RS OGH 1991/12/18 9ObA222/91

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Veröffentlicht am 18.12.1991
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Norm

ZPO §232

Rechtssatz

Ein auf Feststellung des aufrechten Bestandes des Arbeitsverhältnisses gerichtetes unterbrochenes Verfahren über eine spätere Eventualkündigung begründet das Prozeßhindernis der Streitanhängigkeit für die Ausdehnung der zuvor anhängig gemachten Klage auf Feststellung des aufrechten Bestandes des Arbeitsverhältnisses, dessen Gegenstand die Wirksamkeit einer früheren Kündigung bildete, auf die spätere Kündigung.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0039430

Dokumentnummer

JJR_19911218_OGH0002_009OBA00222_9100000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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