Norm
ABGB §1431 CRechtssatz
Wer zufolge eines in einem Versäumungsurteil unterlaufenen Rechnungsfehlers zur Bezahlung eines größeren als des tatsächlich geschuldeten Betrages verurteilt wurde und den urteilsmäßig zugesprochenen Betrag bezahlt hat, kann das zu viel Gezahlte zurückfordern, ohne daß dieser Klage die Rechtskraft des Versäumungsurteiles entgegenstünde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1934:RS0033605Dokumentnummer
JJR_19340221_OGH0002_0010OB00145_3400000_001