Norm
ZPO §261 Abs6Rechtssatz
Gegen den Überweisungsbeschluß nach § 261 Abs 6 ZPO ist ein Rechtsmittel auch dann unzulässig, wenn die Überweisung in zweiter Instanz erfolgte.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1950:RS0040271Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
10.06.2020