Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Dr. Prückner als Vorsitzenden sowie den Hofrat Hon.-Prof. Dr. Neumayr, die Hofrätin Dr. Lovrek und die Hofräte Dr. Jensik und Dr. Roch als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Stadtgemeinde *****, vertreten durch Dr. Julius Bitter, Rechtsanwalt in Kirchdorf an der Krems, der Nebenintervenienten auf Seiten der klagenden Partei 1. B***** GmbH, *****, vertreten durch Singer Fössl, Rechtsanwälte OG in ... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden, die Hofrätinnen Dr. Hurch und Dr. Lovrek sowie die Hofräte Dr. Höllwerth und Dr. Roch als weitere Richter in der außerstreitigen Rechtssache nach dem MRG der Antragsteller 1. Wolfgang S***** und 2. Friederike S*****, beide vertreten durch Nusterer & Mayer, Rechtsanwälte OG in St. Pölten, wider den Antragsgegner Dkfm. Günter K*****, vertreten durch Dr... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Prückner als Vorsitzenden sowie die Hofräte und Hofrätinnen des Obersten Gerichtshofs Hon.-Prof. Dr. Sailer, Dr. Lovrek, Dr. Jensik und Dr. Fichtenau als weitere Richter in der Exekutionssache der betreibenden Parteien Denise P*****, geboren am *****, und mj. Lisa P*****, geboren am *****, letztere vertreten durch urbanek lind schmied reisch Rechtsanwälte OG in St. Pölten, gegen die verpf... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagten sind Eigentümer eines Teiles eines Weges, der zum öffentlichen Wegenetz der Klägerin gehört und von dieser in Bestand genommen wurde. Vertreten durch ihren Bürgermeister begehrt die Klägerin von den Beklagten die Duldung der Asphaltierung dieses Weges. Die Beklagten haben sich dagegen ausgesprochen. Die Beklagten verlangten im Laufe des Verfahrens unter Hinweis auf § 43 Oö GemeindeO von der Klägerin die Vorlage jenes Gemeinderatsbeschlusses, mit dem der Kl... mehr lesen...
Begründung: Die Zweitklägerin war persönlich haftende Gesellschafterin der Erstklägerin (einer KEG). Die KEG hatte von der erstbeklagten Gesellschaft mbH, deren Geschäftsführer der Zweitbeklagte ist, am 1. 7. 1997 ein Sonnenstudio gepachtet. Die Kläger stehen auf dem Standpunkt, dass sie vom Zweitbeklagten über die im Pachtobjekt erzielbaren Einkünfte listig getäuscht worden seien. Der angemessene Pachtzins betrage in Wahrheit 0 S. Das Vertragsverhältnis werde wegen Verkürzung über ... mehr lesen...
Begründung: Am 22. 3. 2000 waren die drei Kläger (zu je 1/4 bzw zur Hälfte) Eigentümer des Wohnhauses ***** in I*****, dessen (nunmehr im alleinigen Wohnungseigentum der Drittklägerin stehende) Mansardenwohnung top 17 seit 1957 an Cäcilia P***** vermietet war. Nachdem die Kläger im Herbst 1999 davon Kenntnis erlangt hatten, dass die Mieterin bereits am 23. 2. 1996 verstorben war und sich deren Tochter und gesetzliche Alleinerbin Renate K***** geweigert hatte, die Wohnung zu räumen,... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Gemäß § 94 Abs 1 Z 4 GBG darf das Grundbuchsgericht eine grundbücherliche Eintragung nur dann bewilligen, wenn die Urkunden in der erforderlichen Form vorliegen. Die Gemeindeordnungen enthalten besondere Bestimmungen über die Schließung von Rechtsgeschäften durch die Gemeinden und die Errichtung von Urkunden darüber; nach allen Gemeindeordnungen muss Verfügungen über unbewegliches Vermögen ein Beschluss des Gemeinderats... mehr lesen...
Norm: ZPO §37
Rechtssatz: Das einstweilige Verbot, in einem Verfahren, die jemanden für dieses Verfahren erteilte Vollmacht zu widerrufen, schafft keinen unumkehrbaren Zustand. Erweist sich nämlich dieser Unterlassungsanspruch als unberechtigt, war die Partei im anderen Verfahren nicht wirksam vertreten, weil sie eben durch einen Vollmachtnehmer vertreten war, der nicht (mehr) wirksam bevollmächtigt war. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin errichtet auf der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch ***** H***** Wohnungen, die sie unter dem Projektnamen "T*****" vermarktet. Die Erstbeklagte ist ein Unternehmen der "A*****-Gruppe"; sie ist Eigentümerin eines von dieser Gruppe vermarkteten Liegenschaftsprojekts in W***** 3, E*****straße *****. Der Zweitbeklagte ist Bauträger und Architekt; er bedient sich dabei mehrerer Unternehmen, die in der "A*****-Gruppe" zusammengefasst sind. Eines dieser Unterneh... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin, eine niederösterreichische Stadtgemeinde (ohne eigenes Statut) ist Eigentümerin der Liegenschaft S*****straße ***** in A***** samt der darauf befindlichen Anlage. Diese besteht aus einem einstöckigen Haus, in dem sich Wohnräume, eine Werkstatt, eine Sattelkammer, ein Stüberl als Aufenthaltsraum für Reitgäste sowie sieben Boxen für je ein Pferd befinden; weiters sind dort eine Reithalle, ein Schuppen, in dem sich neben einem Abstellraum zwei Boxen für je... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger sind Eigentümer des Hauses Graz, Glacisstraße 43 a. Die Beklagte ist Mieterin von im Parterre und im Keller dieses Hauses gelegenen Räumlichkeiten, in denen das "Cafü Glacis" betrieben wird. Mit der am 24.10.1984 eingebrachten und am 2.11.1984 zugestellten Klage begehrten die Kläger unter Berufung auf den Mietvertrag und § 1118 ABGB die Räumung des Bestandobjektes, weil für den Zeitraum von September 1983 bis Oktober 1984 ein Mietzinsrückstand von S 92.742,... mehr lesen...
Begründung: Mit Testament vom 11. Dezember 1980 setzte die Erblasserin ihre Nichte Margit H*** zur Alleinerbin ein, die auf Grund dieses Testamentes eine bedingte Erbserklärung abgab. Die erblasserischen Nichten Gisela K***, Gustavna B*** und Karoly S*** anerkannten das Testament nicht und gaben durch ihren Vertreter Friedrich K*** (Vollmachten AS 13, 15 und 17) auf Grund des Gesetzes bedingte Erbserklärungen ab. Wegen der widersprechenden Erbserklärungen ordnete das Erstgericht e... mehr lesen...
Norm: ZPO §30ZPO §37ZPO §514 C3
Rechtssatz: Bei dem Auftrag des Gerichts an den Anwalt, die schriftliche Vollmachtsurkunde vorzulegen, handelt es sich weder um eine Maßnahme zur Beseitigung eines Mangels der Prozeßfähigkeit, der gesetzlichen Vertretung oder der etwa erforderlichen besonderen Ermächtigung zur Prozeßführung im Sinne des § 6 Abs 2 ZPO noch um eine Maßnahme zur Verbesserung von Schriftsätzen im Sinne der §§ 84, 85 ZPO; der Auftrag ... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger begehrten mit ihrer am 9. 2. 1984 beim Erstgericht eingelangten Klage die Verurteilung der Beklagten zur Zahlung von S 650.120,60 s.A.. In der Klage, die von Rechtsanwalt Dr. Bernhard Stanger (Innsbruck) verfaßt wurde, ist bei der Bezeichnung der klagenden Parteien nach Aufzählung der Namen und Anschriften der 72 einzelnen Kläger angeführt „als Vermietergemeinschaft des Hauses *****, diese vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Bernhard Stanger“. Die Klage enthäl... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Gemäß Art. XVII § 2 Abs. 6 der Zivilverfahrens-Novelle 1983, BGBl. 1983/135, ist der § 30 Abs. 2 ZPO nur auf Verfahren anzuwenden, in denen die Klage bzw. der Antrag auf Einleitung des Verfahrens nach dem 30. April 1983 bei Gericht eingelangt ist. Obwohl in der vorliegenden Rechtssache die Klage bereits am 27. Jänner 1981 eingebracht wurde, beriefen sich die neu herangezogenen Beklagtenvertreter in der von ihnen verfaßten Re... mehr lesen...
Begründung: Im vorliegenden Rechtsstreit begehrt der Kläger aus dem Rechtsgrund des Schadenersatzes die Verurteilung der beklagten Partei zur Zahlung von S 108.749,39 s.A. Für die beklagte Gemeinde trat in diesem Rechtsstreit bisher Dr. Gottfried Hammerschlag, Rechtsanwalt in Klagenfurt, als Prozeßbevollmächtigter auf. Die von ihm vorgelegte Prozeßvollmacht ist vom Bürgermeister der beklagten Gemeinde unterschrieben und mit dem Gemeindesiegel versehen. Rechtliche... mehr lesen...
Norm: ZPO §36 Abs1ZPO §37ZPO §503 Z2 C6ZPO §520 CZPO §526 D3
Rechtssatz: Hat das Rechtsmittelgericht seiner Entscheidung versehentlich ein unwirksames (hier: vom nicht mehr vertretungsbefugten Vertreter einer Partei erhobenes) Rechtsmittel zugrundegelegt, wäre die Entscheidung über das wirksam (vom nunmehrigen Vertreter) erhobene Rechtsmittel dieser Partei aber gleich ausgefallen, so liegt ein wesentlicher Verfahrensmangel vor. ... mehr lesen...
Norm: ZPO §6 Abs2ZPO §30ZPO §37nö GdO 1973 §35 Abs2 Z10nö GdO 1973 §55 Abs2oö GdO §43oö GdO §56oö GdO §58
Rechtssatz: Hängt die Einleitung oder Fortsetzung eines Rechtsstreites von einer Prozesshandlung der Gemeinde ab, ist hiezu ein Beschluss des Gemeinderates erforderlich. Die Beschlussfassung des Gemeinderates muss sich jeweils auf einen bestimmten Rechtsstreit beziehen. Die Ausstellung einer allgemeinen Prozessvollmacht, die nicht auf einen... mehr lesen...
Norm: ZPO §37ZPO §230 Abs2ZPO §514 Abs1 C1
Rechtssatz: Der im Judikat 61 neu ausgedrückte Grundsatz, daß dem Beklagten ein Rechtsmittel gegen den Beschluß nicht zusteht, mit welchem das Rekursgericht die Einleitung des gesetzmäßigen Verfahrens über eine vom Erstgericht zurückgewiesene Klage aufgetragen hat, gilt auch im Fall des § 37 ZPO. Dem Beklagten ist dadurch nicht die Befugnis entzogen, seine Einwendungen gegen die vom Kläger vorgelegte V... mehr lesen...
Norm: ABGB §867bgldKAG §22ZPO §30ZPO §37
Rechtssatz: Rechtsträger des allgemeinen öffentlichen Landeskrankenhauses (hier Oberwart) ist das Land (hier Burgenland), dessen Vertretung durch den Landeshauptmann erfolgt. Im Namen des Landes Burgenland auszustellende Urkunden sind vom Landeshauptmann und zwei Mitgliedern der Landesregierung zu unterfertigen. Entscheidungstexte 7 Ob 728/80 En... mehr lesen...
Die Firma E S E AG, Zweigniederlassung S begehrt mit der gegen die "Arbeitsgemeinschaft Brückenbauten im Raume Wörgl ST-U" eingebrachten Klage nach Modifizierung des Klagebegehrens auf Grund verschiedener Lieferungen Zahlung von 168 199.36 S. Die Empfangnahme der der bezeichneten Arbeitsgemeinschaft zugestellten Klage samt Ladung zur ersten Tagsatzung wurde auf dem Zustellausweis mit der Unterschrift "R W" unter dem Firmenaufdruck "ST Straßen- und Tiefbauunternehmung AG, Zweigniederla... mehr lesen...
Norm: ZPO §37ZPO §477 B2hZPO §477 E
Rechtssatz: Mangelt die Prozessvollmacht, so ist das Verfahren nichtig; diese Nichtigkeit kann durch nachträgliche Genehmigung der vom Nichtbevollmächtigten gesetzten Prozesshandlungen geheilt werden. Entscheidungstexte 1 Ob 111/75 Entscheidungstext OGH 17.09.1975 1 Ob 111/75 1 Ob 584/83 Entscheidungstex... mehr lesen...
Norm: ZPO §30ZPO §37AußStrG 2005 §6 Abs4ZustG §9
Rechtssatz: Den Mangel der Vollmacht hat das Gericht in jeder Lage des Rechtsstreites von Amts wegen zu berücksichtigen. Die damit vorgeschriebene Prüfung der Vollmacht hat sich allerdings auf den in § 30 ZPO enthaltenen Vollmachtsnachweis zu beschränken. Hiezu gehört auch die Beurteilung, ob die vorliegende Vollmacht nach Inhalt und Form den gesetzlichen Vorschriften entspricht (Neumann 4.Auflag... mehr lesen...
Norm: ABGB §867Tir GdO §54ZPO §30ZPO §33ZPO §37ZPO §38
Rechtssatz: Die von einer Gemeinde ausgestellte Prozessvollmacht muss zu ihrer Gültigkeit den Formvorschriften entsprechen, die die GdO für Urkunden, mit denen sie privatrechtliche Verpflichtungen übernimmt, vorsieht; im Bundesland Tirol der Vorschrift des § 54 Abs 2 Tir GdO 1966. Auf der Prozessvollmacht ist nicht nur der Gemeinderatsbeschluss über die Erteilung der Prozessvollmacht anzufü... mehr lesen...
Norm: ZPO §37ZPO §398
Rechtssatz: Ein Vorgehen nach § 398 ZPO ist auch möglich, wenn bei der ersten Tagsatzung ein Antrag auf Fällung eines Versäumungsurteiles nicht gestellt worden war, der Richter aber die Frist zur Klagebeantwortung erteilt hatte. Entscheidungstexte 1 Ob 76/75 Entscheidungstext OGH 11.06.1975 1 Ob 76/75 Veröff: JBl 1976,96 = NZ 1981,78 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §30ZPO §37ZPO §38
Rechtssatz: Die (durch eine dem Gesetz gemäß gezeichnete Prozeßvollmacht ausgewiesene) Vertretungsmacht des Rechtsanwaltes ist Prozeßhandlungsvoraussetzung; wenn sie fehlt, sind die Prozeßhandlungen des Einschreiters unbeachtlich. Entscheidungstexte 1 Ob 76/75 Entscheidungstext OGH 11.06.1975 1 Ob 76/75 1 Ob... mehr lesen...
Norm: ABGB §867ABGB §1002RAO allgZPO §30ZPO §37
Rechtssatz: Es liegt keine dem Gesetz entsprechende Bevollmächtigung vor, wenn bei einer juristischen Person des öffentlichen Rechtes die vom Gesetz vorgeschriebene, äußere Form der Vollmacht nicht eingehalten wurde. Entscheidungstexte 1 Ob 76/75 Entscheidungstext OGH 11.06.1975 1 Ob 76/75 Veröff: JBl 1976,96 = NZ 1981,78 ... mehr lesen...
Für die beklagte Partei schritt bei der ersten Tagsatzung durch Rechtsanwaltsanwärter Dr N Rechtsanwalt Dr H ein, der seine Bevollmächtigung nicht nachweisen konnte und einen Antrag auf Zulassung gemäß § 38 ZPO gegen Beibringung der Vollmacht binnen 4 Wochen stellte. Der Kläger beantragte für den Fall der nicht rechtzeitigen Vollmachtsvorlage Fällung des Versäumungsurteiles. Das Erstgericht verkundete den Beschluß in diesem Sinne. Innerhalb der Frist legte die Beklagte mittels Schrift... mehr lesen...
Norm: ZPO §30ZPO §37
Rechtssatz: Die vom vollmachtlosen Vertreter vollzogenen Prozeßhandlungen sind unwirksam. Entscheidungstexte 2 Ob 128/72 Entscheidungstext OGH 29.06.1972 2 Ob 128/72 Veröff: SZ 45/76 2 Ob 129/72 Entscheidungstext OGH 06.07.1972 2 Ob 129/72 5 Ob 610/76 ... mehr lesen...