Entscheidungsgründe: Mit dem Beschluss vom 21. 12. 2010, AZ 10 ObS 154/10k, wurde die am Donnerstag, 16. 9. 2010 im elektronischen Rechtsverkehr eingebrachte Revision der beklagten Partei wegen Verspätung zurückgewiesen, weil ihr die Entscheidung des Berufungsgerichts im elektronischen Rechtsverkehr am Mittwoch, 18. 8. 2010, zugestellt worden sei, sodass die gemäß § 505 Abs 2 ZPO vier Wochen dauernde Rechtsmittelfrist am Mittwoch, 15. 9. 2010, geendet habe. Nunmehr hat sich jedoch h... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten Dr. Schinko als Vorsitzenden, die Hofräte Dr. Fellinger und Dr. Hoch sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Markus Kaspar (aus dem Kreis der Arbeitgeber) und Mag. Thomas Kallab (aus dem Kreis der Arbeitnehmer) als weitere Richter in der Sozialrechtssache der klagenden Partei Bernhard L*****, vertreten durch Mag. Christian Pilz, Rechtsanwalt in Wien, gegen die be... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Baumann als Vorsitzenden und durch die Hofräte Dr. Veith, Dr. Grohmann, Dr. E. Solé und Dr. Nowotny als weitere Richter in der Sachwalterschaftssache des Betroffenen Franz Josef S*****, geboren am 9. August 1925, *****, über die als „Gegenvorstellung, Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand und Wiederaufnahmeklage" bezeichnete Eingabe und den außerordentlichen Revisionsrekurs des Ariel Z*****, Rechtsanwa... mehr lesen...
Begründung: Das Berufungsgericht wies die Berufung der Beklagten gegen das erstinstanzliche Urteil mit der
Begründung: zurück, diese habe ungeachtet dessen Verkündung in Anwesenheit beider Parteien das Rechtsmittel nicht angemeldet. Tatsächlich hatte die Beklagte nach Zustellung der Protokollsabschrift am 28. November 2007 eine schriftliche Berufungsanmeldung erstattet, die am 10. Dezember 2007 beim Erstgericht einlangte (Einlaufstampiglie) und ihr irrtümlich wieder zurückgestellt wu... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 6. 6. 2007 (ON U-35) wies das Erstgericht den Antrag des Vaters, den monatlichen Unterhalt für den minderjährigen Clemens W***** von bisher 250 EUR auf 120 EUR herabzusetzen, ab. Am 11. 7. 2007 wurde dieser Beschluss an einen Hausgenossen des Vaters an dessen Adresse ausgefolgt (Ersatzzustellung). Am 3. 8. 2007 überreichte der Vater dagegen einen Rekurs beim Erstgericht, in welchem er zur Rechtzeitigkeit ausführte, dass ihm der angefochtene Beschluss na... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger, ein Kunstmaler, der gut verkäufliche Bilder produziert, wurde am 6. 5. 2003 bei einem von der Zweitbeklagten als Lenkerin eines bei der erstbeklagten Partei haftpflichtversicherten und vom Drittbeklagten gehaltenen Kraftfahrzeugs verschuldeten Verkehrsunfall verletzt. Er erlitt einen komplizierten Bruch des Grundglieds der linken zweiten Zehe, der operativ versorgt werden musste. Dadurch war es dem Kläger im Unfalljahr nicht möglich, in der Zeit zw... mehr lesen...
Begründung: Am 24. 6. 2003 verstarb Andrä S***** ohne Hinterlassung einer letztwilligen Verfügung. Die anschließende Todfallsaufnahme führte zum Ergebnis, dass der Wert des Nachlassvermögens die Grenze des § 72 AußStrG 1854 nicht erreicht. Daraufhin sprach das Erstgericht mit Beschluss vom 10. 9. 2003 (ON 7) aus, dass „mangels eines abhandlungspflichtigen Nachlassvermögens eine Verlassenschaftsabhandlung nicht stattfindet". Dieser Beschluss wurde von einer Rechtspflegerin gefasst... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie vom 3. 2. 2004 wurde in gegenständlicher Enteignungssache die Entschädigung der fünf Grundstückseigentümerinnen (der nunmehrigen Antragstellerinnen) a) für die Enteignung durch Einräumung des lastenfreien Eigentums mit 52.046,46 EUR (10.409,30 EUR je Miteigentümerin), b) für die
Begründung: einer Servitut mit 2.093,22 EUR (418,65 EUR je Miteigentümerin) und c) für die Wertminderung eines Restgrund... mehr lesen...
Begründung: Die in den USA wohnhafte Klägerin begehrt nach Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft vom Beklagten rückständigen Unterhalt von EUR 12.650 sA für den Zeitraum vom 1. 12. 2004 bis 31. 10. 2005 sowie monatlichen Unterhalt von EUR 1.200 ab 1. 11. 2005. Der durch eine deutsche Rechtsanwältin vertretene Beklagte behauptet, in Deutschland wohnhaft zu sein. Über den auf § 6 EuRAG gestützten Auftrag des Erstgerichtes wurde ein österreichischer Rechtsanwalt als Zustellungsbe... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrte den Ersatz jener Kosten, die sie habe aufwenden müssen, um die Bodenverunreinigungen zu beseitigen, die sich auf der vom Rechtsvorgänger der Beklagten gekauften Liegenschaft befunden hätten. Die Beklagten bestritten das Klagebegehren unter anderem mit der
Begründung: , dass die Klägerin, die diese Liegenschaft in der Zwischenzeit an die K*****gesellschaft mbH weiter verkauft habe, der Käuferin gegenüber keinerlei Haftung für die Kontaminierungsfreihei... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Schiemer als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Zechner, Dr. Prückner, Dr. Sailer und Dr. Jensik als weitere Richter in der Exekutionssache der betreibenden Partei B*****, vertreten durch Kosesnik-Wehrle & Langer Rechtsanwälte KEG in Wien, wider die verpflichtete Partei H***** GmbH, *****, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch Dr. Nikolaus Topic-Matutin... mehr lesen...
Begründung: Mit Bescheid vom 21. 6. 2001 lehnte die beklagte Pensionsversicherung den Antrag des (am 7. 5. 1945 geborenen) Klägers vom 29. 5. 2000 auf Zuerkennung einer Invaliditätspension ab. Die dagegen gerichtete, am 20. 9. 2001 eigebrachte Klage haben die Vorinstanzen (mit dem unangefochten gebliebenen Berufungsurteil vom 26. 6. 2006, 7 Rs 79/06y des Oberlandesgerichtes Wien) rechtskräftig abgewiesen. Bereits am 9. 4. 2002 hatte der Kläger auch noch Säumnisklage erhoben und die... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Floßmann als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Baumann, Dr. Hurch, Dr. Kalivoda und Dr. Höllwerth als weitere Richter in der wohnrechtlichen Außerstreitsache der Antragsteller 1. Peter P*****, 2. Manfred B*****, 3. Maria B*****, 4. Dr. Werner L*****, 5. Peter W*****, 6. Roswitha W*****, 7. Johann W*****, 8. Manfred S*****, 9. Sylvia J*****, 10. Mag. Joha... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 12. August 2004, GZ 22 Cg 35/04x-2, wies das Erstgericht die Klage hinsichtlich der Zweitbeklagten mit der
Begründung: zurück, deren Sitz liege außerhalb des Sprengels des angerufenen Gerichts. Sonstige, die Zuständigkeit des Gerichts begründende Tatsachen seien nicht vorgebracht worden. Dieser Beschluss wurde dem Klagevertreter am 26. 8. 2004 zugestellt. Zusammen mit einer aufgetragenen Verbesserung der Klage (hinsichtlich der Erstbeklagten) gab der Re... mehr lesen...
Begründung: Das Berufungsgericht hat mit Urteil vom 3. 11. 2003, 4 R 151/03s-21, das klageabweisliche Urteil bestätigt und darüber hinaus ausgesprochen, dass die ordentliche Revision nicht zulässig sei. Über Antrag der klagenden Partei gemäß § 508 ZPO änderte das Berufungsgericht diesen Ausspruch mit Beschluss vom 8. 6. 2004 dahin ab, dass die Revision doch für zulässig erklärt wurde und stellte gleichzeitig der beklagten Partei die Einbringung einer Revisionsbeantwortung frei (§ 5... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Wie die klagende Partei in ihrem Berichtigungsantrag mit Recht darlegt, beruht die Annahme des Senats im Beschluss vom 24. November 2004, ihre außerordentliche Revision wäre verspätet, auf einem offensichtlichen Versehen, wurde diese doch noch innerhalb der Revisionsfrist mittels Fernkopie dem Erstgericht übermittelt und durch den am 19. Oktober 2004 zur Post gegebenen Schriftsatz verbessert. Demnach ist der Beschluss vom 2... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 18. 5. 2004 (ON 169) hat der Oberste Gerichtshof den außerordentlichen Revisionsrekurs des Vaters gegen den Beschluss des Rekursgerichts vom 19. 11. 2003 (ON 156) als verspätet zurückgewiesen. Der Oberste Gerichtshof ging davon aus, dass der Beschluss des Rekursgerichts dem Vater am 14. 1. 2004 zugestellt und das Rechtsmittel erst am 30. 1. 2004 zur Post gegeben wurde. Im Akt befindet sich die laut Telefaxkennung am 28. 1. 2004 um 15:35 Uhr an das Erstg... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 29. 11. 2001, GZ 3 P 35/96v-121, entschied das Pflegschaftsgericht aufgrund eines vom Vater gestellten Herabsetzungsantrags über die von diesem ab 11. 7. 1999 zu leistenden Unterhaltsbeiträge für seine im
Spruch: genannten Kinder. Mit Beschluss vom 26. 2. 2002, GZ 42 R 31/02y-127, gab das Landesgericht für ZRS Wien als Rekursgericht dem vom Vater erhobenen Rekurs keine Folge, dem Rekurs der Kinder hingegen Folge und erklärte den ordentlichen Revisionsrek... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht verpflichtete den Vater, für seinen Sohn Robin ab 1. 4. 2003 monatliche Unterhaltsbeiträge von 735,-- EUR zu zahlen (Punkt 1.), sprach aus, dass die bis zur Rechtskraft des Beschlusses fällig gewordenen Unterhaltsbeiträge abzüglich der in der Zeit vom 1. 4. 2003 bis 30. 9. 2003 geleisteten Unterhaltszahlungen von insgesamt 4.215,-- EUR binnen 14 Tagen, die künftig fällenden Beiträge jeweils am Ersten eines jeden Monates im Vorhinein zu entrichten seien (P... mehr lesen...
Begründung: Macht ein in § 29 KSchG genannter Verband einen ihm zur Geltendmachung abgetretenen Anspruch gegen eine Partei klagsweise geltend, dann gilt gemäß § 55 Abs 4 JN der Betrag von EUR 4.500 als Streitwert, wenn der begehrte Geldbetrag - wie hier - niedriger (EUR 2.659,83) ist. Macht ein in Paragraph 29, KSchG genannter Verband einen ihm zur Geltendmachung abgetretenen Anspruch gegen eine Partei klagsweise geltend, dann gilt gemäß Paragraph 55, Absatz 4, JN der Betrag von ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Zu 1: In der Urschrift und den Ausfertigungen des bekämpften Berufungsurteils ist im
Kopf: Dr. Silvia Kleidorfer als Vorsitzende angeführt; die Urschrift ist auch von der genannten Richterin unterfertigt. Auf den Ausfertigungen befindet sich jedoch eine Stampiglie mit dem Namen "Dr. Oskar Schatz". Diese Divergenz bedarf gemäß § 419 ZPO der Richtigstellung (3 Ob 579/85). In der Urschrift und den Ausfertigungen des bekämpften ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war vom 9. 3. bis 18. 3. 2000, vom 4. 4. bis 10. 4. 2000, vom 1. 5. bis 3. 5. 2000 und vom 10. 9. bis 16. 9. 2000 in der Wiener Privatklinik, die keine vertragliche Regelung mit der Beklagten hat, in Anstaltspflege. Mit Bescheid vom 23. 2. 2001 lehnte die Beklagte den Antrag des Klägers auf Gewährung eines Pflegekostenzuschusses für diese stationären Aufenthalte ab. Das Erstgericht wies die gegen diesen Bescheid erhobene, auf Gewährung des Pflegekostenzuschus... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei begehrte auf Grund einer behaupteten Vereinbarung vom Beklagten restliche Energie- und Betriebskosten von 19.639,40 S (1.427,25 EUR) für zur Verfügung gestellte Räumlichkeiten. Der Beklagte beantragte die Abweisung des Klagebegehrens. Das Erstgericht erkannte den Beklagten mit Urteil vom 15. 2. 2002 schuldig, "der klagenden Partei 26,206 EUR (360,60 S) samt 4 % Zinsen seit 11. 4. 2001 sowie die mit 799,15 EUR (10.996,56 S), darin enthalten 133,19 EUR... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Zu Punkt I.: Zu Punkt römisch eins.: Der erkennende Senat wies die Revision der beklagten Partei als verspätet zurück, weil er davon ausging, dass sie erst mit einem am 29. Tag (16. 5. 2001) zur Post gegebenen Schriftsatz und damit nach Ablauf der Rechtsmittelfrist, erhoben wurde. Die beklagte Partei behauptet in ihrem Berichtigungsantrag, dem Obersten Gerichtshof sei hiebei offensichtlich ein Irrtum unterlaufen, ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war bei der Beklagten vom 17. 8. 1998 bis zum 31. 7. 2000 als Angestellter beschäftigt. Anlässlich seiner Einstellung erhielt er einen Dienstzettel, der ua folgende Klausel enthält: "Die Kündigung darf mit Ende des Monats unter Einhaltung einer 1-monatigen Kündigungsfrist erfolgen." Der Kläger las diesen Dienstzettel durch und unterfertigte ihn. Während der Dauer des Arbeitsverhältnisses nahm der Kläger im Betrieb der Beklagten eine Sonder... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Zu Punkt 1: Mit Beschluss vom 30. 8. 2001 hat der Oberste Gerichtshof den außerordentlichen Revisionsrekurs der Ausgleichsschuldnerin als verspätet zurückgewiesen. Er ging dabei davon aus, dass der angefochtene Beschluss dem Vertreter der Ausgleichsschuldnerin am 22. 5. 2001 zugestellt, der Revisionsrekurs aber erst am 6. 6. 2001 bei Gericht überreicht wurde. Die Ausgleichsschuldnerin macht nun in ihrem Wiederaufnahmeantrag ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Den Parteien sind auf ihr Verlangen und auf ihre Kosten Ausfertigungen des Vergleichsprotokolls oder des den Vergleich enthaltenden Verhandlungsprotokolls zu erteilen (§ 206 ZPO; nichtamtliche Überschrift "Vergleichsausfertigungen" laut Stohanzl, ZPO14 § 206; ders ZPO8 [MTA] § 206). Offenbare Unrichtigkeiten der Übertragung des Protokolls können auch nachträglich jederzeit vom Gericht berichtigt werden (§ 212 Abs 5 letz... mehr lesen...
Begründung: Die drei minderjährigen Nella, Nina und Tadeusz B***** sind eheliche Kinder des aus Togo stammenden Komlan Immanuel B***** und der Akouavi Blandine S*****. Der Vater hatte seinen Wohnsitz seit 1976 in Österreich, die Mutter seit 1986. Sie schlossen am 24. 1. 1987 vor einem Standesamt in Österreich die Ehe und besitzen seit März 1990 die österreichische Staatsbürgerschaft. Mit dem in Rechtskraft erwachsenen Urteil des Bezirksgerichtes Wels vom 13. 4. 1993, 1 C 3/93, w... mehr lesen...
Begründung: Das erstinstanzliche Urteil, mit dem das Unterhaltsbegehren der Klägerin abgewiesen wurde, wurde dem (frei gewählten) Rechtsvertreter der Klägerin am 3. 5. 2000 zugestellt. Mit dem am 31. 5. 2000 verfassten und am 2. 6. 2000 beim Erstgericht eingelangten Schriftsatz (das Datum der Postaufgabe ist nicht aktenkundig) beantragte die Klägerin, ihr für das Berufungsverfahren Verfahrenshilfe im vollen Umfang zu bewilligen. Der Klagevertreter verwies darauf, dass er bereit... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die in der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs vom 28. 6. 2000, 7 Ob 145/00z, ausgesprochene Zurückweisung der Revision der beklagten Partei als verspätet gründete sich auf die Annahme, dass der Beklagten die Revision bereits am 6. 4. 2000 zugestellt worden sei. Aus dem betreffenden Rückschein (der offenbar mit jenem der klagenden Partei verwechselt worden ist) geht jedoch hervor, dass ihr die Revision in Wahrheit ers... mehr lesen...