Norm: ZPO §237 AZPO §552 Abs4ZPO §559
Rechtssatz: Nach Erhebung von Einwendungen kann im Mandatsverfahren und im Wechselmandtsverfahren die Klage unter Verzicht auf den Anspruch bei zum Schluß der Streitverhandlung zurückgenommen werden. Damit wird nicht nur bewirkt, daß derselbe Anspruch zwischen den Parteien bzw deren Rechtsnachfolgern nicht neuerlich klageweise geltend gemacht werden kann, der Zahlungsauftrag wird durch die Klagsrücknahme au... mehr lesen...
Norm: ZPO §237 AZPO §397a
Rechtssatz: Die Zurücknahme der Klage unter Anspruchsverzicht ist nach rechtzeitiger Erhebung eines Widerspruches durch den Beklagten schon vor der formellen Aufhebung des stattgebenden Versäumungsurteiles zu Beginn der Tagsatzung zur mündlichen Streitverhandlung zulässig. Durch die Klagsrücknahme wird das Versäumungsurteil ex lege wirkungslos. Entscheidungstexte 1 O... mehr lesen...
Norm: ZPO §237 A
Rechtssatz: Das Prozesshindernis der Klagsrückziehung unter Anspruchsverzicht wirkt nur unter denselben Parteien und deren Rechtsnachfolgern. Entscheidungstexte 7 Ob 590/80 Entscheidungstext OGH 12.06.1980 7 Ob 590/80 6 Ob 166/08t Entscheidungstext OGH 01.10.2008 6 Ob 166/08t ... mehr lesen...
Norm: ZPO §237 A
Rechtssatz: In der Klagsrücknahme liegt die prozessual wirksame Verzichtserklärung des Klägers auf den materiellen Rechtsschutz, die eine Geltendmachung desselben Anspruches im Klagsweg für alle Zukunft ausschließt. Von dieser prozessualen Wirkung der Klagsrücknahme ist jedoch deren materiellrechtliche Wirkung zu trennen. Entscheidungstexte 7 Ob 644/78 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Norm: ABGB §891EGZPO ArtI Abs2ZPO §237 A
Rechtssatz: Die Vorschrift des § 891 ABGB "dem Gläubiger bleibt selbst nach erhobener Klage die Wahl vorbehalten, wenn er von derselben absteht" hat keine materiell rechtliche Einrede im Auge, sondern eine prozeßrechtliche Vorschrift, welche jedoch seit der Wirksamkeit der ZPO nach Artikel I Abs 2 EGZPO aufgehoben erscheint, weil jetzt nach § 237 ZPO eine Zurücknahme der Klage nach der 1. Tagsatzung ohne... mehr lesen...
Norm: ABGB §891EGZPO ArtI Abs2ZPO §237 A
Rechtssatz: 1.) Die Vorschrift des § 891 ABGB, daß dem Gläubiger auch nach erhobener Klage das Wahlrecht vorbehalten bleibe, von welchem der Mitschuldner er Befriedigung erlangen will, hat durch § 237 ZPO hinsichtlich der Mitbeklagten und zur ersten Tagsatzung erschienenen Beklagten ihre Wirksamkeit verloren. 2.) Der Gläubiger kann also nach einer teilweisen Befriedigung durch einen Mitschuldner von de... mehr lesen...
Die Klägerin hat am 4. November 1961 als Insassin eines Personenkraftwagens auf der Bundesstraße 17 in der Nähe von Sch. einen Verkehrsunfall erlitten. Im Vorprozeß ist mit Urteil des Erstgerichtes vom 22. Jänner 1964 u. a. - rechtskräftig - festgestellt worden, daß der Beklagte der Klägerin für alle künftigen Schäden, die ihr aus dem vom Beklagten allein verschuldeten Unfall vom 4. November 1961 in Sch. entstunden, hafte. Im vorliegenden Prozeß eingeleitet durch die am 14. April 1965... mehr lesen...
Norm: ABGB §1497 IIIZPO §228 B1aaZPO §237 A
Rechtssatz: Durch die Einbringung der Feststellungsklage (der später stattgegeben wurde) wurde die Verjährung aller in diesem Zeitpunkt zukünftigen Schadenersatzansprüche unterbrochen. Dabei ist es bedeutungslos, dass die Klägerin hinsichtlich eines Anspruchsteiles zunächst auf Leistung geklagt, diesen Anspruchsteil aber ohne Verzicht auf den Anspruch zurückgezogen hatte. Entscheid... mehr lesen...
Nach mehreren Tagsatzungen brachte die Klägerin am 13. November 1964 einen mit 10. November 1964 datierten Schriftsatz ein, in dem sie erklärte, die gegen ihren geschiedenen Gatten, den Beklagten, erhobene Klage zurückzuziehen. Das Erstgericht erklärte mit Beschluß vom 2. Dezember 1964, die Zurücknahme der Klage nicht zur Kenntnis zu nehmen, weil in diesem Verfahrensstadium die Klage nur mehr unter Anspruchsverzicht zurückgenommen werden könne. Das hierauf gefällte Urteil des Erstge... mehr lesen...
Norm: ZPO §237 A
Rechtssatz: Es steht der Prozeßpartei frei, eine unzulässige und daher wirkungslose Prozeßhandlung zu widerrufen. Rechtswirksamkeit des Widerrufes der nach der erste Tagsatzung zur mündlichen Streitverhandlung ohne Anspruchsverzicht erklärten Klagsrücknahme von der erst später erklärten Zustimmungserklärung des Beklagten zur Klagsrücknahme. Entscheidungstexte 8 Ob 264/65 ... mehr lesen...
Das Erstgericht bewilligte dem betreibenden Gläubiger mit Beschluß vom 20. Februar 1961 die Exekution zur Durchsetzung des Anspruches auf schriftliche Rechnungslegung über das Vermögen (das ist Hauptstamm sowie Einnahmen und Ausgaben) der zwischen ihm und dem Verpflichteten bestandenen Gesellschaft für die Zeit vom 1. Februar 1948 bis 17. Jänner 1950 gemäß § 354 EO. Am 31. Oktober 1961 beantragte der Verpflichtete Einstellung der Exekution, da er seine Verbindlichkeiten gegenüber dem ... mehr lesen...
Der Beklagte hat im Verfahren vor dem Arbeitsgericht den Zwischenantrag auf Feststellung gestellt, daß durch den im Auseinandersetzungs- und Abtretungsvertrag zwischen Dipl.-Ing. Carl R. und Frau Emilie F. vom 21. Juli 1959 vereinbarten Vergleich auch etwaige Schadenersatzansprüche des Dipl.-Ing. Carl R. und der Firma C. J. R., Farben- und chemische Fabrik, Alleininhaber Dipl.-Ing. Carl R., gegen Fritz F. verglichen wurden und daher derartige Schadenersatzansprüche der klagenden Parte... mehr lesen...
Norm: ZPO §236 Abs1 AZPO §237 AZPO §259 Abs2
Rechtssatz: Zwischenantrag auf Feststellung kann ohne Zustimmung des Gegners jederzeit zurückgezogen werden. Entscheidungstexte 4 Ob 71/64 Entscheidungstext OGH 22.09.1964 4 Ob 71/64 Veröff: EvBl 1965/275 S 44 = SozM IVA,259 = Arb 7978 = JBl 1965,629 = SZ 37/126 European Case Law Id... mehr lesen...
Norm: ZPO §237 A
Rechtssatz: Der Verzicht auf den Anspruch als eine Verfügung über den mit der Klage verfolgten Anspruch muss - unabhängig von den Beweggründen, die für den Willensentschluss das Klägers maßgeblich sind - eindeutig erklärt werden, wenn er die Grundlage für eine endgültige formale Anspruchserledigung abgeben soll. Dass die Zustimmung zu der ohne Anspruchsverzicht erfolgten Klagszurücknahme auch konkludent erteilt werden kann, ent... mehr lesen...
Norm: EheG §56 BEheG §59 Abs1ZPO §237 B
Rechtssatz: Eine unter Hinweis auf eine erfolgte Versöhnung erfolgte einverständliche Klagsrücknahme stellt an sich noch keine Klagsrücknahme unter Anspruchsverzicht dar (siehe auch JBl 1948,140). Anmerkung Die doppelte RS-Nummer resultiert aus der Zusammenführung von zwei identischen Rechtssätzen (doppelt erfasst) in ein einziges Rechtssatzdokument. Der
Rechtssatz: sollte nur mehr mi... mehr lesen...
Norm: ZPO §14 DbZPO §237
Rechtssatz: Zieht einer von mehreren notwendigen Streitgenossen die Klage zurück, so können sich die übrigen, die dagegen nicht Stellung genommen, insbesondere gegen den Beschluß, mit dem die Zurücknahme zur Kenntnis genommen worden ist, keinen Rekurs ergriffen haben, nicht darauf berufen, daß die Zurückziehung ohne ihre Zustimmung wirkungslos sei. Entscheidungstexte 7... mehr lesen...
Norm: ZPO §235 EZPO §237
Rechtssatz: Eine Klagseinschränkung im Prozeß gegen den Hauptschuldner verringert nicht die Leistungspflicht des später belangten Pfandschuldners. Entscheidungstexte 2 Ob 525/59 Entscheidungstext OGH 19.01.1960 2 Ob 525/59 Veröff: JBl 1960,383 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1960:R... mehr lesen...
Die Klägerin hat gegen die Verlassenschaft nach Rupert B. eine Klage auf Zahlung eines Arbeitsentgeltes von 28.200 S eingebracht. Die Klagegleichschrift und die Ladung zur mündlichen Streitverhandlung vom 24. Februar 1958 wurden dem Antrag der Klägerin gemäß der angeblichen Verlassenschaftskuratorin Anna O. zugestellt. Noch vor der Streitverhandlung gab die Klägerin dem Erstgericht bekannt, daß nicht Anna O., sondern Dr. Friedrich R. Verlassenschaftskurator der beklagten Partei sei. D... mehr lesen...
Am 21. Jänner 1955 hat der Ehemann zu 12 Cg 28/55 des Erstgerichtes aus dem Gründe: des § 55 EheG. auf Scheidung geklagt. Die Ehefrau ist ihm am 23. Juli 1955 zu 12 Cg 309/55 des Erstgerichtes mit einer auf § 49 EheG. gestützten Widerklage entgegengetreten. Die Klagen wurden zur gemeinsamen Verhandlung verbunden. In der Tagsatzung zur mündlichen Streitverhandlung am 12. Oktober 1955 nahm der Ehemann seine Klage mit Zustimmung der Beklagten und Widerklägerin zurück und schloß mit ihr fü... mehr lesen...
Norm: ZPO §235 Abs1 EZPO §237
Rechtssatz: Eine Klagseinschränkung vor der ersten Tagsatzung ohne Zustimmung des Gegners ist zulässig und nicht als Anspruchsverzicht aufzufassen. Es ist daher im weiteren Verfahren eine Klagsausdehnung auf den ursprünglichen Klagsbetrag möglich. Entscheidungstexte 1 Ob 423/55 Entscheidungstext OGH 22.06.1955 1 Ob 423/55 ... mehr lesen...
Am 2. Oktober 1953 brachte der Kläger zu 1 Cg 826/53 des Landesgerichtes Linz eine Klage auf Bestreitung der ehelichen Geburt des am 14. Juli 1953 geborenen Kindes Georg N. ein, mit der Behauptung, die Mutter des Kindes habe in der kritischen Zeit ehebrecherische Beziehungen mit Michael R. unterhalten. Diesen Ehebruch habe sie ihm brieflich eingestanden. Er selbst habe keine geschlechtlichen Beziehungen zu seiner Frau während dieser Zeit unterhalten, da er auswärts beschäftigt gewesen... mehr lesen...
Norm: ABGB §156 CcABGB §159FamRAnglV §6ZPO §237 CZPO §411 Be
Rechtssatz: Bedeutung und Wirkung einer Klagsrücknahme unter Anspruchsverzicht im Illegitimitätsprozeß. Entscheidungstexte 1 Ob 514/53 Entscheidungstext OGH 09.12.1953 1 Ob 514/53 Ähnlich 3 Ob 8/55 Entscheidungstext OGH 26.01.1955 3 Ob 8/55 Veröff: SZ 28... mehr lesen...
Der Kläger Hans W., der alleinige persönlich haftende Gesellschafter der aus einem Komplementär und zwei Kommanditisten bestehenden Kommanditgesellschaft W. & Co., brachte gemeinsam mit dem Kommanditisten Dr. Karl P. gegen den zweiten Kommanditisten Dr. Ludwig S. zu 5 Cg 271/49 des Landesgerichtes für ZRS. Graz eine Klage auf Ausschließung aus der Gesellschaft gemäß § 140 HGB. ein. Im Zuge des Rechtsstreites zog Dr. Karl P. die Klage mit Zustimmung des Beklagten zurück und brachte... mehr lesen...
Der Kläger brachte gegen die Beklagte beim Kreisgericht Leoben zu 8 Cg 541/47 eine Klage auf Scheidung der Ehe aus dem alleinigen Verschulden der Beklagten ein, worin er behauptete, daß die Beklagte ehewidrige Beziehungen zu Kriegsgefangenen unterhalten habe. Bei der Parteienvernehmung im Zuge dieses Prozesses gab er an, die Beklagte habe u. a. überdies ehewidrige Beziehungen zu Mathias B. unterhalten; ob es auch zum Ehebruch gekommen sei, wisse er nicht; im übrigen bestätigte er die ... mehr lesen...
Der Oberste Gerichtshof stellte den erstrichterlichen Beschluß, mit welchem die Zurücknahme der Kündigung nach Erstattung von Einwendungen zur Kenntnis genommen worden war, wieder her. Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: Gegen die beim Bezirksgerichte Klagenfurt eingebrachte Aufkündigung hat der Kündigungsgegner Einwendungen erhoben, auf Grund deren die Tagsatzung zur mündlichen Streitverhandlung auf den 18. Jänner 1949 anberaumt wurde. Am 14. Dezember... mehr lesen...
Norm: ZPO §237 DZPO §571
Rechtssatz: Eine Kündigung kann auch nach Einbringung von Einwendungen bis zum Schluß der mündlichen Verhandlung zurückgezogen werden. Entscheidungstexte 3 Ob 78/49 Entscheidungstext OGH 16.03.1949 3 Ob 78/49 Veröff: SZ 22/37 8 Ob 580/88 Entscheidungstext OGH 13.07.1989 8 Ob 580/88 ... mehr lesen...
Norm: EheG §56AZPO §237 B
Rechtssatz: Die Zurücknahme der Scheidungsklage ist als Verzeihung zu werten. Entscheidungstexte 1 Ob 177/46 Entscheidungstext OGH 25.01.1947 1 Ob 177/46 Veröff: JBl 1947,218 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1947:RS0039656 Dokumentnummer JJR_19470125_OGH0002... mehr lesen...
Norm: EheG §55ZPO §237 B
Rechtssatz: RG 22.1.1941, IV 271/40 Auch bei einer Ehescheidungsklage nach § 55 EheG gibt es eine Klagsrücknahme unter Anspruchsverzicht. Entscheidungstexte 4 RG 271/40 Entscheidungstext RG 22.01.1941 4 RG 271/40 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:RG00002:1941:RS0105132 Dokume... mehr lesen...
Norm: ZPO §232ZPO §237
Rechtssatz: Erklärt der Kläger nach der ersten Tagsatzung, daß er die Klage, die er gegen eine prozeßunfähige und durch den gesetzlichen Vertreter nicht vertretene Person erhoben hatte, mit Vorbehalt des Anspruches zurückziehe, so können die beklagte Partei und ihr Vertreter dieses beseitigte nichtige Verfahren nicht zum Anlaß der Einrede der Streitanhängigkeit gegen eine neu eingebrachte Klage nehmen. ... mehr lesen...
Norm: MahnG §19ZPO §237 A
Rechtssatz: Die Zurücknahme der Mahnklage mit Vorbehalt des Anspruches ist noch der Erhebung des Widerspruches und Anordnung der Streitverhandlung vor dieser gestattet. Entscheidungstexte 2 Ob 161/28 Entscheidungstext OGH 03.04.1928 2 Ob 161/28 Veröff: SZ 10/83 European Case Law Identifier (ECLI) ECL... mehr lesen...