Norm: ZPO §461ZPO §472
Rechtssatz: Wer in einem Prozeß vollständig gesiegt hat, ist auch bei Vorliegen von Verfahrensmängeln oder Nichtigkeiten zur Anfechtung der Entscheidung nicht befugt. Das Rechtsmittel ist daher zurückzuweisen. Entscheidungstexte 1 Ob 797/51 Entscheidungstext OGH 21.11.1951 1 Ob 797/51 8 Ob 241/63 Entscheidun... mehr lesen...
Das Prozeßgericht hat die Aufkündigung eines Pachtverhältnisses für nicht wirksam erkannt. In ihrer Berufungsmitteilung hat die beklagte Partei u. a. behauptet, daß die Klägerin vor Ablauf der Rechtsmittelfrist (vier Tage nach der Urteilszustellung) einerseits dem Beklagtenvertreter einen Teilbetrag von 100 S auf die Prozeßkosten, zu deren Ersatz sie im Urteile verhalten worden war, gezahlt und über die Bezahlung des Restes eine Vereinbarung getroffen und anderseits bei Gericht mit de... mehr lesen...
Norm: ZPO §208 BZPO §472
Rechtssatz: Ein Rechtsmittelverzicht kann außergerichtlich zwischen den Parteien vereinbart werden, ist jedoch nicht schon durch Zahlung der Prozeßkosten gegeben. Entscheidungstexte 3 Ob 333/38 Entscheidungstext OGH 21.04.1938 3 Ob 333/38 Beisatz: Außergerichtlicher Rechtsmittelverzicht ist nicht von Amts wegen wahrzunehmen. (T1) Veröff: SZ 20/112; eben... mehr lesen...
Norm: ABGB §154 Abs3 GABGB §233 AZPO §64 Z3ZPO §208 Z1 BZPO §472
Rechtssatz: Ein Verzicht auf Rechtsmittel kann namens eines Minderjährigen nur vom ehelichen Vater oder Vormund mit Genehmigung des Vormundschaftsgerichtes, vom Armenvertreter mit Genehmigung des ehelichen Vaters oder Vormundes und des Vormundschaftsgerichtes gültig abgegeben werden. Entscheidungstexte 3 Ob 194/50 Entschei... mehr lesen...
In der von der mj. Theresia D., vertreten durch das Bezirksjugendamt Völkermarkt, gegen Johann D. eingebrachten Klage auf Feststellung der Vaterschaft wurde um Bewilligung des Armenrechtes und Bestellung des Bezirksjugendamtes Mistelbach zum Armenvertreter ersucht. Das Erstgericht gab diesen Anträgen statt. Bei der am 16. Februar 1950 durchgeführten Verhandlung erklärte die für die klagende Partei erschienene Fürsorgerin des Bezirksjugendamtes Mistelbach nach der Urteilsverkundung, ... mehr lesen...
Der Oberste Gerichtshof wies den Rekurs der Kläger zurück. Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: Die drei Klagen sind auf Unterhaltsleistung gemäß § 154 ABGB. gegen die Beklagten als Töchter des Klägers gerichtet. Das Erstgericht hat den Klagen teilweise stattgegeben. Das Urteil wurde lediglich von der klagenden Partei im abweisenden Teile angefochten. Das Berufungsgericht hat die Berufung der klagenden Partei mit dem angefochtenen Beschluß gemäß § 472 Z... mehr lesen...
Norm: ZPO §472ZPO §474 Abs2ZPO §477 B2aZPO §503 Z1 B2
Rechtssatz: Die sachliche Erledigung einer verspäteten oder nach ausdrücklichem Verzicht erhobenen Berufung durch das Berufungsgericht begründet Nichtigkeit, die mit dem Revisionsgrund des § 503 Z 1 ZPO geltend gemacht werden kann. Entscheidungstexte 1 Ob 392/49 Entscheidungstext OGH 12.11.1949 1 Ob 392/49 Veröff: SZ 22/173 ... mehr lesen...
Der Beklagte hatte gegen das die Aufkündigung des von ihm gemieteten Siedlungshauses für rechtswirksam erkennende Urteil des Erstgerichtes die Berufung erhoben, ohne einen Antrag auf Anordnung einer mündlichen Berufungsverhandlung zu stellen. Auch die Klägerin hatte in ihrer Berufungsmitteilung einen solchen Antrag nicht gestellt. Die beiden Parteien brachten noch, bevor das Berufungsgericht entschieden hatte, einen Schriftsatz beim Berufungsgericht ein, in welchem sie erklärten, info... mehr lesen...
Norm: ZPO §472
Rechtssatz: In dem Verzicht auf eine Berufungsentscheidung ist ein Verzicht auf die Berufung selbst zu erblicken. Entscheidungstexte 1 Ob 263/46 Entscheidungstext OGH 26.10.1946 1 Ob 263/46 Veröff: SZ 21/8 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1946:RS0041910 Dokumentnummer ... mehr lesen...
Norm: ZPO §472
Rechtssatz: Der Rechtsmittelverzicht kann auch in einer außergerichtlichen Vereinbarung der Streitteile erfolgen. Entscheidungstexte 3 Ob 333/38 Entscheidungstext OGH 21.04.1938 3 Ob 333/38 Veröff: SZ 20/112 3 Ob 602/90 Entscheidungstext OGH 23.01.1991 3 Ob 602/90 Veröff: RZ 1992/8 S 20 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §19 Abs1 IBZPO §472
Rechtssatz: Ausdrücklicher Verzicht der Hauptpartei auf die Anordnung einer mündlichen Berufungsverhandlung wirkt auch gegen den Nebenintervenienten. Entscheidungstexte 4 Ob 40/29 Entscheidungstext OGH 06.02.1929 4 Ob 40/29 Veröff: SZ 11/35 3 Ob 598/78 Entscheidungstext OGH 13.12.1978 3 Ob ... mehr lesen...
Norm: ZPO §472
Rechtssatz: Die Vereinbarung des Rechtsmittelverzichtes für einen künftigen Prozeß ist ungültig. Entscheidungstexte 2 Ob 923/25 Entscheidungstext OGH 09.11.1925 2 Ob 923/25 Veröff: 7/354 8 Ob 240/65 Entscheidungstext OGH 14.09.1965 8 Ob 240/65 Beisatz: Nicht so Zustellungsverzicht! (T1) ... mehr lesen...