Begründung: Die beiden Beklagten betrieben gemeinsam eine Gesellschaft bürgerlichen Rechtes unter der Bezeichnung "TOP-S***"; eine derartige Firma war im Handelsregister nie eingetragen. Mit Gesellschaftsvertrag vom 6. Juli 1987 und einem Nachtrag vom 24. Juli 1987 wurde die "M***-M***-P*** MBH" gegründet; diese Gesellschaft wurde am 29. Juli 1987 zu HRB 291/Spittal in das Handelsregister des Landesgerichtes Klagenfurt eingetragen; vertretungsbefugt sind die Beklagten. Der Kläger ... mehr lesen...
Begründung: Mit der vorliegenden, gegen Erika S***, Inhaberin des H*** A***, Wien 1., Neuer Markt 5, gerichteten Klage begehrt der Kläger, "der Anfechtung der am 28. November 1987 erklärten Entlassung stattzugeben". Er sei seit 1967 als Lohndiener im "Betrieb des Antragsgegners" beschäftigt gewesen. Am 28. November 1987 sei er von einem "Bevollmächtigten des Antragsgegners" ohne Grund entlassen worden. Die beklagte Partei beantragte, die Klage abzuweisen. Sie wandte mangelnde pass... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile beschäftigen sich mit der gewerbsmäßigen Akquisition von Werbeaufträgen. Hiezu stehen folgende vertragliche Berechtigungen der Parteien außer Streit (ON 4 S 17 f): Der Kläger ist berechtigt, Reklame auf den offiziellen Ankunfts- und Abfahrtsplänen der ÖSTERREICHISCHEN BUNDESBAHNEN sowie auf den Fahrplantafeln des Kraftwagendienstes der ÖSTERREICHISCHEN BUNDESBAHNEN anzubringen; der Beklagte ist berechtigt, Taschenfahrpläne der ÖSTERREICHISCHEN ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagenden Parteien haben im Rahmen ihrer Arbeitsgemeinschaft Kanalisation Tennengau mit der beklagten Partei eine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen, der die Allgemeinen Bedingungen für die Haftpflichtversicherung des Bauhaupt-, Bauneben- und Bauhilfsgewerbes (ABHB) zugrunde liegen. Gemäß Art.1 1.1 ABHB übernimmt es der Versicherer, die Folgen von Schadenersatzverpflichtungen aus Personenschäden und Sachbeschädigungen zu tragen, die dem Versiche... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Da die
Begründung: des Rekursgerichtes zutreffend ist, genügt es, auf diese Ausführungen zu verweisen (§ 48 ASGG). Die Kostenentscheidung beruht in den §§ 40, 50, 52 ZPO. Anmerkung E13870 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1988:009OBA00092.88.0511.000 Dokumentnummer JJT_19880511_OGH0002_009OBA00092_8800000_000 mehr lesen...
Begründung: Aus der Aktenlage ergibt sich folgender Sachverhalt: Im Konkurs über das Vermögen des Helmut R*** meldete der Beklagte unter Berufung auf die Urteile des Bezirksgerichtes Wels vom 22. Mai 1980, 6 Cg 174/80, und vom 12. Mai 1980, 6 Cg 199/80, eine Forderung von S 342.051,40 an, welche vom Masseverwalter in der Prüfungstagsatzung am 12. Juni 1987 mit einem Teilbetrag von S 74.504,04 bestritten wurde. Dem Masseverwalter wurde zur Geltendmachung des Widerspruches gemäß § 1... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist ein Verein mit dem ausschließlichen statutarischen Zweck der Förderung des lauteren Geschäftsverkehrs; seine Aufgabe ist es danach, durch Aufklärung und Belehrung zur Förderung des lauteren Geschäftsverkehrs beizutragen und den unlauteren Wettbewerb im Zusammenwirken mit den zuständigen Organen der Rechtspflege zu bekämpfen. Auch nach § 2 seiner Satzungen bezweckt der Verein die Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbes. Die erforderlichen Mittel werden gem... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist eine politische Partei im Sinne des Parteiengesetzes BGBl. 1975/404. Auf ihrem in der Zeit vom 12. bis zum 14. September 1986 in Innsbruck abgehaltenen Bundesparteitag wurde Dr. Jörg H*** anstelle Dr. Norbert S*** zu ihrem neuen Bundesparteiobmann gewählt. Der Beklagte war von etwa 1982 bis Mitte September 1986 Generalsekretär der Klägerin und bis zur Zurücklegung der Mitgliedschaft etwa Mitte November 1986 auch deren Mitglied. Am 23. November... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Vertrag vom 20./25.Jänner 1982 (Beilage C) verkauften die Beklagten die ihnen je zur Häfte gehörenden Liegenschaften EZ 96 und 116 der KG Harmannschlag um S 3,100.000,--. Nach Punkt IV. des Kaufvertrages haften die Verkäufer für vollständige Lastenfreiheit der Liegenschaften. Auf den Liegenschaften wurden jedoch zwei vertragliche und ein exekutives Pfandrecht einverleibt. Mit Schreiben vom 26.Mai 1983 forderte der Kläger die Beklagten zur Lastenfreistellun... mehr lesen...
Begründung: Zwischen der Bauunternehmung Brüder F*** KG (im folgenden: Gemeinschuldnerin) und der T*** Gesellschaft mbH bestand eine Geschäftsverbindung; in deren Verlauf erbrachte die letztere für die Gemeinschuldnerin verschiedene Leistungen, über die sie am 8. Oktober und am 3. Dezember 1981 Rechnungen über insgesamt S 923.338,76 legte. Da sich die Gemeinschuldnerin zu Beginn des Jahres 1982 bereits in Liquiditätsschwierigkeiten befand, akzeptierte sie einen von der T*** Gesell... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger hat bei der beklagten Partei eine Haftpflichtversicherung für befugte technische Büros mit Versicherungsbeginn 15. Juli 1983 abgeschlossen, der die Allgemeinen Bedingungen für solche Haftpflichtversicherungen (AHTB) zugrundeliegen. Danach übernimmt es der Versicherer, die Folgen von Schadenersatzverpflichtungen aus Personenschäden und sonstigen Schäden zu tragen, die dem Versicherungsnehmer aus der in der Polizze bezeichneten beruflichen Tätigkeit (dem versi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Auf Grund einer Pfandbestellungsurkunde vom 8. November 1982 wurden ob den der K*** Gesellschaft m.b.H. gehörigen 14/16-Anteile der Liegenschaft EZ 1364 KG Penzing zugunsten einer Forderung des Beklagten in der Höhe von S 477.084,-- und einer Forderung der Hannelore K*** in der Höhe von S 424.797,-- Pfandrechte einverleibt. Über das Vermögen der K*** Gesellschaft m.b.H. wurde mit Beschluß des Handelsgerichtes Wien vom 25. April 1983, S 142/83, der Konkurs eröf... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin verlangt vom Beklagten die Bezahlung von S 23.248,25 samt Anhang. Sie sei Verwalterin der Liegenschaften EZ 47 und EZ 179 KG Winkl, welche zu zwei Drittel in ihrem Eigentum und zu einem Drittel im Eigentum des Beklagten seien. In der Zeit vom 1. Juli 1975 bis zum 31. Dezember 1980 hätten die Aufwendungen die Einnahmen um S 69.744,75 überstiegen. Der auf den Beklagten entfallende Drittelanteil betrage S 23.248,25. Nach dem Testament des gemeinsamen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Unstrittig ist, daß der Kläger für die Firma W*** W*** & Co GmbH (im folgenden nur Firma W***) die Konstruktionspläne für Stream-Splitter machte. Die Firma W*** verkaufte die auf Grund der Konstruktionspläne des Klägers hergestellten Maschinen an die Firma S***-W***, die sie nach Schweden exportierte. Die Firma W*** behauptet, daß infolge eines Fehlers in den Konstruktionsplänen Mängel an den Maschinen in Schweden aufgetreten sind. Die Firma W*** leitete d... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte von der "ip-F***-Gesellschaft mbH & Co KG" (im folgenden kurz: KG) sowie der "ip-F***-Gesellschaft mbH", deren Bezeichnung in der Folge entsprechend der Namensänderung im Handelsregister rechtskräftig auf "CSI-C***-S***-I***-Gesellschaft mbH" richtiggestellt wurde, zur ungeteilten Hand die Zahlung eines Betrages von 117.171,76 S sA aus dem Rechtsgrund eines gerechtfertigten vorzeitigen Austritts. Er begehrt ferner mit einer anderen Klage, die mi... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte von der "ip-F***-GesmbH & Co. KG" und deren persönlich haftender Gesellschafterin, der "ip-F*** Gesellschaft mbH", deren Bezeichnung in der Folge rechtskräftig auf "C*** S***-I*** Gesellschaft mbH richtiggestellt wurde, die Zahlung von S 606.647,35 sA wegen ungerechtfertigter vorzeitiger Beendigung seines Dienstverhältnisses (Cr 149/85 des Erstgerichtes). Weitere arbeitsrechtliche Ansprüche in Höhe von S 300.112,08 sA macht der Kläger gegen die ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte von der "ip-V*** GesmbH & Co. KG" und deren persönlich haftender Gesellschafterin, der "ip-V***-GesmbH", deren Bezeichnung rechtskräftig auf "ip-V***- und H***-GesmbH" berichtigt wurde, Zahlung von S 92.695,30 sA wegen berechtigten vorzeitigen Austritts aus dem Dienstverhältnis (Cr 144/85 des Erstgerichtes). Weitere gleichartige Ansprüche in Höhe von S 29.937 sA macht der Kläger gegen die "ip-F***-GesmbH & Co. KG" und die "ip-F***-GesmbH", der... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der seinerzeitige Kläger Johann K***** ist während des Berufungsverfahrens gestorben. Sein Nachlass wurde mit der in Rechtskraft erwachsenen Einantwortungsurkunde des Bezirksgerichts Tulln vom 10. August 1984, GZ A 144/84-11, den erblasserischen Schwestern Johanna R***** zu zwei Drittel und Anneliese S***** zu einem Drittel eingeantwortet. Damit sind die Beiden als Universalrechtsnachfolger des seinerzeitigen Klägers Johann K***** als Parteien in den Prozess ei... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluß änderte das Rekursgericht infolge Rekurses der klagenden Partei den Beschluß des Erstrichters, womit das Verfahren gegen die erstbeklagte Partei wegen des noch vor der Klagseinbringung über ihr Vermögen eröffneten Konkurses für nichtig erklärt, die Klage gegen die erstbeklagte Partei zurückgewiesen und der Antrag der klagenden Partei auf Richtigstellung der Bezeichnung der erstbeklagten Partei abgewiesen worden war, dahin ab, daß die Rich... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde die am 28.Mai 1937 geborene kaufmännische Angestellte Renate A 1./ des Verbrechens der Untreue nach § 153 Abs. 1 und Abs. 2, 2. Fall, StGB und 2./ des Verbrechens des schweren Betruges nach §§ 12, 3. Fall, 146, 147 Abs. 3 StGB schuldig erkannt. Darnach hat sie in der Zeit vom 12. März 1982 bis 15.März 1982 in Linz 1./ als Generalbevollmächtigte des Friedrich B wissentlich die ihr durch Rechtsgeschäft eingeräumte Befugnis, über fremdes Vermö... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist die Schwester, die Beklagte die Witwe des am 11.6.1981 verstorbenen Herbert A. Die Klägerin begehrt die Herausgabe eines Silberbesteckes für 12 Personen "je 7-teilig, insgesamt daher 84-teilig, zwei-lagig eingeordnet in eine dunkelbraune Kassette, ohne Prägung oder Gravuren", mit der Behauptung, daß sie Eigentümerin dieses Silberbestecks sei und es ihrem verstorbenen Bruder nur geliehen habe. Der Erstrichter folgte bei seinen Feststellungen im wesentlich... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger brachte gegen die K*** FÜR A*** UND A*** FÜR TIROL als beklagte Partei eine auf Zahlung eines Betrages von insgesamt S 277.563,-- sA an restlichem Entgelt und Abfertigung gerichtete Klage ein. Zur
Begründung: führt er, soweit es die Frage der Passivlegitimation betrifft, im wesentlichen aus, er habe am 22.9.1977 begonnen, an der Büro- und Verwaltungsschule der beklagten Partei zu unterrichten. Die beklagte Partei betreibe als Schulerhalter die genannte Schule... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Maria S***** verstarb am 13. 11. 1982. In dem zu 5 A 289/82 des BG Liesing anhängigen Verlassenschaftsverfahren gab der Kläger zum Nachlaß auf Grund des schriftlichen Testamentes vom 29. 6. 1982 die unbedingte Erbserklärung ab; die Beklagten gaben auf Grund eines schriftlichen Testamentes vom 16. 5. 1971 und auf Grund eines mündlichen Testamentes vom 14. 7. 1982 je zur Hälfte des Nachlasses bedingte Erbserklärungen ab. Alle diese Erbserklärungen wurden zu Geric... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Karl A sen. (im folgenden: Erstkläger) war vom 1.10.1955 bis 31.3.1975 Angestellter der beklagten Versicherungsgesellschaft. Karl A jun. (im folgenden: Zweitkläger) hatte zunächst vom 1.10.1969 bis 31.3.1975 als nebenberuflicher Vermittler für die beklagte Partei gearbeitet; seit 1.4.1975 ist er ihr Angestellter. Beide Kläger haben für die von ihnen abgeschlossenen Versicherungsverträge 10 Jahre lang Anspruch auf eine sogenannte 'Folgeprovision', welche alljährl... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrte vom Beklagten die Herausgabe der von ihr gemalten Bilder 'Portrait meiner Schwester', 'Portrait meiner Freundin' und 'Drei Nonnen', in eventu die Zahlung eines Betrages von S 60.000 s.A. (AS 25) und brachte vor, sie habe dem Beklagten die genannten Bilder in den Jahren 1976 und 1977 leihweise überlassen. Im Sommer 1981 habe die Klägerin den Beklagten zur Zurückgabe der Bilder aufgefordert. Der Beklagte habe die Rückgabe abgelehnt. Der Wert eines Bil... mehr lesen...
Norm: ZPO §235 Abs4 BZPO §477 B2h
Rechtssatz: Selbst eine vom Erstgericht als Berichtigung der Parteibezeichnung verstandene, in Wirklichkeit aber eine Änderung der Partei darstellende Verfahrenshandlung stellt lediglich einen Verfahrensmangel dar. Entscheidungstexte 6 Ob 606/83 Entscheidungstext OGH 07.06.1984 6 Ob 606/83 European C... mehr lesen...
Das klagende Geldinstitut räumte am 29. 11. 1967 dem Elektrohändler Willibald S einen durch Wechselbürgschaft der Erstbeklagten und des Zweitbeklagten besicherten Kontokorrentkredit bis zum Höchstbetrag von 115 000 S ein. Seither stand der Elektrohändler mit der Klägerin in laufender Geschäftsverbindung. Neben dem Kontokorrentkonto, über das die Abrechnungen erfolgten, unterhielt er ein Wechselkonto und ein Zessionskonto. Am 10. 3. 1971 unterfertigten die Beklagten - drei Geschwiste... mehr lesen...
Norm: ZPO §1 AgZPO §235 Abs4 B
Rechtssatz: Wird die Verlassenschaft deshalb in Anspruch genommen (bzw tritt sie als Klägerin auf), weil sie die wahre Verpflichtete (Berechtigte) und der bisher geklagte (klagende Erbe) schon nach dem Klagsinhalt in Ansehung des streitigen Rechtes gemäß § 547 ABGB nur ihr Repräsentant ist, dann handelt es sich um eine Richtigstellung der Parteibezeichnung; ist aber der ursprünglich im Prozeß auftretende Erbe kraf... mehr lesen...
Die Klägerin ist zu zwei Dritteln und ihre Schwester Anna P zu einem Drittel bücherliche Eigentümerin des Grundstückes Nr. 1401 Acker KG H. Die Erstbeklagte, deren persönlich haftende Gesellschafter der Zweitbeklagte und die Drittbeklagte sind, betreibt in H ein Betonwerk. Die Klägerin begehrte Zahlung von 100 301.90 S samt Anhang mit der Begründung: , der Erstbeklagten einen Acker in H um einen Kaufpreis von 180 000 S verkauft und übergeben zu haben. Der nach Verrechnung mit Baumater... mehr lesen...
Norm: EO §368ZPO §235 Abs4 D
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 235 Abs 4 ZPO begründet keinen materiellrechtlichen Anspruch des Klägers. Entscheidungstexte 4 Ob 527/78 Entscheidungstext OGH 13.06.1978 4 Ob 527/78 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0004800 Dokumentnummer JJR_1978061... mehr lesen...