Begründung: Der Revisionsrekurs der Klägerin wurde mit Beschluss des Obersten Gerichtshofes vom 19.10.1999, 4 Ob 227/99g, als verspätet zurückgewiesen, weil das am 5.8.1999 zur Post gegebene und fälschlicherweise an das Rekursgericht adressierte Rechtsmittel nach dem Inhalt des Aktes erst am 9.8.1999, somit nach Ablauf der am 5.8.1999 endenden zweiwöchigen Rechtsmittelfrist des § 402 Abs 3 EO beim Erstgericht eingelangt sei. Der Revisionsrekurs der Klägerin wurde mit Beschluss ... mehr lesen...
Begründung: Die Verpflichtete ist Miteigentümerin von 21/48stel Anteilen an einer Liegenschaft wobei diese Anteile im Grundbuch in 11/48 (B-LNr 7), 5/48 (B-LNr 8) und 5/48 (B-LNr 11) aufgeteilt sind. Über Exekutionsantrag der betreibenden Partei bewilligte das Erstgericht mit Beschluß vom 25. 7. 1996 (ON 2) die Zwangsversteigerung der der Verpflichteten gehörenden 21/48stel Anteile an der oben erwähnten Liegenschaft. Zugleich ordnete es die Anmerkung der Einleitung des Verstei... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin beantragt, nachstehende offenkundigen Unrichtigkeiten des im
Spruch: genannten Beschlusses zu berichtigen: Auf Seite 4 des Beschlusses wird ausgeführt, daß die Klägerin vorgebracht habe, "im Februar 1996" aus der Wohnung ausgezogen zu sein. Tatsächlich hat die Klägerin behauptet, Anfang Juli 1996 ausgezogen zu sein. Auf Seite 13 des Beschlusses wird im Zusammenhang mit einer Erklärung der Klägerin, ihr Begehren solle nur unter bestimmten Voraussetzung... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 23. 1. 1994 ereignete sich auf der "Almabfahrt" in O***** ein Schiunfall, bei dem der Kläger aus der präparierten Piste hinaus in einen aufgelassenen Bergwerksstollen stürzte. Die Zweitbeklagte betreibt die Liftanlage, zu der die Almabfahrt gehört, seit 1972. Der Erstbeklagte ist Geschäftsführer der Zweitbeklagten und in dieser Funktion technischer Leiter des Unternehmens, er ist dabei für die Sicherheit verantwortlich. Die "Almabfahrt" beschreibt vor d... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht nahm in insgesamt sieben Punkten (1. Zuweisung eines Miteigentumsanteils des Antragstellers an einer Liegenschaft mit Wohnhaus an die Antragsgegnerin, 2. Zuweisung eines Hälfteanteils der Antragsgegnerin an einer Liegenschaft an den Antragsteller, 3. Zuweisung eines Pkws an die Antragsgegnerin, 4. Zuweisung der derzeit in der Ehewohnung befindlichen Fahrnisse an die Antragsgegnerin, 5. Übernahme näher bezeichneter Darlehens- und Kreditverbindlichkeite... mehr lesen...
Norm: ZPO §423ZPO §430ZPO §521aEGV Maastricht Art177 Abs3
Rechtssatz: Über Kosten einer der beiden Parteien, die dadurch auflaufen, daß anläßlich eines auch einseitigen Revisionsrekursverfahrens der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften über ein Vorabentscheidungsersuchen nach Art 177 Abs 3 EGV des Obersten Gerichtshofs zu entscheiden hat, hat der Oberste Gerichtshof mit Ergänzungsbeschluß nach §§ 423, 430 ZPO zu entscheiden. In einem Rev... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht trug, einem Antrag der beklagten Partei folgend, beiden klagenden Parteien zur ungeteilten Hand gemäß § 57 Abs 1 ZPO den Erlag einer Sicherheitsleistung für die Prozeßkosten der beklagten Partei von 500.000 S auf und sprach aus, daß bei fruchtlosem Ablauf der Erlagsfrist die Klage über Antrag der beklagten Partei als zurückgenommen erklärt werden würde. Das Gericht zweiter Instanz änderte diese Entscheidung in Ansehung des Erstklägers im antragsabwei... mehr lesen...
Begründung: In dem nach Ehescheidung von der Antragstellerin angestrengten Aufteilungsverfahren ist nur mehr die Berechnung der vom Antragsgegner in Ansehung der ehemaligen Ehewohnung, eines Einfamilienhauses, zu leistenden Ausgleichszahlung strittig. Die Antragstellerin hatte zunächst für den Fall des Verkaufes der Liegenschaft die Hälfte des ziffernmäßig damals noch nicht bestimmten Verkaufserlöses angesprochen. In der Folge begehrte sie eine Ausgleichszahlung in Höhe des halb... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt die Unterlassung und den Widerruf einer ehrenbeleidigenden Äußerung des Beklagten. Das Rekursgericht erließ die beantragte einstweilige Verfügung. Der außerordentliche Revisionsrekurs des Beklagten wurde vom Obersten Gerichtshof mit Beschluß vom 19.6.1997 als verspätet zurückgewiesen. Nach dem Eingangsvermerk und dem Vorlagebericht des Erstgerichtes war der Revisionsrekurs erst am 12.5.1997 und damit außerhalb der 14-tägigen Rechtsmittelfrist beim ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt, die Beklagten schuldig zu erkennen, die Veröffentlichung von Lichtbildern der Klägerin ohne deren Einwilligung zu unterlassen, wenn im Begleittext unter Bezugnahme auf die Klägerin deren Privatleben und Intimsphäre erörtert wird, insbesondere wenn im Begleittext unter Bezugnahme auf die Klägerin die Behauptung aufgestellt wird, sie sei geistig behindert, auf dem Entwicklungsstand eines achtjährigen Kindes, und/oder Behauptungen ähnlichen Inhalts... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt, die Beklagten schuldig zu erkennen, die Veröffentlichung von Lichtbildern der Klägerin ohne deren Einwilligung zu unterlassen, wenn im Begleittext unter Bezugnahme auf die Klägerin und/oder deren Adoptivschwester Maria K. behauptet wird, daß Maria K. wie ein wildes Tier im Garten gehalten wurde, während der Rest der Familie drinnen im Warmen saß, eine mögliche Mitwisserschaft der Adoptivkinder bestehen könne oder die Klägerin nicht verkraftet ha... mehr lesen...
Begründung: Zu Pkt.1: Mit Beschluß vom 28.Jänner 1997 wies der erkennende Senat die außerordentliche Revision der beklagten Partei gegen das am 21.November 1996 zugestellte Urteil des Berufungsgerichts vom 25.Oktober 1996 wegen Verspätung zurück, weil die beklagte Partei dieses Rechtsmittel „laut Kanzleivermerk“ erst am 20.Dezember 1996 zur Post gegeben hatte. Dagegen wendet sich der Wiederaufnahmeantrag der beklagten Partei mit den Begehren, den Zurückweisungsbeschluß Eersatzlos ... mehr lesen...
Norm: ZPO §430
Rechtssatz: Die Ergänzung eines Beschlusses kommt nur dann in Betracht, wenn über einen Antrag einer Partei teilweise nicht erkannt wurde. Werden in einem Rechtsmittel enthaltene Rechtsausführungen vom Rechtsmittelgericht nicht behandelt, so bildet dies keinen Grund für die Ergänzung des über das Rechtsmittel ergangenen Beschlusses. Entscheidungstexte 3 Ob 2101/96h Entsche... mehr lesen...
Norm: ZPO §419 AZPO §430ZPO §530 A
Rechtssatz: Hat bereits eine Vorinstanz Verspätung eines Rechtsmittels angenommen, so kann dies nur mit einem Rechtsmittel und nicht mit einem Berichtigungsantrag bekämpft werden. SZ 60/192 gilt nur für Fälle, in denen der OGH unrichtig von einer Verspätung ausgegangen ist. Entscheidungstexte 7 Ob 593/92 Entscheidungstext OGH 17.09.1992 7 Ob 5... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht wies den auf Schadenersatz- und Mietzinsforderungen gegen die Verlassenschaft von insgesamt S 87.154,02 gestützten Antrag der Rechtsmittelwerberin auf Absonderung der Verlassenschaft nach § 812 ABGB ab (ON 98). Der Beschluß wurde dem rechtsfreundlichen Vertreter der Absonderungsgläubigerin am 24.3.1992 zugestellt. Der gegen den erstgerichtlichen Beschluß erhobene Rekurs wurde nach der Aktenlage am 8.4.1992 beim Erstgericht überreicht. Das Rekursgerich... mehr lesen...
Begründung: Mit der beim Landesgericht Salzburg eingebrachten Klage begehren die Kläger die Zustimmung der Beklagten zur Erstellung eines grundbuchsfähigen Teilungsplanes womit die zwischen der Mappengrenze des Grundstückes 324/4, EZ 87, Gb 57015 M*****, Bezirksgericht M***** und der hievon südlich zum Grundstück 324/7, EZ 103, Gb 57015 M*****, Bezirksgericht M***** hin gelegenen Naturgrenze, gebildet aus einer mit einem Grenzzaun versehenen Steinmauer, gelegene Grundfläche im A... mehr lesen...
Begründung: Gestützt auf das Eigentumsrecht und mit den Beklagten getroffenen Vereinbarungen begehrte der Kläger die Herausgabe verschiedener beweglicher Sachen. Er brachte dazu vor, er sei Mieter der Wohnung Tür Nr. 8 in dem den Beklagten gehörigen Haus Pramergasse 1 in Wien, gewesen. Nach seiner Kündigung durch die Beklagten sei am 3. August 1989 die zwangsweise Räumung erfolgt. In der Wohnung seien aber zahlreiche Fahrnisse verblieben, die Beklagten hätten zugesagt, daß der Kläge... mehr lesen...
Begründung: Mit dem im außerstreitigen Verfahren ergangenen Beschluß des Erstgerichtes wurde die Unterhaltsverpflichtung des Vaters der mj. Andrea N***** ab 1. Jänner 1990 auf monatlich 6.000 S und ab 1. Oktober 1990 auf monatlich 6.500 S erhöht. Dagegen brachte der Vater innerhalb der Rekursfrist einen als Einspruch bezeichneten Schriftsatz ein, in dem er ausführte, der Beschluß entspreche nicht den tatsächlichen Verhältnissen, sein Rechtsvertreter werde seinen Standpunkt vertreten... mehr lesen...
Begründung: Dem nur noch gegenüber dem Erstbeklagten offenen Klagebegehren der beiden Kläger auf Feststellung seiner Haftung für Baumängel liegen nach der Darlegung des Berufungsgerichtes zwei Architektenverträge zur Errichtung der Dachgeschoßwohnungen Nr 15 (Erstkläger) und Nr 16 (Zweitkläger) des Hauses L*****straße 50, *****, zugrunde. Das Berufungsgericht hat in den Gründen seiner Entscheidung zwar ausgeführt, daß die daraus möglicherweise resultierenden Forderungen jedenfalls j... mehr lesen...
Norm: AußStrG §1ZPO §419ZPO §430
Rechtssatz: Im Außerstreitverfahren finden die Bestimmungen der ZPO nur insoweit unmittelbare Anwendung, als in den außerstreitigen Rechtsquellen darauf verwiesen wird, sonst aber nicht. Das schließt aber nicht aus, auftretende Gesetzeslücken durch eine die Grundsätze der Amtswegigkeit nicht verfälschende analoge Anwendung der ZPO zu schließen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Der BMLV bestimmte auf Grund des § 23 Abs 2 iVm § 1 des BG über militärische Munitionslager (MunitionslagerG), BGBl 1967/197, mit der am 12. Juli 1968 in Kraft getretenen Verordnung (VO) vom 14. Juni 1968, BGBl 1968/226, den Gefährdungsbereich des Munitionslagers Ebelsberg. Rosina H*** beantragte am 11. Juli 1969 beim Bezirksgericht Linz zu 1 Nc 62/69, den Entschädigungsbetrag für die ihr durch die Errichtung des Munitionslagers Ebelsberg entstehenden vermögensrechtlic... mehr lesen...