Norm
ABGB §1325 D2bRechtssatz
Das Klagebegehren wird konkretisiert und nicht geändert, wenn die Geschädigte mit der Klage das Entgelt für eine ganztägige Aushilfskraft im Geschäft ihres Gatten begehrt, aber während des erstinstanzlichen Verfahrens, jedoch nach mehr als drei Jahren nach dem Unfall, vorbringt, die Aushilfskraft sei halbtägig im Geschäft ihres Gatten und halbtägig im Haushalt tätig gewesen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1978:RS0030858Dokumentnummer
JJR_19780118_OGH0002_0080OB00187_7700000_002