Norm
ZPO §71 Abs3Rechtssatz
Mit dem gerichtlichen Hinweis, dass "im Falle der Nichtbeibringung eines neuen Vermögensbekenntnisses durch die Partei binnen der eingeräumten Frist (von 14 Tagen) angenommen werde, dass die Voraussetzungen für die Nachzahlung der Beträge im Sinne des § 71 Abs 1 ZPO vorlägen", werden keine Tatsachenvermutungen in den Raum gestellt, die bei Nichtbefolgung des Gerichtsauftrages gemäß § 381 ZPO gewürdigt und bei der Entscheidung über die Nachzahlungsverpflichtung als Tatsachenfeststellungen verwertet werden könnten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LG00469:2007:RRD0000028Dokumentnummer
JJR_20070220_LG00469_00600R00321_06G0000_003