Norm
ZPO §261 Abs6Rechtssatz
Durch die beim unzuständigen Gerichte innerhalb der Frist des § 569 ZPO eingebrachte, nach deren Ablauf an das zuständige Gericht überwiesene Klage auf Zurückstellung des Bestandobjektes wird die stillschweigende Erneuerung des Bestandvertrages verhindert.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1930:RS0040010Dokumentnummer
JJR_19300731_OGH0002_0040OB00367_3000000_001