Norm: Geo §108 Abs3ZPO §146 IZPO §419 AZPO §430ZPO §522
Rechtssatz: Die Zurückweisung eines Rekurses durch den OGH als verspätet auf Grund des sich erst nachträglich als unrichtig erweisenden Eingangsvermerkes nach § 108 Abs 3 Geo kann weder durch Berichtigung im Sinne des § 419 Abs 1 ZPO noch durch Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach § 146 Abs 1 ZPO korrigiert werden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ZPO §419 AZPO §419 EZPO §430
Rechtssatz: Divergenzen zwischen der Urschrift und der Ausfertigung gerichtlicher Beschlüsse sind durch Berichtigung der Ausfertigung zu beseitigen. Bei bloßer Unrichtigkeit der Ausfertigung kann es zu keiner Abänderung dieser Entscheidung im Rechtsmittelwege kommen. Entscheidungstexte 3 Ob 88/70 Entscheidungstext OGH 05.08.1970 3 Ob 88/70 ... mehr lesen...
Norm: GBG §104GBG §130 ffGBG §136LiegTeilG §15 ffZPO §430
Rechtssatz: Für die Berichtigung der unrichtig angeordneten Verbücherung eines Anmeldungsbogens sind die Bestimmungen des GBG (§§ 104, 130 ff) maßgebend. Entscheidungstexte 5 Ob 19/69 Entscheidungstext OGH 12.02.1969 5 Ob 19/69 Veröff: EvBl 1969/270 S 400 5 Ob 129/01h ... mehr lesen...
Norm: ZPO §226 IVZPO §419 EZPO §430
Rechtssatz: Das Vorliegen eines Rechtsschutzbedürfnisses ist die Voraussetzung für die Zulässigkeit eines Berichtigungsantrages. Entscheidungstexte 7 Ob 67/64 Entscheidungstext OGH 14.09.1966 7 Ob 67/64 Veröff: JBl 1967,437 (mit zustimmender Glosse von Sprung) 4 Ob 506/89 Entscheidungstext OGH 12.0... mehr lesen...
Norm: ZPO §419 DZPO §423ZPO §424ZPO §430ZPO §505 Abs2AußStrG 2005 §41EisbEG §24 Abs1
Rechtssatz: Im Falle der Berichtigung des Berufungsurteils in der nach § 528 Abs 1 ZPO unanfechtbaren Kostenentscheidung beginnt die Revisionsfrist nicht mit der Zustellung der berichtigten Ausfertigung der Berufungsentscheidung neu zu laufen. Entscheidungstexte 5 Ob 71/63 Entscheidungstext OGH 28.02.... mehr lesen...
Das Urteil des Berufungsgerichtes vom 19. November 1962, das in Abänderung des erstgerichtlichen Zwischenurteiles das Klagebegehren auf Zahlung von 29.882 S 85 g samt Anhang abwies, wurde dem Klagevertreter am 11. Dezember 1962 zugestellt. Am 28. Dezember 1962 (Postaufgabe 27. Dezember 1962) langte beim Berufungsgericht eine an dieses gerichtete Revision der klagenden Parteien ein; das Berufungsgericht übersandte die Revision dem Erstgericht, wo sie am 4. Jänner 1963 einlangte. Das ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §1 AAußStrG §18 AAußStrG 2005 §41ZPO §419ZPO §423ZPO §430
Rechtssatz: Die Bestimmungen der §§ 419, 423, 430 ZPO sind auch im Außerstreitverfahren heranzuziehen. Vgl JBl 1937,457 Entscheidungstexte 5 Ob 117/61 Entscheidungstext OGH 26.04.1961 5 Ob 117/61 Veröff: JBl 1961,633 6 Ob 225/61 Entscheidungstext O... mehr lesen...
Mit dem Beschlusse des Bezirksgerichtes Innere Stadt Wien vom 9. November 1960 wurde eine Adoption bewilligt. Im Beschluß wurde ausgesprochen, gemäß §§ 183 Abs. 2 ABGB. habe das Wahlkind den Geschlechtsnamen der Wahlmutter "A." zu erhalten. In einer am 18. November 1960 überreichten Eingabe ersuchte das zuständige Amt der Landesregierung um Berichtigung des Beschlusses hinsichtlich des vom Wahlkind zu führenden Namens mit der Begründung: , daß die Wahlmutter als Witwe auf das Wahlkind i... mehr lesen...
Norm: Geo §569 Abs2ZPO §216ZPO §419ZPO §430
Rechtssatz: Entspricht der Bericht des Vollstreckungsorganes über den Vollzug der Räumungsexekution nicht den Tatsachen, so besteht kein Hindernis, diesen Bericht von Amts wegen nachträglich dem wahren Ablauf der Ereignisse entsprechend richtig zu stellen, wobei es keinen Unterschied macht, ob die Exekution noch anhängig oder in der Zwischenzeit bereits eingestellt worden ist. Eine solche Berichtigung... mehr lesen...
Begründung: Auf Grund des vollstreckbaren Urteiles des Bezirksgerichtes Döbling vom 13.12.1952, 5 C 298/52-17, wurde der betreibenden Partei wider die verpflichtete Partei die Exekution durch zwangsweise Räumung der Wohnung Nr 12 im Hause Wien 19, ***** bewilligt und am 1.9.1954 vollzogen, wobei in dem gemäß § 569 Abs 2 Geo vom Vollstreckungsorgan an das Exekutionsgericht erstatteten Bericht festgestellt wurde, daß die Fahrnisse aus dem Mietobjekt entfernt und der Verpflichteten sel... mehr lesen...
Norm: Geo §108 Abs3ZPO §419 AZPO §430ZPO §522
Rechtssatz: Stellt sich ein Postaufgabevermerk (§ 108 Abs 3 Geo), auf Grund dessen eine Revision vom OGH als verspätet zurückgewiesen wurde, nachträglich als unrichtig heraus, dann hat der OGH in analoger Anwendung des § 522 ZPO dem "Berichtigungsantrag" des Revisionswerbers Folge zu geben, seinen Zurückweisungsbeschluss aufzuheben und über die Revision sachlich zu entscheiden. E... mehr lesen...
Das Erstgericht hat die Klagsanmerkung abgewiesen. Infolge Rekurses der Klägerin wurde die Anmerkung im Grundbuche bewilligt und den beklagten Parteien die Rekurskosten auferlegt. Diese brachten beim Rekursgericht einen Berichtigungsantrag ein, in dem sie gemäß § 430 (§ 419) ZPO. die Beseitigung der Kostenauferlegung an die Beklagten und den Ausspruch, daß es sich um Verfahrenskosten handle, begehrten. Das Rekursgericht gab dem Berichtigungsantrage nicht Folge, weil es die Vorauss... mehr lesen...
Norm: ZPO §423ZPO §430ZPO §514 A
Rechtssatz: Gegen die Unvollständigkeit eines Beschlusses ist der Ergänzungsantrag und auch Rekurs zulässig. Entscheidungstexte 3 Ob 738/34 Entscheidungstext OGH 16.10.1934 3 Ob 738/34 Veröff: SZ 16/174 3 Ob 173/74 Entscheidungstext OGH 17.09.1974 3 Ob 173/74 ... mehr lesen...