Norm
ZPO §232Rechtssatz
Beruft sich der Kläger im Verfahren über das Grundgeschäft ausdrücklich auch auf den Rechtsgrund der abstrakten Wechselverpflichtung steht einer auf denselben Wechsel gestützten Wechselmandatsklage das Prozeßhindernis der Streitanhängigkeit entgegen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0108377Dokumentnummer
JJR_19970828_OGH0002_0080OB00086_97Y0000_001