Norm: ZPO §237 AZPO §237 Abs4
Rechtssatz: Ob und inwieweit die Klagsrücknahme unter Anspruchsverzicht außerhalb des Prozesses materiellrechtliche Wirkungen auslöst, ist ausschließlich nach den Regeln des materiellen Rechtes zu beurteilen. Die prozessuale Gültigkeit der Klagsrücknahme kann nur nach den Regeln des Prozeßrechtes beurteilt, ihre prozessuale Wirksamkeit nur nach den für Prozeßhandlungen geltenden Regeln (keine selbständige Anfechtun... mehr lesen...
Norm: ZPO §237 A
Rechtssatz: Zieht der Kläger seine gegen ein parteiunfähiges Gebilde (Reisebüro) gerichtete Klage allein deshalb zurück, um dem in der ersten Tagsatzung erhobenen Einwand der "Beklagten", es ermangle ihr der Prozeßfähigkeit, Rechnung zu tragen, bedarf die Klagerücknahme keiner Zustimmung der "Beklagten". Entscheidungstexte 9 ObA 273/90 Entscheidungstext OGH 24.10.19... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger brachte am 28.Juni 1989 eine Klage gegen eine als "Reisebüro S***, Geschäftsführer Frau Mag.Inge G***, Graz, Schörgelgasse 6", bezeichnete beklagte Partei ein, in der er S 88.702,10 brutto sA an Überstundenentgelt, Reisediäten und Sachaufwendungen aus einem beendeten Arbeitsverhältnis forderte. In der Ersten Tagsatzung vom 11.Juli 1989 beantragte der für die beklagte Partei einschreitende Rechtsvertreter die "Zurückweisung der Klage wegen Prozeßunfähigkeit, ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Die Ausführungen des Berufungsgerichtes über die nicht gehörige Fortsetzung des Verfahrens entsprechen der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes. Hinsichtlich der Unterbrechung der Verjährung durch das Feststellungsurteil hat das Berufungsgericht zwar übersehen, daß die Unterbrechungswirkung bereits mit der Einbringung der Feststellungsklage, der später stattgegeben wurde, eintritt und nicht erst mit dem Urteil (SZ 39/19... mehr lesen...
Norm: ABGB §1392 GZPO §237 A
Rechtssatz: Hat der Forderungsberechtigte einem Dritten die Forderung - wenn auch zur Einziehung - abgetreten (Inkassomandat), so ist dieser prozeßrechtlich verfügungsberechtigt. Seine Klagsrücknahme ist dem Gericht und dem Beklagten gegenüber auch für den Mandanten bindend, selbst wenn sie nach dem Innenverhältnis zwischen Mandanten und Mandatar unberechtigt erfolgt wäre. RG vom 17.12.1942, VIII 146; Veröff: DRE... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei gewährte am 6. November 1980 Franz S*** einen Abstattungskredit von S 100.000, wofür der Beklagte die Haftung als Bürge und Zahler übernahm. Als weder der Kreditnehmer noch der Beklagte den Rückzahlungsverpflichtungen nachkamen, zedierte die klagende Partei im Juli 1984 ihre Ansprüche aus dem Kredit- und dem Bürgschaftsvertrag an die I*** Inkasso Gesellschaft mbH (im folgenden I***) zum Inkasso, die aber die Forderung nicht eintreiben konnt... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 22.Dezember 1982 ereignete sich gegen 17 Uhr im 2. Wiener Gemeindebezirk auf der Franzensbrückenstraße im Begegnungsverkehr ein Verkehrsunfall, an dem der Kläger mit seinem KKW Citroen Visa (W 345.704) und der Zweitbeklagte mit dem von seiner Mutter gehaltenen, bei der Erstbeklagten haftpflichtversicherten PKW Ford Taunus 1600 (W 394.307) beteiligt waren. Zur Unfallszeit herrschte leichter Schneeregen und war es bereits dämmrig; die Fahrbahn war durch Schne... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 23. Juli 1982 ereignete sich auf der Inntal-Autobahn bei der Ausfahrt Zirl-Ost ein Verkehrsunfall zwischen einem in der Bundesrepublik Deutschland zugelassenen und einem in Italien zugelassenen PKW. Die Klägerin war Fahrgast des in Italien zugelassenen PKWs und wurde durch diesen Unfall schwer verletzt. Die Haftung der Beklagten zur ungeteilten Hand für diesen Unfall ist im Berufungsverfahren nicht mehr strittig. Neben einem Feststellungsbegehren verlangte ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 25. Mai 1983 wurde die Klägerin bei einem Verkehrsunfall auf der Schoberpaß-Straße B 113 in Furth, Gemeinde Treglwang, schwer verletzt. Die Haftung der Beklagten ist nicht strittig. Die Klägerin begehrte zuletzt den Ersatz folgender Schäden: Orthopädische Heilbehelfe, Fahrt- und Besuchskosten S 59.557,96 Schmerzengeld S 500.000,-- Pflegekosten vom 17.6.1983 bis 31.10.1983 S 15.000,-- Ve... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 19. Dezember 1981 ereignete sich in Bezau ein Verkehrsunfall, an dem die Klägerin als Lenkerin eines PKW und Alois V*** als Halter und Lenker eines bei der Beklagten haftpflichtversicherten PKW beteiligt waren. Bei diesem Unfall erlitt die Klägerin einen Kniescheibentrümmerbruch links mit Abschürfungen über dem Kniegelenk, einen Nasenbeinbruch und eine Schädelprellung. Mit der am 23. Jänner 1987 beim Erstgericht eingebrachten Klage begehrte die Klägerin aus... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt aufgrund einer mit der beklagten Partei abgeschlossenen Kaskoversicherung zunächst die Feststellung der Deckungspflicht der beklagten Partei für den Unfall vom 22. Juli 1988. Die beklagte Partei macht Leistungsfreiheit wegen Gefahrerhöhung durch Verwendung des Fahrzeuges mit glattgefahrenen Reifen geltend. Nach Erörterung der Zulässigkeit der Feststellungsklage durch den Erstrichter bei der Tagsatzung vom 13. Mai 1988 (ON 4) änderte der Kläger das Fe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 10.April 1978 ereignete sich in Nestelberg, Bezirk Leibnitz, ein Verkehrsunfall, bei dem der Kläger aus dem Verschulden des Beklagten als Lenker eines bei der Anglo Elementar-Versicherungs-Aktiengesellschaft haftpflichtversicherten LKW schwer verletzt wurde. Die grundsätzliche Haftung des Beklagten für den Schaden des Klägers ist mit Ausnahme der Frage der Verjährung - nicht strittig. Mit der am 23.Juli 1980 beim Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien zu ... mehr lesen...
Begründung: Am 10.Oktober 1986 erhob die Klägerin gegen die Beklagte eine auf Zahlung von 5.000 S sA gerichtete Mahnklage. Die Beklagte erhob gegen den Zahlungsbefehl Einspruch. Das Erstgericht wies die Klage nach Beweisaufnahme mit Urteil ab. Mit dem angefochtenen Beschluß hob das Berufungsgericht das Ersturteil sowie das diesem vorangegangene Verfahren ab dem am 21. November 1986 zur Post gegebenen Einspruch gegen den Zahlungsbefehl des Arbeitsgerichtes Innsbruck vom 3.November ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin war im Juni 1976 Pensionsgast der konzessionierten Fremdenpension der Beklagten in Kufstein, Mozartstraße 6. Sie bewohnte das Zimmer Nr. 9 im Erdgeschoß. Als sie am 17. Juni 1976 den Balkon des von den Pensionsgästen Albert und Berentina A*** bewohnten Zimmers Nr. 7 betrat, brach der äußere Längsträger und der Fußboden dieses Balkons durch. Die Klägerin stürzte auf den 2,8 m darunter befindlichen Balkon und wurde schwer verletzt (unter anderem Spe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger wurde am 15. Juli 1963 von seinem Schwiegervater Mathias K*** und dessen Sohn, dem Zweitbeklagten, im Zuge einer tätlichen Auseinandersetzung schwer verletzt. Mathias K*** ist am 5. September 1984 verstorben. Mit Urteil des Kreisgerichtes Wels vom 21. Juli 1964, 13 E Vr 863/63-49, wurden Mathias K*** und der Zweitbeklagte unter anderem des Verbrechens der schweren körperlichen Beschädigung nach § 157 Abs 2 StG schuldig erkannt. Es wurde ihnen zur La... mehr lesen...
Norm: ZPO §237 A
Rechtssatz: Über eine im Stadium des Berufungsverfahrens eingebrachte Klagsrücknahme hat das Berufungsgericht zu entscheiden. Entscheidungstexte 7 Ob 508/87 Entscheidungstext OGH 14.05.1987 7 Ob 508/87 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0039794 Dokumentnummer J... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 10. Dezember 1979 ereignete sich gegen 6,45 Uhr auf dem Werksgelände der Beklagten in Linz auf der Sinterstraße ein Verkehrsunfall, an dem Horst P*** als Halter und Lenker des PKW mit dem Kennzeichen O 852.464 - die Klägerin ist der Haftpflichtversicherer dieses Kraftfahrzeuges - und Franz A*** als Lenker eines von der Beklagten gehaltenen Radladers der Type Alpine 562 beteiligt waren. Die beiden Fahrzeuge kollidierten im Begegnungsverkehr. Dabei wurde Hors... mehr lesen...
Norm: 1.DVEheG §79 Abs2ZPO §237 A
Rechtssatz: Einer teilweisen Klagsrücknahme nur bezüglich des Verschuldens im Falle eines Scheidungsbegehrens nach § 49 EheG steht § 60 EheG entgegen. Auch eine teilweise Einschränkung auf ein Mitverschulden ist unzulässig. Entscheidungstexte 7 Ob 711/86 Entscheidungstext OGH 11.12.1986 7 Ob 711/86 Veröff: SZ 59/221 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Urteil vom 28. Oktober 1985, 1 C 950/83-34, hat das Erstgericht die Ehe der Streitteile aus beiderseitigem Verschulden geschieden und hiebei ausgesprochen, daß das überwiegende Verschulden den Beklagten und Widerkläger (im folgenden kurz Beklagter) trifft. Dieses Urteil wurde beiden Parteienvertretern am 15. November 1985 zugestellt. Am 13. Dezember 1985 gab der Beklagte eine Berufung gegen das erwähnte Urteil zur Post, mit dem er das Ersturteil nur insowe... mehr lesen...
Norm: ZPO §204 IZPO §237 AZPO §239 Abs3 AZPO §519 Abs1 Z2 CZPO §521a Abs1 Z3
Rechtssatz: Bei Verneinung des Fortbestehens eines ehemals unzweifelhaft rechtmäßig begründeten Prozessverhältnisses (wegen wirksamer Klagsrücknahme oder streitbeendender Wirkung eines gerichtlichen Vergleiches, aber auch wegen Gesamtrechtsnachfolge einer Prozesspartei in die Rechtsstellung des Prozessgegners und ähnlichen) ist in Analogie zu § 519 Abs 1 Z 2 ZPO die Re... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte von der Beklagten Werklohn für eine größere Anzahl von Elektroreparaturen. Er stellte sein Zahlungsbegehren in vier getrennten Klagen, die das Erstgericht zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbunden hat. In der Tagsatzung zur mündlichen Streitverhandlung über sämtliche verbundenen Klagen vom 11. Juli 1985 erklärte die Beklagte nach dem Inhalt der Verhandlungsniederschrift zunächst eine Anerkennung der Klagsforderungen. Im Anschluß an dies... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 11. Februar 1977 ereignete sich gegen 16.10 Uhr auf der Bundesstraße 83 im Ortsgebiet von M***** ein Verkehrsunfall, an dem die Klägerin als Halterin und Lenkerin des PKW mit dem Kennzeichen ***** und Fritz R***** als Lenker eines LKW-Zuges, bestehend aus dem Zugwagen mit dem Kennzeichen ***** und dem Anhänger mit dem Kennzeichen *****, beteiligt waren. Die Beklagte ist der Haftpflichtversicherer dieses LKW-Zuges. R***** fuhr mit dem LKW-Zug in Richtung ****... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 11. 7. 1979 um ca. 10,30 Uhr ereignete sich auf der Steiermärkischen Landesstraße 315 in der Gemeinde S***** ein Verkehrsunfall, an dem die damals 6 Jahre und 2 Monate alte Klägerin als Fußgängerin und die Erstbeklagte als Lenkerin eines vom Zweitbeklagten gehaltenen und bei der Drittbeklagten haftpflichtversicherten PKW VW beteiligt waren. Die Erstbeklagte fuhr mit ihrem Fahrzeug gegen die vor ihr die Fahrbahn überquerende Klägerin. Die Klägerin wurde schwe... mehr lesen...
Norm: ZPO §235 A1ZPO §235 EZPO §237 A
Rechtssatz: Auf eine in einem unzulässigen Rechtsmittel erklärte Klagseinschränkung kann vom Rechtsmittelgericht nicht Bedacht genommen werden. Entscheidungstexte 8 Ob 16/85 Entscheidungstext OGH 19.06.1985 8 Ob 16/85 Veröff: JBl 1986,520 = ZVR 1986/59 S 149 European Case Law Identifier (E... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte verschuldete am 16. 10. 1978 als Halter und Lenker des LKW mit dem Kennzeichen ***** einen Unfall, bei dem J***** S***** verletzt wurde. Die Klägerin ist der Haftpflichtversicherer dieses Kraftfahrzeuges. Im Rechtsstreit zu 6 Cg 565/81 des Erstgerichtes wurde rechtskräftig festgestellt daß die Klägerin dem Beklagten gegenüber aus Anlaß des Unfalles vom 16. 10. 1978 leistungsfrei und der Beklagte schuldig ist, der Klägerin sämtliche Aufwendungen, die... mehr lesen...
Norm: ZPO §237 A
Rechtssatz: Hat der Beklagte die Einrede der Unzulässigkeit des angerufenen Gerichtes erhoben, kann der Kläger vor der Entscheidung des Prozeßgerichtes über die Einrede die Klage unter Bezugnahme auf die Einrede auch nach der ersten Tagsatzung zurückziehen, ohne daß dies einen Verzicht auf den Anspruch bedeutete. Entscheidungstexte 1 Ob 534/85 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Norm: ZPO §237 A
Rechtssatz: Mit der in § 237 Abs 1 Satz 2 ZPO normierten Einschränkung des Zurücknahmerechtes soll sichergestellt werden, daß der Beklagte nicht gegen seinen Willen mehrmals nacheinander in Rechtsstreitigkeiten wegen desselben materiellrechtlichen Anspruches belangt wird, ohne seine endgültige Klärung des Streitfalles in seinem Sinne herbeiführen zu können. Entscheidungstexte ... mehr lesen...