Begründung: Die Antragstellerin ist Mieterin des Geschäftslokals Nr 2 im Haus M***** Straße 73, in dem sie ein Kaffeehaus betreibt. Gestützt auf die Bestimmung des § 12a Abs 3 MRG hat die Antragsgegnerin als Vermieterin der Antragstellerin für das Geschäftslokal einen ihrer Ansicht nach angemessenen Hauptmietzins von 18.487 EUR und für ein Objekt im Souterrain des Hauses in Höhe von 1.995 EUR vorgeschrieben (mit Schreiben vom 10. 10./17. 11. 2003). Zuletzt war der Antragstellerin... mehr lesen...
Begründung: Die Impugnationsklage richtet sich gegen insgesamt acht Strafbeschlüsse des Exekutionsgerichts, wobei zumindest einer dieser Strafbeschlüsse über eine Vielzahl von (täglich gestellten) Strafanträgen erkannte. Dieser Vielzahl von Strafbeschlüssen liegt die Behauptung mehrfacher Verstöße gegen den Exekutionstitel zugrunde. Das Berufungsgericht bestätigte das klageabweisende Urteil des Erstgerichts und sprach aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstands 20.000 EUR überst... mehr lesen...
Begründung: Die volljährige Antragstellerin strebte mit ihrem am 20. 7. 2007 eingebrachten Antrag die Erhöhung des von ihrem Vater monatlich zu leistenden Unterhalts von 145,34 EUR auf 330 EUR ab Juli 2004 an. Das Erstgericht wies den Erhöhungsantrag für den Zeitraum vom 20. 7. bis 31. 8. 2004, für den August 2005, den August 2006 und für den September 2007 ab. Es gab dem Erhöhungsantrag für den Zeitraum vom September 2004 bis Juli 2005, vom September 2005 bis Juli 2006, vom Septemb... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte vom Beklagten die Zahlung von 10.153,12 EUR sA an Honorar für erbrachte Anwaltsleistungen. Der Beklagte wendete einerseits die Zwecklosigkeit der erbrachten Leistungen, andererseits aufrechnungsweise Schadenersatzforderungen wegen unzureichender Vertretung und Beratung ein. Mit seiner Widerklage begehrte der Beklagte seinerseits 292.424 EUR sA an Schadenersatz wegen unzureichender Vertretung und Beratung durch den Kläger. Das Erstgericht gab dem Klage... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht setzte den einstweiligen Unterhalt für die beiden antragstellenden Kinder mit monatlich je 325 EUR fest und wies das Mehrbegehren von je 50 EUR ab. Das Rekursgericht bestätigte über Rekurs des Vaters diese Entscheidung und erklärte den (ordentlichen) Revisionsrekurs für nicht zulässig. Der Vater erhob dagegen ein als „außerordentlicher Revisionsrekurs" bezeichnetes Rechtsmittel, brachte vor, dass für Adamo gegenwärtig an monatlichem Unterhalt bloß 217 ... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei begehrt die Feststellung, es bestehe kein Anspruch des Beklagten gegen die klagende Partei auf Rückzahlung von Wiener Gebrauchsabgabe von 76,20 EUR für den Zeitraum vom 26. 10. 2002 bis 28. 4. 2005. Die Stadt W***** schloss sich dem Verfahren als Nebenintervenientin auf der Seite der klagenden Partei an. Der Beklagte begehrt Klagsabweisung. Das Erstgericht gab dem Klagebegehren statt. Das Berufungsgericht gab der Berufung des Beklagten nicht Folge und... mehr lesen...
Begründung: Die Streitteile wohnen im selben Ort. Das Einfamilienhaus des Antragsgegners liegt in Sichtweite gegenüber dem Anwesen der Antragstellerin. Auch das Wochenendhaus eines ihrer Söhne liegt in unmittelbarer Nachbarschaft des Hauses des Antragsgegners. Seit dem Jahr 2001 belästigt der Antragsgegner die Antragstellerin. Eine (auch) von der Antragstellerin eingebrachte Unterlassungsklage führte zu dem Vergleich vom 3. 4. 2006, der den Antragsgegner verpflichtete, die Bezeichnu... mehr lesen...
Norm: ZPO §500 Abs2 IIJ Z3ZPO §502 Abs1 HIIZPO §502 Abs1 HI2ZPO §508 Abs3
Rechtssatz: Der bloße Wille des Berufungsgerichts, einen Gleichklang von Entscheidungen bei gleichzeitiger Erledigung eines gegen verschiedene Beklagte gerichteten Anspruchs zu gewährleisten, indiziert das Vorliegen einer Rechtsfrage von erheblicher Bedeutung iSd § 502 Abs 1 ZPO nicht. Entscheidungstexte 3 Ob 61/07b ... mehr lesen...
Begründung: Mit seiner am 2. Mai 2007 beim Landesgericht Salzburg eingebrachten Klage beantragte der Kläger, die Beklagte zur Einwilligung in die Löschung des im Grundbuch aufgrund eines Übergabsvertrags vom 14. Mai 1981 verbücherten Wohnrechts sowie der Reallast der Versorgung zu verurteilen. Nach dem Klagevorbringen sei der Kläger Miteigentümer der Liegenschaft verbunden mit Wohnungseigentum an drei Wohnungen. Die übrigen Liegenschaftsanteile stünden im Eigentum der Tochter der ... mehr lesen...
Begründung: Das auf die Herausgabe eines Sparbuchs mit einer Einlage von 30.999 EUR gerichtete Klagebegehren wurde von den Vorinstanzen abgewiesen. Zu der von der Klägerin behaupteten Schenkung traf das Erstgericht die vom Berufungsgericht übernommenen Negativfeststellungen. Weder die Übergabe des Sparbuchs an die Klägerin noch eine Schenkungserklärung der Rechtsvorgängerin der Beklagten waren feststellbar (Ersturteil S 12). Rechtliche Beurteilung Die außero... mehr lesen...
Norm: ZPO §500 Abs2 IIJ Z3ZPO §502 Abs1 HIIZPO §502 Abs1 HI2ZPO §508 Abs3
Rechtssatz: Der bloße Wille des Berufungsgerichts, einen Gleichklang von Entscheidungen bei gleichzeitiger Erledigung eines gegen verschiedene Beklagte gerichteten Anspruchs zu gewährleisten, indiziert das Vorliegen einer Rechtsfrage von erheblicher Bedeutung iSd § 502 Abs 1 ZPO nicht. Entscheidungstexte 3 Ob 61/07b ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger brachte zunächst gegen die Erstbeklagte eine Amtshaftungsklage wegen 15.633,43 EUR - Schadenszeitraum Jänner 2004 - ein (letztlich 20 Cg 2/07g des Landesgerichts Klagenfurt), sodann eine Klage gegen beide Beklagte wegen 15.633,43 EUR - Schadenszeitraum Oktober 2004 - und zusätzlich ein mit 2.000 EUR bewertetes Feststellungsbegehren (letztlich 20 Cg 162/06k des Landesgerichts Klagenfurt). Beide Verfahren wurden zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung ver... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Baumann als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Danzl, Dr. Veith, Dr. Grohmann und Dr. Nowotny als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Helga W*****, vertreten durch Dr. Klaus Schiller M.A., Mag. Markus Schablinger, Rechtsanwälte in Schwanenstadt, gegen die beklagten Parteien 1. Christian S*****, 2. Wilhelm S*****, 3. V***** Versicher... mehr lesen...
Begründung: Nach einem Verkehrsunfall begehrte der Erstkläger 7.738,95 EUR, die Zweitklägerin 16.357,96 EUR, die Drittklägerin 13.224,80 EUR und die Viertklägerin 12.062 EUR jeweils sA an Schadenersatz. Das Erstgericht gab dem Begehren des Erstklägers zur Gänze, jenem der Zweitklägerin mit 10.425,58 EUR, jenem der Drittklägerin mit 13.068,80 EUR und jenem der Viertklägerin mit 2.226 EUR jeweils sA statt und wies das Mehrbegehren von 5.932,98 EUR (Zweitklägerin), 156 EUR (Drittkläger... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte den Zuspruch von 1.712,32 EUR (sA) sowie die Feststellung, die Beklagte sei (als Fruchtgenussberechtigte) schuldig, ihm die auf ihn als (Mit-)Eigentümer eines Hauses anteilig entfallenden Kosten an Eigenheimversicherung und (im Einzelnen angeführte) Gebühren und Gemeindeabgaben zu bezahlen. Das Erstgericht wies sowohl das Leistungs- als auch das Feststellungsbegehren ab. Das Berufungsgericht bestätigte die Entscheidung der ersten Instanz. Es sprach ... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger begehren, die Beklagten schuldig zu erkennen, ab sofort durch geeignete Maßnahmen dafür zu sorgen, dass die auf der Liegenschaft der Beklagten stehenden Eichenbäume nur eine solche Höhe und einen solchen Zustand haben, dass dadurch dem im Wohnungseigentum der Kläger stehenden Reihenhaus und dem dazugehörenden Garten nicht Licht in einem das ortsübliche Maß überschreitenden Ausmaß entzogen wird. Die Eventualbegehren unterscheiden sich davon durch die Präzisie... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt Unterlassung der Verbreitung und Vervielfältigung von Lichtbildern, an denen ihr die Herstellerrechte zustehen, ohne entsprechende Herstellerbezeichnung. Das Rekursgericht hat dem Rekurs der Beklagten gegen die vom Erstgericht erlassene einstweilige Verfügung nicht Folge gegeben und ausgesprochen, dass der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig sei. Die Beklagte brachte gegen diesen Beschluss einen außerordentlichen Revisionsrekurs ein. ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt im Wesentlichen 15.000 EUR an Schmerzengeld sowie die Feststellung, dass die Beklagte für sämtliche künftigen, derzeit nicht bekannten Schäden hafte. Er stützt dies zusammengefasst auf ein Alleinverschulden der Beklagten am Zustandekommen eines Schiunfalls zwischen ihm und der Beklagten. Das Erstgericht erkannte mit „Teilzwischenurteil" allein über das Leistungsbegehren dem Grunde nach und beurteilte dies als zu Recht bestehend. Der gegen dieses Teilzw... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Schiemer als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Prückner, Hon.-Prof. Dr. Sailer und Dr. Jensik sowie die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Fichtenau als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Dr. Franz I*****, vertreten durch Dr. Heinz-Peter Wachter, Rechtsanwalt in Wien, wider die beklagte Partei Katharina H*****, vertr... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte lud die Klägerin mit einem E-Mail zu einem Messebesuch ein. Die Klägerin begehrte daraufhin mit anwaltlichem Schreiben, derartige Zusendungen künftig zu unterlassen, eine entsprechende Unterlassungserklärung abzugeben und die Kosten des anwaltlichen Einschreitens von 236 EUR zu bezahlen. Sie stützte sich dafür auf § 107 TKG 2003 und § 1 UWG. Weitere Korrespondenz folgte. Schließlich zahlte die Beklagte, gab aber (zunächst) keine Unterlassungserklärung ab. D... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien sowie der frühere Zweitbeklagte sind Geschwister. Sie waren bei Einbringung der Klage zu je einem Drittel Eigentümer der Liegenschaften Grundbuch ***** EZ 173 und EZ 174. Während des Verfahrens erwarb der Beklagte den Anteil des früheren Zweitbeklagten; dieser schied aus dem Verfahren aus. Bei den Liegenschaften handelt es sich um zwei räumlich voneinander getrennte Flächen, und zwar um (a) das „alte Firmengelände" in T*****, bestehend aus der EZ 174 und d... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Baumann als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Danzl, Dr. Veith, Dr. Grohmann und Dr. Nowotny als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei mj Marco R*****, geboren am *****, vertreten durch Mag. Edwin Stangl, Rechtsanwalt in Wiener Neustadt, gegen die beklagten Parteien 1. Wolfgang S*****, 2. W*****-AG, *****, vertreten durch Dr. Günthe... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Baumann als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Danzl, Dr. Veith, Dr. Grohmann und Dr. Nowotny als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Parteien 1. Adem T*****, 2. Nefi T*****, vertreten durch Dr. Walter Geißelmann, Dr. Günther Tarabochia, Rechtsanwälte in Bregenz, gegen die beklagten Parteien 1. Özcan Ü*****, 2. G***** Versicherung AG, ****... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht verpflichtete den Kläger mit einstweiliger Verfügung zur Zahlung eines monatlichen Unterhalts von 353 EUR und wies ein Mehrbegehren auf Zahlung von weiteren 47 EUR ab. Die Beklagte ließ die Teilabweisung unbekämpft. Der Kläger focht die einstweilige Verfügung in vollem Umfang an. Ausgehend von dem nach § 58 Abs 1 JN maßgebenden Dreifachen der Jahresleistung betrug der Entscheidungsgegenstand des Rekursgerichts daher 12.708 EUR. Das Erstgericht verpflic... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluss wies das Berufungsgericht einen nach § 508 Abs 1 ZPO gestellten Antrag der Beklagten auf Zulassung der Revision und die damit verbundene ordentliche Revision zurück. Mit dem angefochtenen Beschluss wies das Berufungsgericht einen nach Paragraph 508, Absatz eins, ZPO gestellten Antrag der Beklagten auf Zulassung der Revision und die damit verbundene ordentliche Revision zurück. Rechtliche Beurteilung Der dag... mehr lesen...
Begründung: Im Verfahren, dessen Wiederaufnahme die Klägerin anstrebt, gab das Erstgericht der Oppositionsklage des Beklagten zur Gänze statt und erklärte die von der Klägerin betriebene Unterhaltsexekution in Ansehung eines Rückstands von 1.899,94 EUR sowie des laufenden Unterhalts von monatlich 135,71 EUR für unzulässig. Mit dem Vorbringen, ein ihr nunmehr zur Verfügung stehendes Schreiben der Ärztekammer bilde einen Wiederaufnahmsgrund iSd § 530 Abs 1 Z 7 ZPO, begehrt die Kläger... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte als Vermieterin und die P***** S***** O***** E***** GmbH als Mieterin schlossen am 21. 1. 2002 einen Mietvertrag über die im Haus ***** S*****, T*****, gelegene Geschäftsräumlichkeit im Ausmaß von 104 m2, der beiderseitig unter Einhaltung einer einjährigen Kündigungsfrist zu jedem Monatsletzten schriftlich gekündigt werden kann. Mit Beschluss des Landesgerichtes Klagenfurt vom 6. 11. 2006, 40 S 83/06f, wurde über das Vermögen der P***** S***** O***** E*****... mehr lesen...
Begründung: Die erstbeklagte GmbH ist Eigentümerin einer Eigentumswohnung. Der Zweitbeklagte und die Drittbeklagte sind Geschäftsführer bzw Gesellschafter der erstbeklagten GmbH. Die viertbeklagte Partei führte Bauarbeiten durch und entfernte nach Beendigung ihrer Arbeiten ein Pfostenplateau, das die Verbindung zum Obergeschoss herstellte. Der Kläger führte am Folgetag Installationsarbeiten durch und stürzte bei der Benützung des Übergangs zum Obergeschoss in die Tiefe. Er begehrte ... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht gab dem restlichen (nunmehr unbestritten so zu qualifizierenden) Oppositionsklagebegehren teilweise statt. Das Berufungsgericht gab der Berufung der Beklagten gegen den klagestattgebenden Teil dieses Urteils nicht Folge und sprach aus, dass die ordentliche Revision nicht zulässig sei. Die gegen dieses Urteil erhobene „außerordentliche" Revision der Beklagten legte das Erstgericht unmittelbar dem Obersten Gerichtshof vor. Diese Vorgangsweise widerspricht d... mehr lesen...
Begründung: Die (am 8. Juli 2007 verstorbene) Oppositionsbeklagte (Mutter des Klägers) löste eine Bankverbindlichkeit des Klägers über 46.205,09 EUR ein, worüber dieser verständigt wurde. Die Bank hatte einen Wechselzahlungsauftrag über 44.312,29 EUR erwirkt. Aufgrund dieses Exekutionstitels und der Rechtsnachfolge der Beklagten wurde dieser am 16. Juni 2006 zu AZ 6 E 18/06x des Bezirksgerichts Thalgau die beantragte Zwangsversteigerung von Liegenschaftsanteilen des Klägers zur Here... mehr lesen...