RS OGH 1940/9/26 8RG677/39 - GZ vom OGH vergeben

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Veröffentlicht am 26.09.1940
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Norm

ZPO §396 B

Rechtssatz

RG 26.9.1940, VIII 677/39

Im Falle des Antrages des Klägers auf Fällung eines Versäumungsurteiles ist kein Raum für die Zulassung von Beweisen. Nur soweit das für wahr zu haltende tatsächliche Vorbringen der erschienenen Partei den Klageanspruch rechtfertigt, kann der Klage stattgegeben werden, sonst ist sie ganz oder teilweise abzuweisen.

Entscheidungstexte

  • 8 RG 677/39
    Entscheidungstext RG 26.09.1940 8 RG 677/39
    Veröff: DREvBl 1940/428

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:RG00002:1940:RS0105172

Dokumentnummer

JJR_19400926_RG00002_0080RG00677_3900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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