Norm
ZPO §396 BRechtssatz
Eine Wiederaufnahmsklage gegen ein Versäumungsurteil ist zwar nicht ausgeschlossen, alle jene Tatsachen aber, die von der Fiktion des § 396 ZPO getroffen werden, dürfen im Wiederaufnahmsstreite nicht berührt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1938:RS0040934Dokumentnummer
JJR_19380222_OGH0002_0030OB01041_3700000_001