging in der Folge über den gesamten Mietzinsrückstand ein (rechtskräftiges) Teilurteil. Infolge dieser Mi... mehr lesen...
Begründung: Zwischen den Streitteilen bestand zumindest in der zweiten Hälfte der Neunzigerjahre des vorigen Jahrhunderts eine grenzüberschreitende Geschäftsbeziehung betreffend diverse Warenlieferungen. Mit Klage vom (Einbringungsdatum) 26. 8. 1999 forderte die hier (wider-)beklagte Partei als Klägerin mit Sitz in Österreich von der hier (wider-)klagenden Partei mit Sitz in Deutschland zu 1 Cg 169/99v des Landesgerichtes Linz (im Folgenden kurz: Vorverfahren) die Bezahlung von zu... mehr lesen...
Begründung: Auf einem Grundstück der Klägerin ist die Belastung mit einem „Geh- und Fahrweg" zugunsten des Grundstücks der Beklagten verbüchert. Die Klägerin begehrt die Erklärung des teilweisen Erlöschens dieser Dienstbarkeit auf einer näher bezeichneten Teilfläche des dienenden Grundstücks sowie die Einwilligung der Beklagten zur Einverleibung der Teillöschung im Grundbuch. Hilfsweise wird die Feststellung begehrt, dass hinsichtlich der Teilfläche „kein wie auch immer gearteter ... mehr lesen...
Begründung: Den nunmehrigen Klägern wurde mit rechtskräftigem Sachbeschluss aufgetragen, die Bestandaufnahme in einem bestimmten Mietgegenstand durch den nunmehrigen Beklagten sowie durch beigezogene Professionisten zur Feststellung eines allfälligen Kakerlakenbefalls und etwaiger notwendiger Reparaturmaßnahmen am Abflusssystem samt Vornahme sofortiger Behebungsmaßnahmen an Ort und Stelle zu gestatten. Aufgrund dieses Sachbeschlusses wurde der nunmehrige Beklagte iSd § 353 Abs 1 ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist aufgrund eines Exekutionstitels gegenüber dem Beklagten als Vermieter verpflichtet, den von ihm in seiner Wohnung gehaltenen Hund binnen 14 Tagen zu entfernen und ab sofort jede weitere Hundehaltung in der Wohnung zu unterlassen. Der Kläger begehrte, die aufgrund des genannten Exekutionstitels bewilligte Exekution gemäß § 355 EO für unzulässig zu erklären bzw den Anspruch auf Unterlassung für erloschen zu erklären. Der Kläger begehrte, die aufgrund des ... mehr lesen...
Begründung: Das Gericht zweiter Instanz bestätigte die vom Erstgericht zur Gänze bewilligte Exekution in Ansehung aufgrund bestimmter behaupteter Zuwiderhandlungen des Verpflichteten, der Kostenentscheidung, der Bewilligung der Fahrnis- und der Forderungsexekution gemäß § 294 EO zur Hereinbringung der Antragskosten, wies in Abänderung der vom Erstgericht erteilten Bewilligung der Unterlassungsexekution den Exekutionsantrag in Ansehung weiteren näher umschriebenen Zuwiderhandelns ... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte führt gegen den Kläger zur Hereinbringung eines ihm aufgetragenen Prozesskostenvorschusses von 2.000 EUR sowie der Kosten des Exekutionsantrags Fahrnis- und Forderungsexekution. Mit seiner Oppositionsklage (nach § 35 EO) machte der Kläger Erlöschen des Anspruchs durch fristgerechte Zahlung geltend. Mit seiner Oppositionsklage (nach Paragraph 35, EO) machte der Kläger Erlöschen des Anspruchs durch fristgerechte Zahlung geltend. Das Erstgericht wies das K... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht sprach mit Zwischenurteil aus, dass „die Forderung der klagenden Partei" und „die geltend gemachten Gegenforderungen der beklagten Partei ... in einer die Klagsforderung nicht erreichenden Höhe" dem Grunde nach zu Recht" bestünden. Das Berufungsgericht änderte dieses Zwischenurteil insoweit ab, als es aussprach, dass „die Gegenforderungen der beklagten Partei ... dem Grunde nach nicht zu Recht" bestünden. Der Wert des Entscheidu... mehr lesen...
Norm: EO §36 EEO §42 HEO §355 VIIIeZPO §500 Abs2 EZPO §526 Abs3 A
Rechtssatz: Der Entscheidungsgegenstand bei der Unterlassungsexekution besteht nicht in einem Geldbetrag. Im Fall der gemeinsamen Entscheidung über mehrere Strafanträge hat das Gericht zweiter Instanz nach § 355 EO den Entscheidungsgegenstand für jede einzelne gesondert zu bewerten. Denn bei Bestätigung der Entscheidung über einen Strafantrag ist der Revisionsrekurs jedenfalls un... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht enthob einen in einem Zivilprozess bestellten allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen wegen unentschuldigter Nichtabgabe des Gutachtens seines Amtes, verhängte über ihn eine Ordnungsstrafe von 700 EUR, verurteilte ihn zum Ersatz der „dadurch" entstandenen Mehrkosten und sprach aus, dass „seine SV-Kosten entfallen". Schließlich sei der Akt sofort zurückzustellen. Das Gericht zweiter Instanz wies den Rekurs des Sachverständigen ... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 8. Jänner 2002 (richtig 2003) bewilligte das Erstgericht dem Beklagten zur Erwirkung einer Unterlassung die Exekution nach § 355 EO gegen die Kläger. Im Exekutionsantrag hatte der Beklagte behauptet, mit dem Abbrennen des 8. Kohlenmeilers im Jahr 2002 ab 29. November 2002 hätten die Kläger dem Exekutionstitel zuwider gehandelt, nach dem sie Immissionen von Rauch und Gas mit einem bestimmten Jahresmittelwert an Benzolgehalt und von Gestank durch geeig... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht hatte wegen Zuwiderhandelns gegen ein mit einstweiliger Verfügung erlassenes Verbot teils über beide verpflichtete Parteien, teils über nur eine von ihnen zahlreiche Geldstrafen im Ausmaß zwischen 1.200 und 17.500 EUR verhängt. Mit ihren Beschlüssen ON 89, 99 und 113 erkannte die Erstrichterin Rekursen der verpflichteten Parteien gegen Strafbeschlüsse aufschiebende Wirkung zu. Mit dem angefochtenen Beschluss änderte das Gericht zweiter Instanz diese Besch... mehr lesen...
Norm: EO §78ZPO §500 Abs2 IIJ
Rechtssatz: Die für die Frage der Vollbestätigung geltenden Grundsätze sind auch für die Frage der Zusammenrechnung beim Ausspruch nach § 500 Abs 2 Z 1 ZPO, für den § 500 Abs 3 ZPO auch auf § 55 Abs 1 bis 3 JN verweist, maßgebend. Mehrere Entscheidungsteile müssen daher in einem so engen Zusammenhang stehen, dass sie voneinander nicht gesondert werden können und deshalb die Zulässigkeit ihrer Anfechtung nur einheit... mehr lesen...
Begründung: Mit Vergleich vom 16. Juni 2003 verpflichtete sich die nunmehr verpflichtete Partei gegenüber der nunmehr betreibenden Partei zur Unterlassung bestimmter Wettbewerbshandlungen sowie zur Beseitigung bestimmt gestalteten Werbematerials und dessen Rückforderung von Ärzten oder Apothekern. Das Erstgericht bewilligte der betreibenden Partei auf Grund dieses Vergleichs die Unterlassungsexekution und verhängte über die verpflichtete Partei eine Geldstrafe; weiters bewilligte e... mehr lesen...
Begründung: Mit Kreditvertrag vom 18. 6. 1993 Nr. *****671 gewährte die Beklagte dem Kläger einen Kredit in Höhe von S 180.000,-- (= EUR 13.081,11), der in 300 gleich hohen monatlichen Pauschalraten von S 1.426,-- (= EUR 103,63), beginnend mit 1. 7. 1993, endend mit 1. 6. 2018, zurückgezahlt werden sollte. Der Kläger war berechtigt, den Kredit vorzeitig zu tilgen. Hievon machte er Gebrauch und deckte die Restschuld durch eine Zahlung am 31. 7. 2001 ab. Mit Kreditvertrag Nr. *****6... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger sind je zur Hälfte Eigentümer der Liegenschaft EZ 185 Grundbuch ***** A*****, bestehend aus den Grundstücken Nr 223/11 und .291 mit dem darauf errichteten Wohnhaus *****, H*****-P*****. Die Liegenschaft EZ 65 Grundbuch ***** A***** umfasst die Grundstücke 226, 228/6 und .44. Auf dieser befindet sich das Haus *****, A*****. Die Liegenschaft EZ 65 Grundbuch A***** stand zunächst im Eigentum der Ehegatten E*****, dann - nach einer Zwangsversteigerung - im Eigentu... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht erklärte in den beiden verbundenen Exekutionssachen die Urteile polnischer Gerichte, a) des Amtsgerichts Bochnia vom 9. Juni 2000, GZ III Rc 108/99, und b) des Landesgerichts Tarnow vom 12. Oktober 2000, GZ I Ca 402/00, in Österreich für vollstreckbar und bewilligte die Fahrnisexekution sowie die Gehaltsexekution gemäß § 294a EO, und zwar dem erstbetreibenden Minderjährigen zur Hereinbringung eines Unterhaltsrückstands (vom 11. Mai 1999 bis 31. März 2003... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin und ihr Ehegatte beabsichtigten ab Herbst 2001 den Verkauf einer im Alleineigentum der Klägerin stehenden Eigentumswohnung und die Errichtung eines Hauses. Der Beklagte suchte eine Eigentumswohnung. Er wurde infolge eines von der Erstnebenintervenientin als Vermittlerin geschalteten Inserats auf das Objekt der Klägerin aufmerksam und besichtigte es am 10. 5. 2002. Die Klägerin nannte einen Kaufpreis von 2 Mio S (= 145.345,67 EUR) für die Wohnung sa... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger erhob ein mit 8.500 EUR bewertetes Unterlassungsbegehren. Im Laufe des Verfahrens stellte er noch einen - nicht bewerteten - Zwischenantrag auf Feststellung (ON 7). Die beklagte Partei begehrte die Abweisung des Klagebegehrens und die Zurückweisung des Zwischenantrags auf Feststellung (ON 9 S. 2). Das Erstgericht wies den Feststellungsantrag zurück und gab dem Unterlassungsbegehren statt. Der Kläger habe den Feststellungsantrag nicht bewertet. Dessen Streitw... mehr lesen...
Begründung: Die Minderjährige ist Staatsangehörige von Bosnien und Herzegowina, der Vater ist Staatsangehöriger von Serbien und Montenegro (ehemals Bundesrepublik Jugoslawien). Mit Beschluss vom 29. 3. 2000 wurde die Unterhaltspflicht des Vaters zuletzt mit S 3.200 (EUR 232,55) monatlich festgesetzt. ad 1.: Mit Schriftsatz vom 27. 5. 2004 (ON 100) beantragte der Jugendwohlfahrtsträger die Gewährung von Unterhaltsvorschüssen in der Höhe von EUR 232,55 monatlich und verwies auf die Ve... mehr lesen...
Norm: ZPO §500 Abs2 IIE3ZPO §502 Abs3 DhZPO §528 Abs2 BZPO §530 AZPO §533
Rechtssatz: Richtet sich die Wiederaufnahmsklage nur gegen einen Teil der Entscheidung im wiederaufzunehmenden Verfahren, ist Streitgegenstand des Wiederaufnahmeverfahrens nur dieser von der Wiederaufnahmsklage betroffene Teil. Entscheidungstexte 6 Ob 349/04y Entscheidungstext OGH 17.02.2005 6 Ob 349/04y ... mehr lesen...
Begründung: Im wiederaufzunehmenden Verfahren begehrte die hier Beklagte und dortige Klägerin vom Wiederaufnahmskläger und dortigen Beklagten 24.140,46 EUR mit der Behauptung, er habe einen Brand verursacht, der auf das Haus ihres Versicherungsnehmers übergegriffen habe. Sie habe als Feuerversicherer Ersatzleistungen in Höhe des Klagebetrages erbracht. Das Erstgericht erkannte der Klägerin des wiederaufzunehmenden Verfahrens 23.321,51 EUR zu und wies das Mehrbegehren ab. Mit Urteil ... mehr lesen...
Begründung: Gegenstand ist die Entscheidung über eine Oppositionsklage, mit der das Erlöschen eines Unterhaltsanspruchs der Beklagten geltend gemacht wird. Das Berufungsgericht gab der Berufung des Klägers gegen das klagsabweisende Urteil des Erstgerichts nicht Folge und sprach aus, die ordentliche Revision sei mangels Vorliegens einer erheblichen Rechtsfrage iSd § 502 Abs 1 ZPO nicht zulässig. Gegenstand ist die Entscheidung über eine Oppositionsklage, mit der das Erlöschen eine... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht schlug mit Beschluss vom 8. Jänner 2002 zwei in Zwangsversteigerung gezogene Liegenschaften des Verpflichteten der betreibenden Genossenschaftsbank um die Meistbote von 485.817,89 und 167.147,51 EUR zu. Diese Zuschläge erklärte es nach Genehmigung durch die Grundverkehrskommission mit Beschluss vom 5. Juli 2002 für rechtswirksam. Dem dagegen erhobenen Rekurs des Verpflichteten gab das Rekursgericht am 21. April 2004 nicht Folge. Mit Beschluss vom 15. Juli... mehr lesen...
Begründung: Das Berufungsgericht verwarf mit der angefochtenen Entscheidung die vom Kläger gegen das Urteil des Erstgerichtes erhobene Nichtigkeitsberufung aus den geltend gemachten Gründen des § 477 Abs 1 Z 1, 2 und 3 ZPO und bestätigte im Übrigen das Urteil des Erstgerichtes, mit welchem das vom Kläger erhobene Unterlassungs- und Feststellungsbegehren abgewiesen wurde. Das Berufungsgericht sprach aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstandes 4.000 EUR, nicht aber 20.000 EUR ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung 1. Werden (hier: Mietzinsklage über 2.171,92 EUR sA und Räumung) mehrere Streitigkeiten zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbunden, so ist die Frage der Rechtsmittelzulässigkeit für jeden der verbundenen Rechtsstreite selbständig zu beurteilen. Die Streitwerte der verbundenen Ansprüche sind nicht zusammenzurechnen (EvBl 1983/6; AnwBl 1991/3678; Gitschthaler in Fasching² I § 55 JN Rz 4; Mayr in Rechberger² § ... mehr lesen...
Begründung: Im zweiten Rechtsgang (vgl 7 Ob 208/00i zum ersten Rechtsgang) stellte das Erstgericht die Klageforderung gegenüber den Beklagten mit je EUR 15.032,25 ohne Solidarverpflichtung als zu Recht bestehend fest, verneinte den Bestand ihrer Gegenforderungen, wies das Klagebegehren, soweit es die Solidarverpflichtung der Beklagten, EUR 60.128,99 sA zu bezahlen, zum Gegenstand hatte, sowie ein Zinsenmehrbegehren ab und erkannte die vier Beklagten schuldig, der Klägerin Beträge... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies die auf § 530 Abs 1 Z 7 ZPO gestützte Klage auf Wiederaufnahme der beiden verbundenen Verfahren AZ 54 C 373/01h (Feststellung von Hauptmietrechten gegenüber der nunmehrigen beklagten Hauseigentümerin) und AZ 54 C 515/01s (Unzulässigkeit der Räumungsexekution gemäß § 37 EO) mit Beschluss vom 30. Jänner 2004 gemäß § 538 ZPO zurück. Das Rekursgericht bestätigte mit seinem, dem Klagevertreter am 9. Juni 2004 zugestellten Beschluss vom 4. Mai 2004 die ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrte die Zahlung von 8.505,56 EUR sA sowie die Aufhebung zweier Exekutionsbewilligungen des Erstgerichts, Letzteres mit der
Begründung: , es fehle einerseits der beklagten Gemeinde die gesetzliche Grundlage für eine Zwangsvollstreckung auf Grund eines Rückstandsausweises, weil die Forderung privatrechtlicher Natur sei, andererseits weil ihr eine die betriebenen Forderung übersteigende Gegenforderung zustehe. In den Exekutionsverfahren wurden ursprünglich B... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht verurteilte die Beklagte zur Herausgabe eines bestimmten Autos. Das Berufungsgericht gab der dagegen erhobenen Berufung der Beklagten nicht Folge und sprach ferner aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstands 4.000 EUR, nicht aber 20.000 EUR übersteige, und dass die ordentliche Revision nicht zulässig sei. Die Beklagte beantragte daraufhin gemäß § 508 Abs 1 ZPO beim Berufungsgericht, die ordentliche Revision doch für zulässig zu erklären, und brachte ... mehr lesen...