RS OGH 1996/3/11 1Ob638/95

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 11.03.1996
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Norm

ZPO §232
ZPO §234
ZPO §411 Bc

Rechtssatz

Kommt es deshalb zur Abweisung des Klagebegehrens, weil der Kläger eine ihm schon vor Eintritt der Streitanhängigkeit nicht mehr zugestandene Forderung weiterhin geltend macht, so erstreckt sich die Rechtskraft dieser abweislichen Entscheidung nicht auch auf den Anspruch des Zessionars.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0102342

Dokumentnummer

JJR_19960311_OGH0002_0010OB00638_9500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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