RS OGH 2005/2/17 6Ob349/04y, 7Ob93/07p, 8Ob1/10w, 3Ob99/16d, 3Ob61/20x

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Veröffentlicht am 17.02.2005
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Norm

ZPO §500 Abs2 IIE3
ZPO §502 Abs3 Dh
ZPO §528 Abs2 B
ZPO §530 A
ZPO §533

Rechtssatz

Richtet sich die Wiederaufnahmsklage nur gegen einen Teil der Entscheidung im wiederaufzunehmenden Verfahren, ist Streitgegenstand des Wiederaufnahmeverfahrens nur dieser von der Wiederaufnahmsklage betroffene Teil.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2005:RS0120215

Im RIS seit

19.03.2005

Zuletzt aktualisiert am

29.07.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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