Norm
ZPO §235 Abs1 ERechtssatz
Eine Klagseinschränkung vor der ersten Tagsatzung ohne Zustimmung des Gegners ist zulässig und nicht als Anspruchsverzicht aufzufassen. Es ist daher im weiteren Verfahren eine Klagsausdehnung auf den ursprünglichen Klagsbetrag möglich.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0039639Dokumentnummer
JJR_19550622_OGH0002_0010OB00423_5500000_001