Norm
ZPO §448Rechtssatz
Die Zustellung eines Zahlungsbefehls vom 15. 12. 1997 verstößt gegen kein gesetzliches Verbot, selbst wenn man davon ausgeht, dass der Beklagte schon damals seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland hatte. Umso weniger liegt aber ein Nichtigkeitsgrund nach der ZPO vor. Aber auch aus den Bestimmungen des LGVÜ lässt sich eine solche Nichtigkeit nicht ableiten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0112764Im RIS seit
24.12.1999Zuletzt aktualisiert am
05.02.2019