Norm: ZPO §30 Abs1ZPO §37ZPO §38ZPO §84 I
Rechtssatz: Wird innerhalb der nach § 38 ZPO gesetzten Frist der Nachweis der Bevollmächtigung durch eine Vollmachtsurkunde nicht erbracht, so ist § 84 ZPO nicht heranzuziehen, weil es sich nicht um ein Formgebrechen handelt. Entscheidungstexte 2 Ob 128/72 Entscheidungstext OGH 29.06.1972 2 Ob 128/72 Veröff: SZ 45/76 ... mehr lesen...
In der ersten Tagsatzung am 20. Februar 1969 wies RA Dr K seine Bevollmächtigung durch die Beklagte durch Bezugnahme auf eine zu 14 Cg 856/68 des HG Wien erliegende Vollmacht nach. In der Folge brachte er keine weitere Beurkundung seiner Bevollmächtigung mehr bei, auch nicht anläßlich der Erhebung der Berufung gegen das Ersturteil. Mit Beschluß des Erstgerichts vom 17. Oktober 1969 wurde er daraufhin aufgefordert, zwecks Rechtsmittelvorlage eine Vollmacht innerhalb von 5 Tagen vorzule... mehr lesen...
Norm: ZPO §30ZPO §37
Rechtssatz: Der Nachweis der Bevollmächtigung kann auch durch Bezugnahme auf eine in anderen Akten desselben Gerichtes erliegende Vollmachtsurkunde als erbracht angesehen werden, wobei das Vorhandensein der Vollmacht vom Gericht von Amts wegen zu überwachen ist. Im Berufsverfahren genügt der Hinweis auf eine Vollmacht, die bei den Akten eines anderen Gerichtes erliegt, mag dies auch das Prozeßgericht sein, nicht zum Nachwei... mehr lesen...
Norm: ZPO §37
Rechtssatz: Eine wiederholte Fristsetzung zur Beibringung der erforderlichen Vollmacht ist auch bei neuerlichem Einschreiten des Anwaltes (im Berufungsverfahren) nicht zulässig. Entscheidungstexte 8 Ob 330/65 Entscheidungstext OGH 10.11.1965 8 Ob 330/65 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1965:RS00... mehr lesen...
Norm: ZPO §37ZPO §84
Rechtssatz: Wurde dem Verbesserungsauftrag durch Unterschrift eines Rechtsanwaltes auf der Berufung entsprochen, die Vollmacht des Rechtsanwaltes aber nicht angeschlossen, so ist doch dem Auftrag entsprochen; die fehlende Vollmacht ist nach § 37 ZPO abzufordern. Entscheidungstexte 3 Ob 143/64 Entscheidungstext OGH 13.01.1965 3 Ob 143/64 Veröff: EvBl 1965/268 S 40... mehr lesen...
Norm: HGB §164HGB §170ZPO §37
Rechtssatz: Zur ordnungsgemäßen Vertretung der Kommanditgesellschaft genügt eine vom Komplementär erteilte Prozeßvollmacht. Entscheidungstexte 2 Ob 525/59 Entscheidungstext OGH 19.01.1960 2 Ob 525/59 Veröff: JBl 1960,383 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1960:RS0035669 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §37
Rechtssatz: Die nachträgliche Vollmachtsvorlage beseitigt den Mangel der Vertretung. Entscheidungstexte 2 Ob 525/59 Entscheidungstext OGH 19.01.1960 2 Ob 525/59 Veröff: JBl 1960,383 5 Ob 27/75 Entscheidungstext OGH 18.03.1975 5 Ob 27/75 1 Ob 111/75 Entscheid... mehr lesen...
Norm: ABGB §1020ZPO §36ZPO §37
Rechtssatz: Die Vorschriften der ZPO über die Erfordernisse eines wirksamen Widerrufes der Prozeßvollmacht gelten nur für den Widerruf nach Einleitung des Verfahren. War aber die Vollmacht bereits vorher widerrufen oder war sie von vornherein für ein bestimmtes bereits erledigtes Verfahren erteilt, dann kommen nicht die prozeßualen Vorschriften über den Vollmachtswiderruf in Betracht, sondern die materiellrechtlic... mehr lesen...
Norm: EO §78ZPO §37ZPO §84 II
Rechtssatz: Die Nichtvorlage einer Vollmacht ist ein Formgebrechen, das iS der auch im Exekutionsverfahren (§ 78 EO) geltenden Bestimmungen der §§ 84, 85 ZPO zu beheben ist, soferne einer solchen Behebung nicht andere zwingende Vorschriften entgegen stehen. Entscheidungstexte 7 Ob 547/55 Entscheidungstext OGH 14.12.1955 7 Ob 547/55 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §37
Rechtssatz: Die dem Exekutionsgerichte gemäß den Bestimmungen der §§ 37 ZPO und 78 EO obliegende Prüfungspflicht verlangt, daß die Prozeßvollmacht, auf die sich die Partei oder deren Vertreter beruft, entweder dem Antrage angeschlossen wird oder sich doch bei dem Gerichte befindet, das die ordnungsgemäße Bevollmächtigung wahrzunehmen hat (Bewilligungsgericht). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Der Masseverwalter hat den Antrag gestellt, die Forderungsanmeldungen des Dr. Z. H. für eine Reihe von Gläubigern als nichtig zurückzuweisen. Dr. Z. H. sei für die in Frage kommenden Gläubiger bloß zum Zustellungsbevollmächtigten nach § 104 Abs. 3 KO. bestellt worden und deshalb zur Forderungsanmeldung nicht befugt gewesen. Der Mangel an Vertretungsbefugnis mache seine Forderungsanmeldungen nichtig. Das Erstgericht hat den Antrag abgewiesen und den Standpunkt vertreten, daß der gerü... mehr lesen...
Norm: ZPO §6ZPO §37ZPO §406 AaZPO §572
Rechtssatz: Der Mangel der Vertretungsbefugnis im Zeitpunkte der Kündigung kann bis zum Schluß der Verhandlung behoben werden. (Nachträgliche Abgabe und Annahme der Erbserklärung desjenigen, der als Vertreter der kündigenden Verlassenschaft einschreitet). Entscheidungstexte 3 Ob 1071/36 Entscheidungstext OGH 30.12.1936 3 Ob 1071/36 Veröff: S... mehr lesen...