Norm
ZPO §261 Abs6Rechtssatz
Der Rekurs gegen die Prozeßüberweisung ist unzulässig, auch wenn der Überweisungsbeschluß ohne Verhandlung gefaßt und daher nichtig ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1929:RS0040279Dokumentnummer
JJR_19290306_OGH0002_0030OB00177_2900000_001