Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Floßmann als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Hurch, Dr. Höllwerth, Dr. Grohmann und Dr. E. Solé als weitere Richter in der Grundbuchssache des Antragstellers Dr. Stephan K*****, als Masseverwalter im Konkurs über das Vermögen der B***** GmbH (*****), wegen Beschlusszustellung über den außerordentlichen Revisionsrekurs des Antragstellers gegen den Beschluss... mehr lesen...
Begründung: Der beklagten Bank wurde am 28. Juni 2006 zur Hereinbringung von 36.340 EUR sA die Zwangsversteigerung einer dem Lebensgefährten der Exszindierungsklägerin gehörigen Liegenschaft bewilligt. Auf der Liegenschaft wird ein Tischlereibetrieb mit verschiedenen Maschinen betrieben. Der im Exekutionsverfahren bestellte Sachverständige führte die Schätzung und Beschreibung der Liegenschaft sowie die Schätzung der Tischlereimaschinen durch und ermittelte einen Schätzwert der Mas... mehr lesen...
Kopf: Das Landesgericht Ried im Innkreis hat als Rekursgericht durch Dr. Johannes Payrhuber als Vorsitzenden sowie Dr. Ernst Knoglinger und Dr. Roman Bergsmann in der Rechtssache der klagenden Partei J*****, vertreten durch Mag. Christian Breit, Rechtsanwalt in 4910 Ried im Innkreis, Parkgasse 11, wider die beklagte Partei B*****, vertreten durch Dr. Hilbert Aubauer, Rechtsanwalt in 1010 Wien, Rosenbursenstraße 8, wegen € 129.682,80 s. A., infolge Rekurses der klagenden Partei g... mehr lesen...
Norm: ZPO §71 Abs3ZPO §381
Rechtssatz: Mit dem gerichtlichen Hinweis, dass "im Falle der Nichtbeibringung eines neuen Vermögensbekenntnisses durch die Partei binnen der eingeräumten Frist (von 14 Tagen) angenommen werde, dass die Voraussetzungen für die Nachzahlung der Beträge im Sinne des § 71 Abs 1 ZPO vorlägen", werden keine Tatsachenvermutungen in den Raum gestellt, die bei Nichtbefolgung des Gerichtsauftrages gemäß § 381 ZPO gewürdigt und ... mehr lesen...
Begründung: Am 29. 10. 2001 wurde im Fernsehprogramm 3sat ein Bericht mit dem Titel „Connect Europa: Kanditat Estland" ausgestrahlt. Dieser enthielt unter anderem folgenden Text: Rund 6.000 Kronen verdient ein Arbeitnehmer in Estland. Netto bleiben dann rund 4.500 Kronen oder 330 EUR pro Monat über. Der Steuersatz von 26 % ist für alle gleich hoch, egal ob sie Lohn- oder Einkommensteuer zahlen. Die Verlierer dieses Systems sind einfache Arbeiterinnen, wie hier in der Firma K***** [... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 24. Juni 1996 verstorbene Erblasserin hinterließ vier Kinder, die drei Kläger - von denen nur mehr der vormalige Erstkläger im Revisionsverfahren auftritt - und einen Sohn (im Folgenden nur Gemeinschuldner), dessen Masseverwalter im Konkurs über sein Vermögen (im Folgenden nur Masseverwalter) der nun Zweitbeklagte ist. Die Erblasserin hinterließ zwei Wohnungseigentumsanteile, jeweils verbunden mit dem Nutzungsrecht an einem Geschäftslokal an einem Haus ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Bauer als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Fellinger, Dr. Hoch, Dr. Neumayr und Dr. Schramm als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Ariane G*****, vertreten durch Dr. Helmut Hoberger, Rechtsanwalt in Perchtoldsdorf, gegen die beklagten Parteien 1. Ing. Leopold Haimerl, Angestellter, 2. Renate H*****, beide vertreten du... mehr lesen...
Gründe: Im Verfahren AZ 12 Ur 1107/01f des Landesgerichtes St. Pölten gegen den Redakteur Kurt K***** und andere wegen § 252 Abs 1 FinStrG wies der Untersuchungsrichter mit Beschluss vom 12. Juni 2001 den Antrag der Privatanklägerin G***** GmbH auf Durchführung einer Hausdurchsuchung in Privaträumlichkeiten und Fahrzeugen des Genannten sowie in Redatkionsräumlichkeiten der Verlagsgruppe N***** GmbH ab, weil ein hinreichender Verdacht, dass sich in den Räumlichkeiten - wie von der P... mehr lesen...
Begründung: Ein österreichisches Finanzamt führte gegen Heinz W***** zur Hereinbringung einer vollstreckbaren Abgabenforderung des Bundes Exekution durch Pfändung und Verkauf beweglicher Sachen. Im Zuge dieses Exekutionsverfahrens wurde unter anderem ein Motorrad der Marke Harley Davidson mit einem deutschen amtlichen Kennzeichen gepfändet. Nachdem die Versteigerung zunächst auf Grund des Ersuchens des Klägers, der angab, dass die Eigentumsfrage noch nicht geklärt sei, verschoben wo... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Rechtsfragen, die im Sinne des § 502 Abs 1 ZPO aufzugreifen wären, werden nicht aufgezeigt. Rechtsfragen, die im Sinne des Paragraph 502, Absatz eins, ZPO aufzugreifen wären, werden nicht aufgezeigt. Ob das unentschuldigte Nichterscheinen der Beklagten zu ihrer Parteienvernehmung dahin zu würdigen war, dass sie keine entscheidungswesentlichen Angaben hätte machen können oder wie die klagende Partei meint, dass sie de... mehr lesen...
Norm: EO §37 OEO §37 PZPO §182 Abs1ZPO §272 Abs2ZPO §381
Rechtssatz: Dem Vorbringen des Exszindierungsklägers muss sich entnehmen lassen, ob das den Exszindierungsgrund bildende Recht bereits im Zeitpunkt der Pfändung der exszindierten Gegenstände bestanden hat (SZ 27/193; SZ 50/33; NZ 1995, 16). Ferner muss dann, wenn bezüglich der Erwerbsart für die Schlüssigkeit des behaupteten Eigentumserwerbs nicht schon die allgemeine Lebenserfahrung spri... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt mit Exszinderungsklage gemäß § 37 EO den Ausspruch, die von den Beklagten als betreibende Gläubiger gegen seine Mutter geführten Fahrnisexekutionen seien unzulässig. Hiebei handelt es sich um folgende Exekutionen: Der Kläger begehrt mit Exszinderungsklage gemäß Paragraph 37, EO den Ausspruch, die von den Beklagten als betreibende Gläubiger gegen seine Mutter geführten Fahrnisexekutionen seien unzulässig. Hiebei handelt es sich um folgende Exekutio... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat sich mit der vom Revisionswerber in der Berufung geltend gemachten Mängelrüge eingehend auseinandergesetzt. Es erachtete sowohl das Unterbleiben einer weiteren Ladung des unentschuldigt von der Einvernahme als Partei ferngebliebenen Klägers als auch die Würdigung dieses Umstandes iSd § 381 ZPO für zulässig. Es sah auch keinen Mangel des Verfahrens darin, daß das Erstgericht von der Einvernahme w... mehr lesen...
Norm: ZPO §381ZPO §460 Z1
Rechtssatz: Das Ausbleiben einer zu ihrer Vernehmung geladenen Partei ist auch im Scheidungsverfahren gemäß § 381 ZPO zu würdigen. Das Erscheinen der Parteien ist nur in Ausnahmefällen nach § 87 GOG durchzusetzen, etwa bei der amtswegigen Prüfung der Prozeßfähigkeit. Die Regelung des § 460 Z 1 ZPO ist vornehmlich auf die in § 460 Z 4 ZPO genannten Verfahren beschränkt. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof. Dr. Petrasch als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Hofmann, Dr. Klinger, Dr. Angst und Dr. Graf als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei M*****BANK Gesellschaft m.b.H., Kärntner Ring 8, 1015 Wien, vertreten durch Dr. Max Urbanek, Rechtsanwalt in St.Pölten, wider die beklagten Parteien 1. ***** H***** Gesellschaft m.b.H., ***** 2. I... mehr lesen...
Norm: ZPO §381MedienG §31
Rechtssatz: Das Recht, im Rahmen des Redaktionsgeheimnisses die Aussage vor Gericht oder einer Verwaltungsbehörde zu verweigern, ist ausschließlich auf die Zeugenaussage beschränkt. Entscheidungstexte 1 Ob 15/91 Entscheidungstext OGH 05.06.1991 1 Ob 15/91 Veröff: EvBl 1991/158 S 702 = ÖBl 1992,136 = MR 1991,235 (Korn) ... mehr lesen...
Begründung: Am 15.Dezember 1989 ordnete der Untersuchungsrichter des Landesgerichtes für Strafsachen Wien im Zuge gerichtlicher Vorerhebungen gegen den 73jährigen Vertreter des Schweizer Waffen- und Munitionskonzerns O***** in Österreich, Dr. Walter S***** sen, dessen Sohn und Angestellten, Dr. Walter S***** jun. und unbekannte Täter eine Hausdurchsuchung im Büro des ersteren an und führte diese Hausdurchsuchung auch tags darauf, an einem Samstag, in Gegenwart von 16 Personen - nebe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger lieferte der mit der Erneuerung der Sitzbänke im Wiener Praterstadion beauftragten beklagten Partei in mehreren Teillieferungen in der Zeit vom 2.Juni 1986 bis 17.Oktober 1986 insgesamt 53.475,17 lfm Banklatten aus Lärchenholz, die er vereinbarungsgemäß nach von der beklagten Partei beizustellenden Maßlisten zugeschnitten hatte. Am 24.November 1986 legte der Kläger eine Schlußrechnung über S 1,472.541,20 (nämlich über 52.232,62 lfm a S 24,21 = 1,264... mehr lesen...
Begründung: Das Geschwornengericht beim Landesgericht Linz erkannte den Beklagten mit Urteil vom 31.3.1987, 22 Vr 659/86-288, des Verbrechens des Mordes nach § 75 StGB, des Vergehens der Zuhälterei nach § 216 Abs 2 erster, dritter und vierter Fall StGB sowie des Vergehens nach § 36 Abs 1 Z 1 WaffenG schuldig; der Beklagte habe - unter anderem - zum Teil im bewußten und gewollten Zusammenwirken mit der gesondert verfolgten Eva F*** die Klägerin von Ende September 1984 bis 13.März 1... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Erstgericht hielt seinen Wechselzahlungsauftrag vom 2. Mai 1988 im Umfange des von der klagenden Partei eingeschränkten Begehrens aufrecht. Den von der beklagten Partei in der Tagsatzung zur mündlichen Streitverhandlung vom 7. September 1988 gestellten Beweisantrag auf Einvernahme des "N. S***, 1060 Wien, Mariahilferstraße" - unter Vorbehalt späterer Bekanntgabe der Hausnummer - als Zeugen zum Beweis der ihr gewährten Stundung hatte das Erstgericht wegen V... mehr lesen...
Norm: ZPO §87ZPO §333ZPO §381
Rechtssatz: Die Prüfung und Ermittlung der von Amts wegen festzustellenden Tatsachen ist (wiewohl das Gericht auch hier nicht an die strengen Formen des Beweisverfahrens und an bestimmte Erkenntnisquellen gebunden ist und kraft der Inquisitionsmaxime die Möglichkeit und die Pflicht hat, ohne oder gegen allfällige Parteienanträge die erforderlichen Tatbestände festzustellen) von der Bescheinigung (Glaubhaftmachung) ... mehr lesen...
Begründung: Mit Versäumungsurteil vom 28.6.1988 verpflichtete das Erstgericht den Beklagten, die im Haus Wien 9., Canisiusgasse 27, im dritten Stock rechts neben der Stiege quer über den allgemeinen Gang aufgeführte Mauer samt der darin befindlichen Tür zu entfernen und den dadurch abgesperrten Gangteil und das Gang-WC den klagenden Parteien geräumt zu übergeben. Mit seiner am 18.8.1988 zur Post gegebenen, auf den Nichtigkeitsgrund des § 477 Abs 1 Z 4 ZPO gestützten Berufung führt... mehr lesen...
Norm: ZPO §381
Rechtssatz: Die Inanspruchnahme durch die regelmäßige Berufsarbeit allein ist kein hinreichender Grund für das Ausbleiben von der Parteienvernehmung. Nur Hindernisse, die außerhalb des üblichen Ablaufes der beruflichen Tätigkeit liegen, können das Nichterscheinen ausreichend begründen. Entscheidungstexte 9 ObA 40/88 Entscheidungstext OGH 13.04.1988 9 ObA 40/88 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §381
Rechtssatz: Aus der Fassung der Bestimmung des § 381 ZPO, insbesonders aus der Wortfolge "ohne genügende
Gründe: " ergibt sich, daß das Gesetz an die Verpflichtung der Partei zum Erscheinen vor Gericht zur Ablegung der Aussage strenge Anforderungen stellt. Es ist nicht bloß darauf abzustellen, ob eine entsprechende Entschuldigung erfolgt, sondern auch zu prüfen, ob die vorgetragenen
Gründe: unter Berücksichtigung der der Partei obli... mehr lesen...
Norm: ArbGerG §25 Abs1 Z3 DZPO §381
Rechtssatz: Die Rechtsfolge des § 381 ZPO wirkt im Berufungsverfahren ungeachtet des sich aus dem § 25 Abs 1 Z 3 ArbGerG ergebenden Neuverhandlungsgrundsatzes - ebenso wie eine Präklusion von Beweisen (§§ 279, 309, 335 ZPO) - fort, weil der Charakter des Rechtsmittelverfahrens auch im arbeitsgerichtlichen Berufungsverfahren nicht völlig fehlt. Die Rechtsfolgen des § 381 ZPO können somit, falls die Anwendung d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger begehrt vom Beklagten, seinem ehemaligen Arbeitgeber, die Zahlung eines Betrages von S 305.552,70 brutto sA an Gehalt für die Zeit vom 1.1. bis 12.1.1984, Kündigungsentschädigung, Abfertigung und anteiligen Sounerzahlungen sowie von S 74.627,70 netto sA an nicht bezahltem Entgelt für die Zeit bis 31.12.1983. In dem vorgenannten Bruttobetrag ist ein Teilbetrag von S 85.892,70 sA enthalten, den der Kläger als Urlaubsentschädigung für 122 Werktage verl... mehr lesen...
Die Klägerin begehrt die Scheidung der am 24. März mit dem Beklagten geschlossene Ehe aus dessen Verschulden, wogegen der Beklagte die Abweisung des Klagebegehrens bzw. die Feststellung des (überwiegenden) Mitverschuldens der Klägerin beantragte. Im Verfahren wurden zwei Zeuginnen sowie die Klägerin als Partei vernommen. Der Beklagte hatte sich zur Richtigkeit seines Prozeßstandpunktes auf eine der Zeuginnen, überwiegend aber nur auf seine Aussage als Partei berufen. Der Beklagte wurd... mehr lesen...
Norm: JMV RGBl 1897/283 §10ZPO §182ZPO §376ZPO §377ZPO §381ZPO §503 Z2 C1bZPO §503 Z2 C3e
Rechtssatz: Im Eheverfahren besteht eine besonders weitgehende Anleitungspflicht des Richters zur Erforschung der materiellen Wahrheit und der Hintanhaltung ungerechter Prozeßergebnisse, auch wenn die Parteien durch Rechtsanwälte vertreten sind. Bestehen bei einer Partei Zweifel, ist sie ohne Rücksicht auf vorherige schriftliche Belehrung auch nochmals auf... mehr lesen...
Norm: ZPO §381
Rechtssatz: Bei unberechtigter Anwendung des § 381 ZPO liegt ein Verfahrensmangel vor (vgl RZ 1961,183; EvBl 1962/294). Entscheidungstexte 3 Ob 527/77 Entscheidungstext OGH 26.04.1977 3 Ob 527/77 4 Ob 505/79 Entscheidungstext OGH 16.01.1979 4 Ob 505/79 4 Ob 130/81 Entscheidun... mehr lesen...