Norm
ZPO §19 Abs1 IBRechtssatz
Auch wenn eine Partei erst nach Ablauf der Rechtsmittelfrist die Erklärung abgegeben hat, auf ein Rechtsmittel zu verzichten, ist das von ihrem streitgenössischen Nebenintervenienten eingebrachte Rechtsmittel zurückzuweisen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1951:RS0035560Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
13.08.2013