Begründung: Mit dem Teilurteil des Landesgerichtes Linz vom 27. 9. 1996, GZ 32 Cg 159/95s (früher: 6 Cg 159/85) - 91, wurde gegenüber der beklagten Partei festgestellt, dass sie der Klägerin für alle künftig eintretenden Schäden hafte, die der Klägerin aus dem Eingriff vom 21. 5. 1982 entstanden sind. Das Berufungsurteil, womit das Teilurteil bestätigt wurde, wurde beiden Streitteilen am 1. 8. 1997 zugestellt. Am 30. 8. 2001 brachte die Klägerin die vorliegende Klage auf Zahlung von... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der dem nunmehr im 5. Rechtsgang befindlichen Verfahren zu Grunde liegende Sachverhalt kann ebenso wie dass bisherige Parteienvorbringen (jeweils zusammengefasst wiedergegeben insbesondere in den Entscheidungen des erkennenden Senats 1 Ob 45/95 [ON 53] und 1 Ob 17/99b [ON 73]) als bekannt vorausgesetzt werden, sodass es ausreicht, den Akteninhalt nur insoweit wiederzugeben, als es für das Verständnis der hier vorzunehmenden rechtlichen Beurteilung erforderlich ... mehr lesen...
Norm: ZPO §20ZPO §237
Rechtssatz: Eine Klagszurückziehung unter Anspruchsverzicht beeinträchtigt die Rechtsposition des als Nebenintervenienten beigetretenen betreibenden Gläubigers wesentlich. Er ist durch die darauf zurückzuführende Verweigerung der Verfahrensfortsetzung beschwert. Entscheidungstexte 6 Ob 106/01h Entscheidungstext OGH 20.12.2001 6 Ob 106/01h ... mehr lesen...
Begründung: Mit am 3. 8. 1998 eingebrachter Klage begehrte die am 27. 2. 2000 verstorbene Elisabeth E***** von der Beklagten 2,5 Mio S mit der Behauptung, dass ihr auf Grund einer Vereinbarung ein bedingter Anspruch auf Rückzahlung dieses von der Beklagten einbehaltenen Betrages zustehe und die vereinbarte Bedingung eingetreten sei. Die Klägerin wurde durch einen ihr im Rahmen der Verfahrenshilfe beigegebenen Rechtsanwalt vertreten. Die Beklagte bestritt diesen Anspruch, wendete zud... mehr lesen...
Begründung: Der Erst- und der Drittantragsteller machen einen Leistungsanspruch von je 17,840.240 S und der Zweitantragsteller einen solchen von 35,292.821 S - jeweils gestützt auf das Dritte Rückstellungsgesetz vom 6. 2. 1947 BGBl 54 idF BGBl 1947/148 (RG) - geltend. Der Erst- und der Drittantragsteller machen einen Leistungsanspruch von je 17,840.240 S und der Zweitantragsteller einen solchen von 35,292.821 S - jeweils gestützt auf das Dritte Rückstellungsgesetz vom 6. 2. 194... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht erließ antragsgemäß einen Wechselzahlungsauftrag, welcher der Beklagten am 22. 2. 2000 durch Hinterlegung zugestellt wurde. Sie erhob dagegen mit Postaufgabedatum 25. 2. 2000 Einwendungen, wobei sie an erster Stelle die Einrede der sachlichen Unzuständigkeit des angerufenen Gerichts wegen Vorliegens der Eigenzuständigkeit des Handelsgerichts erhob. Auf diesem Schriftsatz findet sich der handschriftliche Zusatz "Einwendungen am 2. 3. 2000 zurückgezogen... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Vorinstanzen sind der stRsp gefolgt, wonach der Ausstattungsanspruch gemäß §§ 1220 ff, 1231 ABGB mit der Beendigung - etwa, wie hier, durch Scheidung - der Ehe des anspruchsberechtigten Kindes entfällt. Da der zukunftsorientierte Zweck des Heiratsguts sonst nicht mehr erreicht werden kann, muss die Ehe zum maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidung erster Instanz aufrecht sein (vgl EFSlg 36.117; EFSlg 38.521; SZ 56/169... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger sind zu je 1/3 grundbücherliche Miteigentümer der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch *****. Auf Grund des Vertrages vom 24. 9. 1994 erwarb die beklagte Partei von Ing. Harald K***** Eigentum am restlichen Drittel dieser Liegenschaft. Die beklagte Partei und Ing. Harald K***** unterfertigten am 24. 9./4. 10. 1999 einen Übergabsvertrag, mit dem eine Rückübereignung des angeführten Liegenschaftsanteiles erfolgen sollte. Die grundbücherliche Einverleibung des Eigen... mehr lesen...
Norm: AußStrG §2 H1ZPO §179ZPO §180 Abs3ZPO §237 A
Rechtssatz: Im Heiratsgutverfahren ist hinsichtlich der Antragsrückziehung § 237 ZPO analog anzuwenden. Entscheidungstexte 7 Ob 97/00s Entscheidungstext OGH 11.05.2000 7 Ob 97/00s 7 Ob 20/01v Entscheidungstext OGH 14.02.2001 7 Ob 20/01v Ähnlich; Beisatz: Beim Verfahr... mehr lesen...
Begründung: Mit Protokollarantrag vom 14. 11. 1995 begehrte der Antragsteller, der am 2. 7. 1993 geheiratet hatte, von seinem Vater, dem Antragsgegner, ein (Ausstattungs-)Heiratsgut von S 1 Mio. Der Antragsgegner beantragte, den Antrag abzuweisen, weil der Antragsteller ohnehin über hinreichendes Vermögen verfüge. Auch habe er die Eheschließung des Antragstellers ua wegen des großen Altersunterschiedes und eines unsittlichen Lebenswandels seiner nunmehrigen Frau iSd § 1222 AB... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei ließ in den Jahren 1985 bis 1987 in Neu-Rum bei Innsbruck eine Busgarage errichten. Über ihren Auftrag führte der Erstbeklagte die Maler-, der Zweitbeklagte die Schlosser- und die drittbeklagte Gesellschaft die Verglaserarbeiten durch. Der viertbeklagte Architekt nahm die Detailplanung vor und war auch mit der Bauleitung beauftragt. Der gegenständliche - von der Klägerin nun nur mehr mit der drittbeklagten Partei ausgetragene - Rechtsst... mehr lesen...
Rechtssatz: Anwendung des § 12 Abs 4 lit b RATG auf Verfahrenshandlungen, die nach (wirksamer) Klagsrücknahme gesetzt worden sind. Entscheidungstexte 15 R 119/98z Entscheidungstext OLG Wien 05.11.1998 15 R 119/98z mehr lesen...
Norm: ZPO §237RATG §12 Abs4 litb
Rechtssatz: Anwendung des § 12 Abs. 4 lit. b RATG auf Verfahrenshandlungen, die nach (wirksame) Klagsrücknahme gesetzt worden sind. Entscheidungstexte 15 R 119/98z Entscheidungstext OLG Wien 21.09.1998 15 R 119/98z European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OLG0009:1998:RW0000302 ... mehr lesen...
Begründung: Nachdem der Kläger seine Klage unter Anspruchsverzicht zurückgezogen hatte, bestimmte das Erstgericht die Kosten der Beklagten mit dem angefochtenen Beschluß antragsgemäß mit S 20.535,-- und erkannte den Kläger schuldig, diese Kosten binnen 14 Tagen zu ersetzen. Gegen den über S 19.159,68 hinausgehenden Kostenzuspruch, also im Umfang von S 1.375,32, richtet sich der Rekurs des Klägers mit dem Antrag, die Kosten der Beklagten lediglich mit S 19.159,68 zu bestimmen. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 30.1.1992 ereignete sich im Gebiet der Gemeinde Ischgl im Bereich der Gampenbahn-Talstation auf einer sogenannten Schibrücke ein Schiunfall, an welchem die Streitteile - beide sind in Deutschland wohnhafte deutsche Staatsangehörige - als Schifahrer beteiligt waren. Die Schibrücke ermöglicht Schifahrern ein Überwechseln von der Schipiste Nr 40 zur Schipiste Nr 38 und umgekehrt. Der Kläger hat sich vor dem Unfall der Schibrücke von der Schipiste Nr 38 genäh... mehr lesen...
Norm: ZPO §237 AGOG §90a Abs1
Rechtssatz: Der Beschluß auf KIagerücknahme mangels Erlags der aufgetragenen Prozeßkostensicherheit ist einer Klagerückziehung ohne Anspruchsverzicht gleichzuhalten (RZ 1957, 74). Diese Beschlußfassung ist der ersten Fallgruppe des § 90 a Abs 1 GOG zuzurechnen, sie wird durch die Vorabentscheidung in keiner Weise beeinflußt. Entscheidungstexte 4 Ob 118/98a ... mehr lesen...
Begründung: Die Erstklägerin hat ihren Sitz in New York. Sie ist Inhaberin zweier im Markenregister des Österreichischen Patentamtes registrierter Marken. Aufgrund einer Vereinbarung zwischen den Klägerinnen ist die Zweitklägerin zum europaweiten Vertrieb von Waren (gehobene Herrenoberbekleidung) unter den zugunsten der Erstklägerin registrierten Marken berechtigt. Der Beklagte, ein Textilhändler in Bregenz, importierte mit diesen Marken versehene Ware nach Österreich und verk... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Es entspricht ständiger Rechtsprechung, daß durch die Einbringung einer Feststellungsklage neben einer Leistungsklage die Verjährung aller in diesem Zeitpunkt zukünftigen Schadenersatzansprüche unterbrochen wird (SZ 43/222 = ZVR 1971/103; SZ 60/138; EFSlg 69.177; 2 Ob 13/96 ua). Allerdings unterliegen bei einer solchen in einem Feststellungsurteil inbegriffenen Verpflichtung zum Ersatz künftig fällig werdender Rentenbetr... mehr lesen...
Begründung: Im Kaufvertrag vom 26.3.1964, ergänzt durch Nachtrag vom 15.5.1964, räumten die Rechtsvorgänger des Klägers den Beklagten die Dienstbarkeit des Geh- und Fahrtrechtes über die ihnen gehörenden Grundstücke Nr.48/1 und 48/3 der EZ 139 des Grundbuchs der Katastralgemeinde K***** in dem Umfang ein, wie dieses Geh- und Fahrtrecht im Lageplan des Geometers Dipl.-Ing.Walter B***** vom 25.3.1964 mit grün schraffierter Fläche aufscheint. Der Kläger als späterer Erwerber des di... mehr lesen...
Norm: ZPO §237 A
Rechtssatz: Im bloßen Stillschweigen zur Zustellung eines Schriftsatzes der klagenden Partei, mit der diese die Zurücknahme der Klage (ohne Anspruchsverzicht) erklärte, ist eine konkludente Zustimmung der beklagten Partei zur Klagsrücknahme jedenfalls für sich genommen nicht zu erblicken. Entscheidungstexte 1 Ob 139/97s Entscheidungstext OGH 24.06.1997 1 Ob 139/9... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte die Feststellung der Rechtsunwirksamkeit seines Anerkenntnisses der Vaterschaft zur Beklagten, weil er dazu durch einen von der Mutter veranlaßten Irrtum bzw durch List bestimmt worden sei. Die Beklagte wendete ein, daß nach den ihr vorliegenden Informationen der Kläger ihr Vater sei. Nach Einvernahme der Parteien und zweier Zeugen wurde die Tagsatzung zur mündlichen Streitverhandlung zur Einholung eines „blutserologischen“ Gutachtens auf unbestimmt... mehr lesen...
Norm: ZPO §237ZPO §238
Rechtssatz: Bei Wegfall des Hauptbegehrens ist im Sinne der herrschenden Judikatur und Lehre auf Kosten einzuschränken. Diese Klagseinschränkung ist nicht in ein Feststellungsbegehren umzudeuten. Ein anstelle der Klagseinschränkung gestelltes Feststellungsbegehren ist mit Urteil abzuweisen. Entscheidungstexte 2 R 99/97m Entscheidungstext LG ZRS Graz 24.03.1... mehr lesen...
Norm: ZPO §237 Übs
Rechtssatz: Übersicht der Entscheidungen zu § 237 ZPO A Allgemeines B Ehescheidungsklage C Abstammungsklage D Kündigung European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0102789 Dokumentnummer JJR_19960924_OGH0002_000ZPO00237_9600000_001 mehr lesen...
Norm: ZPO §235 Abs4 EZPO §237 A
Rechtssatz: In dem "Fallenlassen" eines Eventualbegehrens ist nicht eine teilweise Rücknahme der Klage, sondern eine Einschränkung des Klagebegehrens zu erblicken, die in jeder Lage des Verfahrens ohne Zustimmung des Gegners zulässig ist. Entscheidungstexte 7 Ob 536/95 Entscheidungstext OGH 26.04.1995 7 Ob 536/95 ... mehr lesen...