Norm
ZPO §235 Abs4 ERechtssatz
Das geänderte Begehren, es werde festgestellt, daß ein bestimmter Vertrag ein Leibrentenvertrag sei, ist gegenüber dem ursprünglich gestellten Begehren, es werde festgestellt, daß der Kläger auf Grund dieses Leibrentenvertrages in Bestandrechte eingetreten seien, ein Minus.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1962:RS0039642Dokumentnummer
JJR_19620327_OGH0002_0080OB00080_6200000_001