Norm: ZPO §233 Abs1ZPO §235 Abs4 AZPO §235 Abs4 D
Rechtssatz: Auch eine Klagsveränderung ist unzulässig, wenn bezüglich des neuen Begehrens (hier: Interesse in Geld) Streitanhängigkeit besteht; eine derartige Umstellung des Klagebegehrens ist zurückzuweisen. Über das ursprüngliche Begehren ist zu verhandeln und gegebenenfalls zu entscheiden. Entscheidungstexte 4 Ob 527/78 Entscheidungs... mehr lesen...
Norm: ABGB §1325 D2bZPO §235 Abs4
Rechtssatz: Das Klagebegehren wird konkretisiert und nicht geändert, wenn die Geschädigte mit der Klage das Entgelt für eine ganztägige Aushilfskraft im Geschäft ihres Gatten begehrt, aber während des erstinstanzlichen Verfahrens, jedoch nach mehr als drei Jahren nach dem Unfall, vorbringt, die Aushilfskraft sei halbtägig im Geschäft ihres Gatten und halbtägig im Haushalt tätig gewesen. Ents... mehr lesen...
Die Untergerichte haben ihren Entscheidungen im wesentlichen folgenden vom Erstgericht festgestellten und im Berufungsverfahren unbekämpft gebliebenen Sachverhalt zugrunde gelegt: In der Nacht zum 17. Jänner 1972 wurde das dem damals 68 Jahre alten und halbseitig gelähmten Ehemann der Klägerin gehörige und von den Eheleuten bewohnt gewesene Haus in E, H 160, durch einen Brand vernichtet. Um den zu Schaden gekommenen Eheleuten zu helfen, erließ der Bürgermeister der nun beklagten G... mehr lesen...
Der Kläger stellte ursprünglich einen Schadenersatzanspruch auf Bezahlung von 98.000 S samt Anhang an kapitalisiertem Zinsenverlust da der Beklagte als Rechtsanwalt die Verbücherung des von ihm verfaßten Kaufvertrages betreffend 1298/10.000 Anteile der Liegenschaft EZ 751 KG W und das damit verbundene Wohnungseigentum an einer Wohnung im dort errichteten Haus mangels zeitgerechter Einholung der hiefür erforderlichen Zustimmung des Wohnhauswiederaufbaufonds nicht rechtzeitig durchgefüh... mehr lesen...
Anna P war bis zum Sommer 1972 grundbücherliche Alleineigentümerin der Liegenschaft EZ X, bestehend aus dem Grundstuck Nr. 165/5 Garten. Anna P ist am 19. Juli 1972 verstorben; mit Beschluß des Bezirksgerichtes Ried i. I. vom 26. September 1972, A 364/72-4, wurde gemäß § 72 Abs 1 AußStrG ausgesprochen, daß mangels eines Nachlaßvermögens eine Verlassenschaftsabhandlung nicht stattfinde. Der Beklagte ist Alleineigentümer der Liegenschaft EZ Y, zu welcher unter anderem auch das Grundstüc... mehr lesen...
Norm: AnfO §13ZPO §235 Abs4 A2ZPO §405 DIIIa6
Rechtssatz: Grundsätzlich geht der Anspruch des Anfechtungsklägers auch bei der Einzelanfechtung auf Naturalleistung. Stellt sich aber während des Verfahrens heraus, daß Naturalleistung untunlich und deshalb Ersatz zu leisten ist (§ 13 Abs 1 AnfO), kann der Anfechtungskläger sein Begehren auf die Ersatzleistung richten, ohne daß hierin eine Klagsänderung gelegen wäre (§ 235 Abs 4 ZPO). Das Gericht i... mehr lesen...
Norm: ZPO §235 Abs4 EZPO §237 Abs1 AZPO §237 Abs4 E
Rechtssatz: Die bloße Tatsache einer Klagseinschränkung kann nicht als Anspruchsverzicht gewertet werden. Spätere Ausdehnung daher möglich. Entscheidungstexte 8 Ob 33/70 Entscheidungstext OGH 17.02.1970 8 Ob 33/70 Veröff: EvBl 1970/298 S 521 5 Ob 207/74 Entscheidungstext OGH 02.10.197... mehr lesen...
Mit der am 25. April 1969 erhobenen Klage begehrte die Klägerin (Sozialversicherungsträger) von Philomena B., Hausfrau in T. 144, als Alleinerbin nach dem verstorbenen Ernst B. den Ersatz von Leistungen, die sie aus Anlaß eines Unfalles ihres Versicherungsnehmers Konrad S. erbrachte. Mit dem Leistungs- verband sie ein Feststellungsbegehren. Philomena B. sandte die ihr zugestellte Klage samt Ladung zur Ersten Tagsatzung an das Erstgericht mit der Mitteilung zurück, daß nicht sie die ... mehr lesen...
Norm: ZPO §235 Abs4 C
Rechtssatz: Eine Änderung des Klagegrundes im Sinne des § 235 Abs 4 ZPO liegt nur dann vor, wenn die zur Substantiierung des Anspruches geltend gemachten Tatsachen eine solche Änderung erfahren, dass sich daraus ein anderer Sachverhalt ergibt. Entscheidungstexte 2 Ob 46/68 Entscheidungstext OGH 05.04.1968 2 Ob 46/68 6 Ob 4... mehr lesen...
Norm: ZPO §235 Abs4 F
Rechtssatz: Es geht nicht an, einerseits die Klagsänderung nicht zuzulassen, andererseits aber die Klagsänderung - durch die die Spruchreife der Streitsache erst herbeigeführt wurde - zur Abweisung der unveränderten Klage heranzuziehen. Entscheidungstexte 7 Ob 140/67 Entscheidungstext OGH 10.01.1968 7 Ob 140/67 Veröff: JBl 1969,670 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §235 Abs4 AZPO §396 B
Rechtssatz: Richtigstellung eines ziffernmäßigen Versehens im Klagebegehren vor Fällung des Versäumungsurteils zulässig. Entscheidungstexte 6 Ob 252/66 Entscheidungstext OGH 01.09.1966 6 Ob 252/66 Veröff: EvBl 1967/96 S 102 1 Ob 730/77 Entscheidungstext OGH 30.11.1977 1 Ob 730/77 Beisatz: ... mehr lesen...
Norm: ArbGerG §25 Abs1 Z3ZPO §235 Abs4 EZPO §502 Abs3
Rechtssatz: Konformatentscheidungen liegen auch dann vor, wenn der Kläger im arbeitsgerichtlichen Berufungsverfahren sein Klagebegehren einschränkt und sodann das Berufungsgericht hinsichtlich des verbleibenden Begehrens das Ersturteil bestätigt. Entscheidungstexte 4 Ob 68/65 Entscheidungstext OGH 11.06.1965 4 Ob 68/65 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §365 C2ZPO §235 Abs4 B
Rechtssatz: Besitzt eine ausländische verstaatlichte AG im Inland Vermögen, so bilden die Aktionäre eine communio incidens. Eine unrichtige Parteibezeichnung in der Klage ist entsprechend richtigzustellen. Entscheidungstexte 4 Ob 38/65 Entscheidungstext OGH 06.04.1965 4 Ob 38/65 JBl 1966,99 8 Ob 17... mehr lesen...
Norm: ABGB §1358EO §368ZPO §235 Abs4
Rechtssatz: Hat ein Bürge die verbürgte Darlehensschuld des Kreditnehmers bezahlt, ist der Kreditgeber der Aufforderung, das Pfandrecht für die Kreditschuld dem Bürgen abzutreten, nicht nachgekommen und ist die mit dem Pfandrecht belastete Liegenschaft dann versteigert worden, so kann der Bürge anstatt der ursprünglich geforderten Erfüllung (Pfandrechtsabtretung) das Interesse, nämlich die Zahlung desjenigen... mehr lesen...
Norm: ZPO §235 Abs4 E
Rechtssatz: Das geänderte Begehren, es werde festgestellt, daß ein bestimmter Vertrag ein Leibrentenvertrag sei, ist gegenüber dem ursprünglich gestellten Begehren, es werde festgestellt, daß der Kläger auf Grund dieses Leibrentenvertrages in Bestandrechte eingetreten seien, ein Minus. Entscheidungstexte 8 Ob 80/62 Entscheidungstext OGH 27.03.1962 8 Ob 80/... mehr lesen...
Die Klägerin brachte vor, daß der am 8. September 1946 verstorbene Ladislaus W. ihr als seiner langjährigen Wirtschafterin in einem Kodizill die erblasserische Wohnung samt allen darin befindlichen Möbeln, Einrichtungsgegenständen, Wäsche und Kleidern vermacht habe. Er habe ihr ferner das unentgeltliche Wohnrecht in der in seinem Haus befindlichen Wohnung auf Lebenszeit zugesagt. Gemäß § 677 ABGB. gehöre zu dem Vermächtnis der Wohnung samt Möbeln usw. auch der in der Wohnung befindlic... mehr lesen...
Norm: ZPO §35 Abs1ZPO §235 Abs4 B
Rechtssatz: Stirbt der Kläger vor Einbringung der Klage durch seinen Rechtsanwalt, ist die Klage nicht zurückzuweisen, sondern es kann die Parteibezeichnung in "Verlassenschaft nach..." berichtigt werden. Allerdings müssen dann die Erben in den Prozeß eintreten oder die Prozeßführung abhandlungsbehördlich genehmigt werden (bewußt gegenteilig zu Entscheidung vom 17.01.1912, ASlg 1456). Entsch... mehr lesen...
Norm: ZPO §235 Abs4 CZPO §530 C
Rechtssatz: Das neue Vorbringen in der Wiederaufnahmsklage wird jedenfalls dann zulässig sein, wenn es im Sinne des § 235 Abs 4 ZPO gar nicht als eine Änderung der Klage anzusehen ist, wenn also ohne Änderung des Klagsgrundes die tatsächlichen Angaben der Klage und die in derselben angebotenen Beweise ergänzt, erläutert oder berichtigt werden, insbesondere auch dann, wenn erst die Einwendungen der beklagten Parte... mehr lesen...
Norm: ZPO §235 Abs4 A1ZPO §528
Rechtssatz: Eine Einschränkung des Klagebegehrens auf Kosten ist im Revisionsstadium zufolge § 528 ZPO ausgeschlossen, da das Rechtsmittel nur den Kostenpunkt beträfe. Entscheidungstexte 1 Ob 110/57 Entscheidungstext OGH 27.02.1957 1 Ob 110/57 1 Ob 205/06p Entscheidungstext OGH 27.02.2007 1 Ob 205/06p ... mehr lesen...
Norm: ZPO §235 Abs4 C
Rechtssatz: Keine Klagsänderung, wenn es sich nur um die Beurteilung der rechtlichen Beschaffenheit der vorgebrachten Tatsachen handeln würde. Entscheidungstexte 3 Ob 365/56 Entscheidungstext OGH 19.09.1956 3 Ob 365/56 6 Ob 199/60 Entscheidungstext OGH 22.06.1960 6 Ob 199/60 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §235 Abs4 B
Rechtssatz: Richtigstellung der Parteibezeichnung. Entscheidungstexte 3 Ob 392/56 Entscheidungstext OGH 08.08.1956 3 Ob 392/56 Veröff: JBl 1957/12 S 318 3 Ob 403/56 Entscheidungstext OGH 08.08.1956 3 Ob 403/56 3 Ob 411/58 Entscheidungstext OGH 31.10.... mehr lesen...
Norm: ZPO §235 Abs4 B
Rechtssatz: Die Richtigstellung der Bezeichnung der kündigenden Partei "MN im eigenen Namen sowie als Vormund und Mutter im Namen ihrer minderjährigen Kinder . . . ." in "Erstkündigende Partei MN, Zweitkündigende Partei minderjähriger . . . . , Drittkündigende Partei minderjähriger . . . . , beide vertreten durch Minderjährige als Mutter und Vormünderin" ist kein Wechsel in der Person der klagenden Parteien. ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1404ZPO §226 IIa2ZPO §235 Abs4 DZPO §405 BIIIZPO §405 DIIIa6
Rechtssatz: Zur Richtigstellung des Klagebegehrens, der Schuldner sei zur Zahlung an den Gläubiger und nicht an den Erfüllungsübernehmer verpflichtet. Entscheidungstexte 1 Ob 110/55 Entscheidungstext OGH 31.12.1955 1 Ob 110/55 2 Ob 340/36 Entscheidungstext OGH 28.04... mehr lesen...
Norm: ZPO §235 Abs4 B
Rechtssatz: Richtigstellung der Parteibezeichnung von der bürgerlichrechtlichen Erwerbsgesellschaft "Fischerrunde X" auf die bereits in der Klage namentlich bezeichneten Mitglieder. Entscheidungstexte 7 Ob 531/55 Entscheidungstext OGH 07.12.1955 7 Ob 531/55 Veröff: JBl 1956/12 S 320 5 Ob 85/63 Entscheidung... mehr lesen...
Norm: ZPO §235 Abs4 A1
Rechtssatz: Die Beschränkung des Klagebegehrens auf Nebenforderungen ist ebenso wie im Berufungsverfahren auch im Revisionsverfahren nicht zu beachten. Entscheidungstexte 2 Ob 625/55 Entscheidungstext OGH 26.10.1955 2 Ob 625/55 Gegensatz zu Judikat 249; Veröff: JBl 1956 H7,182 2 Ob 93/69 Entscheidungstext... mehr lesen...
Norm: ZPO §235 Abs4 DZPO §560 BZPO §562 B
Rechtssatz: Berichtigung eines durch einen Schreibfehler unrichtigen Kündigungstermines. Entscheidungstexte 1 Ob 619/55 Entscheidungstext OGH 12.10.1955 1 Ob 619/55 6 Ob 320/70 Entscheidungstext OGH 08.01.1971 6 Ob 320/70 Beisatz. Fälschlicher Kündigungstermin muß jedoch deutlich erkennbar sei... mehr lesen...
Norm: ZPO §1 AgZPO §235 Abs4 B
Rechtssatz: Erbe und Nachlass stellen gegenüber dritten Personen keine verschiedene Prozesspartei dar, sodass die Änderung der Bezeichnung der Prozesspartei nach erfolgter Einantwortung vom "ruhenden Nachlass" auf den Erben keine Parteiänderung bedeutet. Entscheidungstexte 7 Ob 344/55 Entscheidungstext OGH 09.09.1955 7 Ob 344/55 ... mehr lesen...
Norm: ZPO §1ZPO §182aZPO §235 Abs4
Rechtssatz: Kein unbehebbarer Mangel der Parteifähigkeit liegt vor, wenn sich aus dem Klagsvorbringen eindeutig und klar ergibt, gegen wen die Klage gerichtet ist und nur die Parteienbezeichnung unrichtig gewählt wurde (vgl 1 Ob 653/52 in EvBl 1953 Nr 93, 4 Ob 129/53 und 1 Ob 48/55, 3 Ob 290/55). Entscheidungstexte 3 Ob 365/55 Entscheidungstext OGH 13.... mehr lesen...
Norm: ZPO §235 Abs4 B
Rechtssatz: Zulässigkeit der Richtigstellung der Parteibezeichnung, wenn Firma Grün & Bilfinger AG, Salzburg, vertreten durch die Bautreuhandgesellschaft mbH, Salzburg, als deren bestellte öffentliche Verwalterin, in Firma Grün & Bilfinger AG, Hauptniederlassung Mannheim, Akademiestraße 2 - 8, vertreten durch die Bautreuhand - GesmbH, Salzburg als öffentlicher Verwalter der in Österreich befindlichen Vermögenschaft... mehr lesen...
Norm: JN §29JN §54ZPO §235 Abs4 EZPO §261 Abs1
Rechtssatz: Bei der Entscheidung über eine von der beklagten Partei erhobene Einwendung der Unzuständigkeit ist auf eine vorher erfolgte Einschränkung des Klagebegehrens Bedacht zu nehmen. Entscheidungstexte 7 Ob 148/55 Entscheidungstext OGH 25.03.1955 7 Ob 148/55 European Case Law Ident... mehr lesen...