Norm: ZPO §87ZPO §292 Abs2ZustG §22
Rechtssatz: Wegen der amtswegigen Überwachung des Zustellwesens und seines öffentlich-rechtlichen Charakters ist im Zustellwesen die Regel des § 292 Abs 2 ZPO als Gegenbeweis zu interpretieren. Es reicht aus, wenn Zweifel an der Wirksamkeit der Zustellung verbleiben, was auch bei einem non liquet der Fall ist. Eine Partei, die sich darauf beruft, dass an sie keine wirksame Zustellung erfolgt ist, muss demnach... mehr lesen...
Norm: ZPO §212ZPO §212aZPO §292 Abs2
Rechtssatz: § 292 Abs 2 ZPO kann infolge der abschließenden Regelung der Protokollberichtigung in §§ 212, 498 Abs 2 ZPO auf Verhandlungsprotokolle nicht angewendet werden. Die sinngemäße Anwendung des § 212 ZPO, die § 212a Abs 2 Satz 1 ZPO für das Tonbandprotokoll vorsieht, bedeutet, dass den Parteien das Recht zusteht, auf eine ihrer Meinung nach unrichtige Protokollierung durch das Diktat des Verhandlungs... mehr lesen...
Norm: ZPO §292 Abs2
Rechtssatz: Auch wenn der Beweis durch Vorlage einer öffentlichen Urkunde angetreten wird, ist nach § 292 Abs 2 ZPO der Beweis der Unrichtigkeit des bezeugten Vorganges oder der bezeugten Tatsache oder der unrichtigen Beurkundung zulässig. Entscheidungstexte 10 ObS 185/93 Entscheidungstext OGH 22.03.1994 10 ObS 185/93 Veröff: SZ 67/46 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §292 Abs1ZPO §292 Abs2EuZVO Art14ZustG §17
Rechtssatz: Besteht über die Zustellung durch Hinterlegung eine öffentliche Urkunde, macht diese zunächst vollen Beweis darüber, dass die darin beurkundeten Zustellvorgänge auch eingehalten wurden. Es ist Sache dessen, dem gegenüber die Zustellung nicht wirksam sein soll, den Gegenbeweis der Vorschriftswidrigkeit der Hinterlegung zu führen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ZPO §292 Abs2
Rechtssatz: Wer einen Beweis nach § 292 Abs 2 ZPO führen will, darf sich nicht bloß auf die Behauptung der Unrichtigkeit der Urkunde beschränken, sondern muss konkret jene Tatsachen anführen, aus denen sich diese Unrichtigkeit ergibt, und sie beweisen. Entscheidungstexte 3 Ob 185/88 Entscheidungstext OGH 22.02.1989 3 Ob 185/88 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §292 Abs2ZPO §411 G
Rechtssatz: Wenn sich hinsichtlich des Zeitpunktes des Eintrittes der Rechtskraft aus dem dafür allein maßgeblichen Akteninhalt zwingend etwas anderes als in der Rechtskraftbestätigung Bekundetes ergibt, dann gilt gemäß § 292 Abs 2 ZPO der wirkliche Vorgang und nicht der in der Urkunde unrichtig bezeugte Vorgang. Entscheidungstexte 3 Ob 552/84 Entscheidungste... mehr lesen...
Norm: ZPO §292 Abs2
Rechtssatz: Die vom Zusteller erstellten Zustellausweise sind öffentliche Urkunden, die den Beweis dafür erbringen, dass die Zustellung vorschriftsmäßig erfolgt ist; gemäß § 292 Abs 2 ZPO ist jedoch der Beweis der Unrichtigkeit des bezeugten Vorganges oder der bezeugten Tatsache oder der unrichtigen Beurkundung zulässig. Entscheidungstexte 3 Ob 137/83 Entscheidungstext... mehr lesen...
Norm: ZPO §212ZPO §212aZPO §215ZPO §292 Abs2
Rechtssatz: Trotz Unterlassung des Widerspruches ist der Gegenbeweis gegen die Richtigkeit des Protokolles möglich. Entscheidungstexte 6 Ob 610/79 Entscheidungstext OGH 05.12.1979 6 Ob 610/79 3 Ob 104/79 Entscheidungstext OGH 18.06.1980 3 Ob 104/79 Veröff: SZ 53/94 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §87ZPO §110ZPO §292 Abs2ZPO §464 IZPO §468 Abs1ZPO §507ZPO §523AußStrG §11 AZustG §22
Rechtssatz: Der
Rechtssatz: , dass ein Rechtsmittel bis zur sicheren Widerlegung von Zweifeln die Vermutung der Rechtzeitigkeit für sich habe (EvBl 1974/30 ua), kann nicht auf Fälle angewendet werden, in denen bereits eine öffentliche Urkunde vorliegt (hier: RS; vgl hiezu Fasching III 364), die zunächst vollen Beweis macht. In solchen Fällen muss der R... mehr lesen...
Mit beglaubigter Vollmacht vom 21. Mai 1970 erteilte Johann F (Inhaber einer "Finanzkanzlei" in X) der Ingrid B (Kreditvermittlerin in Y) "Prozeßvollmacht" und bevollmächtigte sie insbesondere, Einverleibungs-, Vorrangseinräumungs- und Löschungserklärungen abzugeben, Gesuche um Bewilligung grundbücherlicher Eintragungen und Rangordnungsanmerkungen jeder Art zu unterfertigen und unbewegliche Sachen und Rechte zu veräußern, zu verpfänden oder entgeltlich oder unentgeltlich zu übernehmen... mehr lesen...
Norm: NO §82ZPO §292 Abs2
Rechtssatz: Die Eintragung im Beurkundungsregister des Notars ist eine öffentliche Urkunde. Dagegen ist der Beweis der Unrichtigkeit des bezeugten Vorganges zulässig. Entscheidungstexte 2 Ob 241/74 Entscheidungstext OGH 14.11.1974 2 Ob 241/74 Veröff: SZ 47/127 European Case Law Identifier (ECLI) E... mehr lesen...
Norm: NO §2NO §79ZPO §292 Abs2
Rechtssatz: Die auf eine Privaturkunde gesetzte notarielle Beurkundung der Unterschrift ist eine öffentliche Urkunde. Dagegen ist der Beweis der Unrichtigkeit des bezeugten Vorganges zulässig. Entscheidungstexte 2 Ob 241/74 Entscheidungstext OGH 14.11.1974 2 Ob 241/74 Veröff: SZ 47/127 2 Ob 365/97h Ent... mehr lesen...
Norm: ABGB §1109ZPO §292 Abs2ZPO §294
Rechtssatz: Das bei Pachtbeginn errichtete Inventar hat die Bedeutung einer Beweisurkunde. Der Gegenbeweis, daß es unvollständig sei, ist daher möglich. Entscheidungstexte 8 Ob 93/65 Entscheidungstext OGH 25.05.1965 8 Ob 93/65 Veröff: MietSlg 17178 European Case Law Identifier (ECLI) EC... mehr lesen...
Norm: Geo §126ZPO §110ZPO §292 Abs1ZPO §292 Abs2
Rechtssatz: Nach § 110 ZPO, § 126 Geo wird der Vollzug der Zustellung bei der Postzustellung durch den Rückschein beurkundet. Ein Gegenbeweis, dass die Angabe im Zustellungsschein irrig sind, muss wohl in sinngemäßer Anwendung des § 292 Abs 2 ZPO als zulässig angesehen werden. Entscheidungstexte 2 Ob 207/57 Entscheidungstext OGH 15.05.195... mehr lesen...
Norm: ZPO §104ZPO §292 Abs2
Rechtssatz: Zustellung der Ladung zur ersten Tagsatzung. Zustellschein als öffentliche Urkunde - Beweislast für den Gegenbeweis. Entscheidungstexte 1 Ob 730/55 Entscheidungstext OGH 07.12.1955 1 Ob 730/55 Veröff: EvBl 1956/71 S 129 5 Ob 660/80 Entscheidungstext OGH 16.12.1980 5 Ob 660/80 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §215ZPO §292 Abs2
Rechtssatz: Auch gegen Urkunden, die vollen Beweis machen, ist der Gegenbeweis nicht ausgeschlossen und unterliegen insbesondere offenbare Unrichtigkeiten der Protokollaufnahme einer Berichtigung von Amts wegen. Entscheidungstexte 3 Ob 310/53 Entscheidungstext OGH 13.05.1953 3 Ob 310/53 7 Ob 519/55 Entscheidungs... mehr lesen...
Die Mutter der beiden Kläger starb am 26. Mai 1947 mit Hinterlassung eines Testamentes vom 20. September 1944, in welchem sie den Beklagten zum Anerben bestimmte. Außer dem Hof war ein Nachlaß im Werte von 3260 S vorhanden, dem Passiven von 7331 S gegenüberstanden. Der bestimmte Anerbe wurde mit Zustimmung seiner sechs Geschwister zum Alleinerben erklärt und ihm der Nachlaß zur Gänze eingeantwortet. Als Pflichtteil hatte der Beklagte nach dem Inhalt des Abhandlungsaktes einen Betrag v... mehr lesen...
In einer aus Zimmer, Kabinett und Küche bestehenden Wohnung war das Kabinett an die Beklagte untervermietet, während der Hauptmieter mit seiner Frau und Tochter die übrigen Räume benützte. Der Hauptmieter kundigte die Beklagte mit der Begründung: , daß die Tochter verlobt sei und das Kabinett zwecks Gründung eines Hausstandes benötige. Das Prozeßgericht erklärte die Aufkündigung für rechtswirksam. Das Berufungsgericht hob sie auf. Der Oberste Gerichtshof stellte das Urteil des Pro... mehr lesen...
Die Liegenschaft in der Stadt St. P. EZ. X. stand vor dem Jahre 1938 im Eigentum der Republik Österreich. Auf Grund des § 12 Abs. 1 der ersten Verordnung zur Durchführung des Ostmarkgesetzes vom 10. Juni 1939, DRGBl. I S. 995, ist das Eigentum an der bezeichneten Liegenschaft auf das Deutsche Reich übergegangen. Dieses hat mit Kaufvertrag vom 5. November 1942 und 12. Juli 1943 die Liegenschaft dem Gemeindeverband des Landkreises St. P. verkauft und es ist auf Grund dieses Kaufvertrage... mehr lesen...