Entscheidungsgründe: Die Beklagte betreibt in einer großen Anzahl von Filialen in Tirol in Form von "Märkten" ua den Einzelhandel mit Lebens- und Genußmitteln sowie Drogeriewaren. In der "Tiroler Tageszeitung" vom 3.2.1989 kündigte sie "Pampers aller Sorten" zu einem Preis von S 139,90 je Packung an; tatsächlich verkaufte sie "Pampers"-Windeln auch zu diesem Preis, so am 10.2.1989 an Martin S***. Der klagende Schutzverband begehrt, die Beklagte schuldig zu erkennen, es im geschäft... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Nach Zustellung des Urteils des Berufungsgerichtes teilte der Prozeßbevollmächtigte der beklagten Partei Dr. Felix H*** dem Gericht am 2.November 1988 schriftlich mit, die beklagte Partei habe sich entschlossen, keine außerordentliche Revision zu erheben. Er ersuche daher um Bereinigung des Gerichtsaktes. In dieser, der vertretenen Partei zuzurechnenden Prozeßerklärung liegt ein Rechtsmittelverzicht. Aus dem Wortlaut der Erk... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 28. April 1926 geborene Kläger betrieb neben seiner Landwirtschaft bis 31. Dezember 1983 das Holzhandelsgewerbe als gebundenes Gewerbe mit dem Standort in Huben. Bis 31. Dezember 1985 übte er das konzessionierte Gewerbe zur gewerbsmäßigen Güterbeförderung mit Kraftfahrzeugen sowie ein Sägewerksgewerbe aus. Im Rahmen dieses Gewerbes war der Kläger vom 8. März 1960 bis 31. Dezember 1985 im Sinn des § 20 Abs 1 ASVG höherversichert. Aufgrund des Bescheides ... mehr lesen...
Begründung: Mit Urteil vom 6. Juli 1987 gab das Erstgericht dem auf Zahlung von Entgeltansprüchen, Urlaubsentschädigung, Urlaubsabfindung und Abfertigung gerichteten Klagebegehren in Höhe von insgesamt S 214.569,- sA zur Gänze statt. Das Urteil wurde dem Vertreter des Beklagten am 3. August 1987 zugestellt. Der Beklagte bekämpfte dieses Urteil mit der am 2. September 1987 beim Erstgericht eingelangten und am 1. September 1987 zur Post gegebenen (Vermerk laut § 108 Abs3 Geo) Berufu... mehr lesen...
Begründung: Im vorliegenden Rechtsstreit wegen Bestreitung der ehelichen Vaterschaft ist auf Seite der beiden beklagten Kinder der Vater jenes schon vor der Klagseinbringung verstorbenen Mannes als Nebenintervenient beigetreten, der von der Mutter als natürlicher Vater der Kinder angegeben worden war. Nachdem das der Klage stattgebende Urteil des Erstgerichts dem Kurator der Kinder zugestellt und von diesem nicht angefochten worden war, wurde der verstorbene Sohn des Nebeninterveni... mehr lesen...
Norm: ZPO §208 BZPO §472
Rechtssatz: Auf einen vom Gegner des Rechtsmittelwerbers dem Gericht zur Kenntnis gebrachten Rechtsmittelverzicht kann nur dann Bedacht genommen werden, wenn er als doppelfunktionelle Prozeßhandlung im Rechtsstreit überhaupt Wirkung äußern kann. Im Anwaltsprozeß muß daher der Berufungsverzicht - soweit die verzichtende Partei nicht subjektiv vom Anwaltszwang befreit ist - durch einen - Rechtsanwalt erklärt werden. ... mehr lesen...
Norm: ZPO §472
Rechtssatz: Der außergerichtliche Rechtsmittelverzicht muß bloß dem Prozeßgegner oder seinem gesetzlichen Vertreter oder Prozeßbevollmächtigten gegenüber erklärt werden; selbst eine ausdrückliche Ablehnung der Verzichtserklärung würde die Wirksamkeit nicht berühren. Entscheidungstexte 7 Ob 527/80 Entscheidungstext OGH 28.02.1980 7 Ob 527/80 Veröff: EvBl 1980/179 ... mehr lesen...
Der Kläger begehrt an Honorar für die anwaltliche Vertretung der Beklagten, betreffend den Erwerb des Unternehmens "D ..." in G 163 051.92 S samt Anhang. Hievon entfallen auf die Zeit bis einschließlich 16. Jänner 1977 18 978.44 S, der Rest auf die Zeit vom 17. Jänner bis 15. März 1977. Die Beklagte wendete ein, der Kläger sei nicht für sie, sondern für einen anderen Klienten, nämlich die A ... KG (im folgenden kurz A) bzw. deren Geschäftsführer Ignaz K tätig geworden. Die meisten d... mehr lesen...
Der am 18. Mai 1973 verstorbene Erblasser hat mit seiner am 28. Mai 1973 vorschriftsmäßig kundgemachten letztwilligen Verfügung, dem eigenhändig geschriebenen und unterschriebenen Testament vom 16. Feber 1972, seine Frau Amalia R als Alleinerbin eingesetzt. Zugleich vermachte er Gertraud K die ihm gehörige Hälfte der Liegenschaft EZ 785 KG E mit der Verpflichtung, Amalia R eine wertgesicherte monatliche Leibrente von 500 S auf Lebenszeit zu bezahlen. Mit dem Beschluß des Bezirksgerich... mehr lesen...
Norm: ZPO §472ZPO §503 C2aZPO §513
Rechtssatz: Ein Verzicht auf Zustellung eines Beschlusses kann vor Fällung der Entscheidung rechtswirksam erklärt werden. Entscheidungstexte 1 Ob 28/75 Entscheidungstext OGH 05.03.1975 1 Ob 28/75 3 Ob 624/78 Entscheidungstext OGH 20.06.1979 3 Ob 624/78 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §208 BZPO §472
Rechtssatz: Ein Rechtsmittelverzicht muß ausdrücklich erfolgen - eine bloß schlüssige Verzichtserklärung reicht nicht aus. Trotzdem muß aber das Wort Verzicht nicht unbedingt in der Erklärung enthalten sein. Es genügt vielmehr, wenn sich aus deren Wortlaut unzweifelhaft ergibt, daß sich eine Partei freiwillig ihres Rechtes auf Erhebung eines Rechtsmittels gegen eine gerichtliche Entscheidung begibt. ... mehr lesen...
Norm: ZPO §466ZPO §472ZPO §524
Rechtssatz: Den Eintritt der Rechtskraft des Urteils bewirkt auch ein (gültig erklärter) Rechtsmittelverzicht, selbst wenn vorher oder nachher trotzdem Berufung ergriffen bzw aufrecht erhalten wird (ebenso insbesonders Fasching III 691 und SZ 25/298). Entscheidungstexte 3 Ob 156/74 Entscheidungstext OGH 30.08.1974 3 Ob 156/74 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §208 BZPO §472
Rechtssatz: Auf ein Rechtsmittel kann auch außergerichtlich verzichtet werden. Auf einen solchen Rechtsmittelverzicht kann aber auch dann Bedacht genommen werden, wenn er dem Gericht vom Gegner des Rechtsmittelwerbers in einer von der Prozeßordnung für Prozeßhandlungen vorgesehenen Form zur Kenntnis gebracht wird. Entscheidungstexte 3 Ob 161/74 Entscheidungstex... mehr lesen...
Norm: ZPO §472
Rechtssatz: Die bloße schriftliche Mitteilung an den Gegner "Mein Mandant wird das ergangene Urteil . . . . nicht bekämpfen" stellt noch keinen Rechtsmittelverzicht dar. Entscheidungstexte 6 Ob 151/68 Entscheidungstext OGH 03.07.1968 6 Ob 151/68 3 Ob 161/74 Entscheidungstext OGH 30.08.1974 3 Ob 161/74 Beisat... mehr lesen...
Norm: ZPO §87ZPO §208 BZPO §472
Rechtssatz: Der Zustellungsverzicht kann entgegen dem Rechtsmittelverzicht auch vor Fällung der Entscheidung rechtswirksam abgegeben werden. An den Zustellungsverzicht ist auch der Universalsukzessor des Verzichtenden gebunden. Entscheidungstexte 8 Ob 240/65 Entscheidungstext OGH 14.09.1965 8 Ob 240/65 3 O... mehr lesen...
Am 7. Oktober 1963 ist der vom Kläger gelenkte Personenkraftwagen mit dem Personenkraftwagen des Beklagten (von diesem gelenkt) auf der Eisenbundesstraße in der damaligen Überquerung des Laussagrabens im Begegnungsverkehr zusammengestoßen. Ein Strafverfahren ist im Zusammenhang mit diesem Verkehrsunfall nicht eingeleitet worden. Mit der Behauptung des Verschuldens des Beklagten am Zusammenstoß der Fahrzeuge verlangt der Kläger den Ersatz von Sachschaden in der Höhe von 2704.50 S samt ... mehr lesen...
Norm: ZPO §472ZPO §503 Z2 C2aZPO §513
Rechtssatz: Die Wirksamkeit des Verzichtes auf ein Rechtsmittel setzt die Kenntnis der Entscheidung voraus, auf deren Anfechtung verzichtet werden soll (vgl zB 2 Ob 751/51). Wenn daher eine Partei in der Berufungsverhandlung die ihr etwa erforderlich erscheinende Ergänzung von Sachverhaltsfeststellungen der ersten Instanz ohne Beweisergänzung oder Beweiswiederholung bloß auf Grund der Akten vornehme, dann i... mehr lesen...
Die Firma Philipp K. brachte am 8. Februar 1957 gegen den mit Beschluß des Bezirksgerichtes Klagenfurt vom 7. Dezember 1954 beschränkt entmundigten Gerald P. beim Arbeitsgericht Klagenfurt eine Klage auf Zahlung von 177.670.10 S s. A. ein, weil sich der Genannte in der Zeit vom 18. Dezember 1950 bis zum 8. Februar 1954 als Lohnbuchhalter dieser Firma insgesamt 321.746.10 S, von denen der eingeklagte Betrag noch ausstehe, zugeeignet habe. Bei der Verhandlungstagsatzung am 25. Februar 1... mehr lesen...
Norm: ABGB §154 Abs3 GABGB §154aABGB §233 AEntmO §4ZPO §34ZPO §266 DVIIZPO §472
Rechtssatz: Die Unterlassung der Erhebung eines Rechtsmittels und die Außerstreitstellung von Tatsachen in einem Rechtsstreit durch den Beistand der beschränkt entmündigten Partei oder durch den Machthaber des Beistandes bedarf, da es sich nicht um Dispositivhandlungen handelt, nicht der pflegschaftsbehördlichen Genehmigung. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ZPO §472
Rechtssatz: Die im Kostenrekurs abgegebene Erklärung, das Urteil bleibe in der Hauptsache unangefochten, ist ein ausdrücklicher Verzicht auf die Berufung. Entscheidungstexte 1 Ob 106/64 Entscheidungstext OGH 10.07.1964 1 Ob 106/64 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1964:RS0041909 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §472
Rechtssatz: Die vor Erlassung der Entscheidung abgegebene Erklärung einer Partei, die Entscheidung nicht anfechten zu wollen, ist kein wirksamer Rechtsmittelverzicht. Entscheidungstexte 1 Ob 474/60 Entscheidungstext OGH 21.12.1960 1 Ob 474/60 5 Ob 8/64 Entscheidungstext OGH 30.01.1964 5 Ob 8/64 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §182ZPO §472
Rechtssatz: Umfang der richterlichen Belehrungspflicht über Umfang und Wirkung eines Rechtsmittelverzichtes einer im Ehestreit nicht anwaltlich vertretenen Partei. Entscheidungstexte 1 Ob 448/60 Entscheidungstext OGH 14.12.1960 1 Ob 448/60 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1960:RS0037142... mehr lesen...
Norm: ZPO §472ZPO §529 AZPO §530 A
Rechtssatz: Durch einen Rechtsmittelverzicht gegen ein Urteil wird die Zulässigkeit der Wiederaufnahmsklage (und auch der Nichtigkeitsklage) nicht berührt. Entscheidungstexte 7 Ob 438/55 Entscheidungstext OGH 26.10.1955 7 Ob 438/55 Veröff: RZ 1956,31 6 Ob 227/64 Entscheidungstext OGH 25.11.19... mehr lesen...
Norm: ZPO §208 Z1 BZPO §472
Rechtssatz: Zur Frage der Wirksamkeit eines Rechtsmittelverzichtes, wenn die mündlich verkündeten und die schriftlich ausgeführten
Entscheidungsgründe: von einander abweichen. Entscheidungstexte 7 Ob 406/55 Entscheidungstext OGH 21.09.1955 7 Ob 406/55 Veröff: RZ 1955,187 European Case Law Identifier (ECLI... mehr lesen...
Norm: ZPO §472
Rechtssatz: Nur ein schriftlicher Rechtsmittelverzicht ist verbindlich. Entscheidungstexte 2 Ob 751/51 Entscheidungstext OGH 21.11.1951 2 Ob 751/51 Veröff: SZ 24/319 1 Ob 643/52 Entscheidungstext OGH 01.10.1952 1 Ob 643/52 3 Ob 653/54 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Das Erstgericht hat mit seinem Urteil vom 12. Jänner 1954, die Wiederaufnahme des Verfahrens C 66/50 des Bezirksgerichtes Mattighofen bewilligt und in der Sache selbst erkannt, daß das Klagebegehren auf Feststellung der Vaterschaft des Wiederaufnahmsklägers zu dem beklagten Kinde und auf Leistung eines monatlichen Unterhaltsbetrages von 30 S ab Klagstag abgewiesen und die Wiederaufnahmsbeklagte in den Kostenersatz verfällt wird. Das Urteil wurde nach Schluß der Verhandlung verkundet; ... mehr lesen...
Nach dem Inhalt der Klage ist der Beklagte im Betriebe der klagenden Partei vom 6. März 1951 bis 31. Jänner 1952 zur Unterstützung des Werkmeisters in der Arbeitsvorbereitung tätig gewesen. Ebenfalls mit 31. Jänner 1952 ist der ab 18. Juli 1950 als Zeichner für das Konstruktionsbüro bei der klagenden Partei tätig gewesene Hubert B. aus dem Dienst der Klägerin getreten. Anläßlich der Beendigung dieser Dienstverhältnisse haben der Beklagte und Hubert B. gegenüber der klagenden Partei di... mehr lesen...
Norm: ZPO §19 Abs1 IBZPO §20 IZPO §472
Rechtssatz: Auch wenn eine Partei erst nach Ablauf der Rechtsmittelfrist die Erklärung abgegeben hat, auf ein Rechtsmittel zu verzichten, ist das von ihrem streitgenössischen Nebenintervenienten eingebrachte Rechtsmittel zurückzuweisen. Entscheidungstexte 3 Ob 721/51 Entscheidungstext OGH 19.12.1951 3 Ob 721/51 Veröff: SZ 24/341 ... mehr lesen...
Gegen das Räumungsurteil des Erstgerichtes ergriffen lediglich die Nebenintervenienten, nämlich die sechs Untermieter der Geklagten, die Berufung. Vor Durchführung der Berufungsverhandlung teilte die Geklagte selbst dem Berufungsgerichte schriftlich mit, daß sie auf jedes Rechtsmittel verzichte und mit der Berufung der Nebenintervenienten nicht einverstanden sei. Hierauf wies das Berufungsgericht die Berufung der Nebenintervenienten kostenpflichtig zurück. Die Untermieter hätten zwar ... mehr lesen...