Norm: ArbVG §105 Abs3ArbVG §106ZPO §228 A5ZPO §228 B3bbZPO §232
Rechtssatz: Zwischen dem Hauptbegehren auf Feststellung des aufrechten Bestandes des Arbeitsverhältnisses und dem Eventualbegehren auf Unwirksamerklärung der Entlassung besteht kein so enger Sachzusammenhang, daß die Zurückweisung des Hauptbegehrens auch das Eventualbegehren zu erfassen hätte. Entscheidungstexte 8 ObA 158/99i ... mehr lesen...
Begründung: Mit Schreiben vom 2. 3. 1998 sprach die beklagte Partei (dieses Verfahrens = klagende Partei des Verfahrens 10 Cga 48/98w des Arbeits- und Sozialgerichtes Wien) die Entlassung des Klägers (dieses Verfahrens = Beklagter des Verfahrens 10 Cga 48/98w des Arbeits- und Sozialgerichtes Wien) aus. Dieses Schreiben kam dem Arbeitnehmer am 3. März 1998 zu. Mit der am 12. 3. 1998 beim Arbeits- und Sozialgericht Wien zu 10 Cga 48/98w eingelangten Klage stellte die klagende Arbe... mehr lesen...
Begründung: Die Parteien schlossen am 9. 11. 1992 einen (prätorischen) gerichtlichen Vergleich, in welchem sich die verpflichtete Partei dazu verpflichtete, die mit Mietvertrag vom 4. 11. 1992 von der betreibenden Partei gemieteten Räume am 4. 11. 1997 zu räumen und der betreibenden Partei geräumt zu übergeben. Nachdem die verpflichtete Partei angekündigt hatte, das Bestandobjekt zum vereinbarten Termin nicht räumen zu wollen, brachte die betreibende Partei am 20. 8. 1997 beim... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger brachte am 25. 11. 1997 beim Bezirksgericht Hietzing gegen seine Ehefrau als Beklagte eine Unterhaltsherabsetzungsklage (rückwirkend ab 1. 8. 1997) ein. An diesem Tag behing beim selben Gericht bereits ein Ehescheidungsverfahren zwischen den genannten Eheleuten (Klage 21 C 55/96w und Widerklage 1 C 20/97b, welche zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbunden waren), in welchem am selben Tag (25. 11. 1997: laut Verhandlungsprotokoll um 10 Uhr) die ... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrte von der beklagten Partei die Zahlung eines Betrags von S 197.206,40 sA und eine monatliche Rente von S 4.015 ab Juli 1998 sowie die Feststellung, daß ihr die beklagte Partei für sämtliche Schäden aus einem Unfall vom 11. 7. 1995 zu haften habe. Im Umfang des Feststellungsbegehrens erhob die beklagte Partei die Einrede der Streitanhängigkeit. Sie habe mit Klage vom 14. 5. 1998 mehreren juristischen Personen und auch der Klägerin gegenüber die Fests... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Zu I.: Entscheidungen des Gerichtes zweiter Instanz über den Kostenpunkt sind grundsätzlich unanfechtbar (Kodek in Rechberger, ZPO Rz 5 zu § 528 ZPO). Die Rekursbeantwortung der klagenden Partei erweist sich schon im Hinblick auf die Einseitigkeit eines Kostenrekurses ebenfalls als unzulässig. Zu römisch eins.: Entscheidungen des Gerichtes zweiter Instanz über den Kostenpunkt sind grundsätzlich unanfechtbar (Ko... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller sind zu je 197/900 Anteilen schlichte Miteigentümer der Liegenschaft EZ *****; die restlichen 103/300 Anteile stehen im Mit- und Wohnungseigentum der Antragsgegnerin. Die Liegenschaft ist mit einer Wegedienstbarkeit zugunsten des Grundstücks 187/2 in EZ ***** belastet. Die Antragsteller wollen von der Eigentümerin des herrschenden Gutes die grundbücherliche Löschung der Wegedienstbarkeit erreichen. Die Antragsgegnerin ist jedoch mit der Klagsführu... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Streitteile stehen seit Jahren in Geschäftsbeziehung. Die klagende und widerbeklagte ungarische Frächterin (im folgenden nur klagende Partei) führte für die beklagte und widerklagende österr. Absenderin - und Käuferin - auf Grund des einheitlichen Auftrages vom vom 29.Juni 1993 mit vereinbarter Transport-Kühltemperatur von -2o C grenzüberschreitend den Transport frischer, vorgekühlt in einem Fruchtlagerkühlhaus in Lakitelek, Ungarn, gelagerter Sauerkirsc... mehr lesen...
Norm: ZPO §232ZPO §233EheG §55 Abs1 aEheG §55 Abs3 aEheG §55 Abs1 gEheG §55 Abs3 g
Rechtssatz: Der gesetzliche Tatbestand des Scheidungsgrundes der Aufhebung der häuslichen Gemeinschaft nach § 55 Abs 1 EheG ist mit demjenigen nach Abs 3 leg cit identisch. Ein nach § 55 Abs 1 EheG anhängiges Scheidungsverfahren begründet für eine nach Ablauf der Sechsjahresfrist des § 55 Abs 3 EheG eingebrachte, auf diese Gesetzesstelle gestützte Scheidungsklage... mehr lesen...
Begründung: Im Kaufvertrag vom 26.3.1964, ergänzt durch Nachtrag vom 15.5.1964, räumten die Rechtsvorgänger des Klägers den Beklagten die Dienstbarkeit des Geh- und Fahrtrechtes über die ihnen gehörenden Grundstücke Nr.48/1 und 48/3 der EZ 139 des Grundbuchs der Katastralgemeinde K***** in dem Umfang ein, wie dieses Geh- und Fahrtrecht im Lageplan des Geometers Dipl.-Ing.Walter B***** vom 25.3.1964 mit grün schraffierter Fläche aufscheint. Der Kläger als späterer Erwerber des di... mehr lesen...
Norm: ZPO §232ZPO §233WG Art17
Rechtssatz: Beruft sich der Kläger im Verfahren über das Grundgeschäft ausdrücklich auch auf den Rechtsgrund der abstrakten Wechselverpflichtung steht einer auf denselben Wechsel gestützten Wechselmandatsklage das Prozeßhindernis der Streitanhängigkeit entgegen. Entscheidungstexte 8 Ob 86/97y Entscheidungstext OGH 28.08.1997 8 Ob 86/97y Veröff:... mehr lesen...
Begründung: Der am 23.8.1941 geborene Kläger war seit 1978 als Raumpfleger beschäftigt. Am 12.5.1995 langte bei der beklagten Partei der Antrag des Klägers auf Gewährung der Invaliditätspension ein. Auf der ersten Seite des vom Kläger hiezu verwendeten Formblattes sind verschiedene Arten von Pensionsleistungen vorgedruckt, wobei in einem der betreffenden Leistung vorangesetzten Kästchen die Leistung, auf die sich der Antrag bezieht, anzukreuzen ist. Das Formblatt hat im beschrie... mehr lesen...
Norm: ZPO §232ZPO §233HGB §161
Rechtssatz: Zwischen einer Kommanditgesellschaft und deren Gesellschaftern besteht nämlich keine Parteiidentität. Entscheidungstexte 1 Ob 2133/96z Entscheidungstext OGH 25.06.1996 1 Ob 2133/96z European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0103693 Dokumentnummer JJ... mehr lesen...
Norm: ZPO §232ZPO §234ZPO §411 Bc
Rechtssatz: Kommt es deshalb zur Abweisung des Klagebegehrens, weil der Kläger eine ihm schon vor Eintritt der Streitanhängigkeit nicht mehr zugestandene Forderung weiterhin geltend macht, so erstreckt sich die Rechtskraft dieser abweislichen Entscheidung nicht auch auf den Anspruch des Zessionars. Entscheidungstexte 1 Ob 638/95 Entscheidungstext OGH... mehr lesen...
Norm: ZPO §232
Rechtssatz: Keine Streitanhängigkeit bei gleichzeitig erhobenen Klagebegehren (Fasching LB 2.Auflage RdZ 1185; Rechberger-Simotta 4.Auflage RdZ 530). Entscheidungstexte 7 Ob 593/95 Entscheidungstext OGH 21.02.1996 7 Ob 593/95 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0086378 Dok... mehr lesen...
Begründung: Der am 30.März 1951 geborene Kläger leidet an Zuckerkrankheit, grenzwertigem Bluthochdruck, Zustand nach Kinderlähmung im Kindesalter, Periathritis des linken Schultergelenkes ohne Bewegungseinschränkung, Lumbalgien mit Bewegungseinschränkung der Lendenwirbelsäule, Abmagerung und Verkürzung des rechten Beines um 4 cm mit Spitzfußstellung, operativer Versteifung des unteren Sprunggelenkes, mäßiger Streckbehinderung des rechten Kniegelenkes mit Gangbehinderung und Verm... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Abgesehen davon, daß bereits das Berufungsgericht das vorliegen des behaupteten Nichtigkeitsgrundes verneint hat, so daß eine neuerliche Geltendmachung dieser Anfechtung im Revisionsverfahren ausgeschlossen ist (vgl. SZ 59/169; SZ 54/190; RZ 1976/110; 9 Ob A 149/92; 9 Ob A 264/89; 9 Ob A 250/89 sowie die Judikaturkette in GMA ZPO14 § 503 E 3 und 4), ist es für die Entscheidung völlig ohne Belang, ob der Geschäf... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist auf Grund eines Urteils des Erstgerichtes verpflichtet, in einer dem Beklagten vermieteten Wohnung den früheren Zustand wiederherzustellen. Er begehrte in einer beim Kreisgericht Krems eingebrachten "Klage auf Feststellung" den Ausspruch, daß der Anspruch des Beklagten auf Wiederherstellung des früheren Zustands erloschen sei. Das Kreisgericht Krems wies die Klage mit der
Begründung: zurück, daß schon vor Einbringung der Klage dem Beklagten die Exekut... mehr lesen...
Norm: ZPO §232
Rechtssatz: Ein auf Feststellung des aufrechten Bestandes des Arbeitsverhältnisses gerichtetes unterbrochenes Verfahren über eine spätere Eventualkündigung begründet das Prozeßhindernis der Streitanhängigkeit für die Ausdehnung der zuvor anhängig gemachten Klage auf Feststellung des aufrechten Bestandes des Arbeitsverhältnisses, dessen Gegenstand die Wirksamkeit einer früheren Kündigung bildete, auf die spätere Kündigung. ... mehr lesen...