RS OGH 1934/2/21 1Ob145/34

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 21.02.1934
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Norm

ABGB §1431 C
ZPO §396
ZPO §411
ZPO §419 A

Rechtssatz

Wer zufolge eines in einem Versäumungsurteil unterlaufenen Rechnungsfehlers zur Bezahlung eines größeren als des tatsächlich geschuldeten Betrages verurteilt wurde und den urteilsmäßig zugesprochenen Betrag bezahlt hat, kann das zu viel Gezahlte zurückfordern, ohne daß dieser Klage die Rechtskraft des Versäumungsurteiles entgegenstünde.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 145/34
    Entscheidungstext OGH 21.02.1934 1 Ob 145/34
    Veröff: SZ 16/39

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1934:RS0033605

Dokumentnummer

JJR_19340221_OGH0002_0010OB00145_3400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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