Index: 22/02 Zivilprozessordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 TP1;ZPO §168;ZPO §169;ZPO §204;
Rechtssatz: Durch die Vereinbarung des so genannten "Ewigen Ruhens" im Vergleich wird keine formale Prozessbeendigung bewirkt (Hinweis Fasching, Lehrbuch des Zivilprozessrechts/2, RZ 610). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1996160276.X02 ... mehr lesen...
Aus der Beschwerdeschrift und der ihr angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich folgender unstrittige Sachverhalt: Der Beschwerdeführer führte als Kläger zu 3 C 137/97w des BG Eisenstadt gegen eine Mieterin Klage wegen Mietzins- und Betriebskostenrückständen, Investitionskostenersatz und Räumung. In der Tagsatzung zur mündlichen Streitverhandlung vom 27. Februar 1998 schlossen die Prozeßparteien folgenden Vergleich: "1.) Die beklagte Partei verp... mehr lesen...
Index: 22/02 Zivilprozessordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §18 Abs1;GGG 1984 §18 Abs2 Z2;ZPO §204;
Rechtssatz: Ein Vergleich führt auch dann zur Neubewertung des Streitgegenstandes, wenn er in Ansehung eines gar nicht (mehr) strittigen Anspruches geschlossen bzw wenn darin eine schon vertraglich bestehende Verpflichtung neuerlich übernommen wird (Hinweis Tschugguel/Pötscher, Ge... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer sind Eigentümer eines Grundstückes im Gebiet der mitbeteiligten Gemeinde, das an eine Straße (Gemeindestraße) grenzt. Diese Straße beschreibt im Bereich des Grundstückes der Beschwerdeführer eine Krümmung; das Grundstück liegt an der Innenseite des Bogens. Mit Bescheid des Bürgermeisters der mitbeteiligten Gemeinde vom 30. September 1993 war der Gemeinde als Straßenverwalter eine Straßenbaubewilligung für den Ausbau dieser Straße erteilt worden; in dem im Besc... mehr lesen...
Index: L37157 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragTirolL82007 Bauordnung Tirol10/07 Verwaltungsgerichtshof22/02 Zivilprozessordnung
Norm: BauO Tir 1989 §22;VwGG §33 Abs1;ZPO §204;
Rechtssatz: Von einer Klaglosstellung des Grundstückseigentümers durch Vergleich ist nicht auszugehen, wenn lediglich eine befristete Duldung vereinbart wurde, es im Beschwerdefall aber um eine unbefristete Duldungs... mehr lesen...
Im Zuge eines Ehescheidungsverfahrens schlossen die Streitparteien Anton und Christine B. - letztere die Beschwerdeführerin - am 2. Dezember 1996 vor dem Bezirksgericht Vöcklabruck einen Vergleich, in dessen Punkt 4)c) die vermögensrechtlichen Ansprüche der Streitparteien geregelt wurden. Darin verpflichtete sich Anton B. zur alleinigen Abstattung aller gemeinsamen Verbindlichkeiten, die u.a. ob der Liegenschaft EZ 164 Grundbuch 50302 zu CLNr. 3a, 4a, 8a, 11a, 12b, 13a, 14a und 15a si... mehr lesen...
Der Beschwerde und den ihr angeschlossenen Beilagen ist folgender Sachverhalt zu entnehmen: Die K. GmbH in S. hatte im Jahre 1996 von der Beschwerdeführerin 1000 t des Plastikrohstoffes PET geordert, wobei die Lieferungen im voraus zu bezahlen waren. Die K. GmbH konnte diese Vorauszahlungsverpflichtung nicht erfüllen, woraus der Beschwerdeführerin ein Schaden erwuchs. Der von der Beschwerdeführerin mit S 1,348.173,20 bezifferte Schaden wurde beim Landesgericht Wiener Neustadt gege... mehr lesen...
Index: 22/02 Zivilprozessordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §18 Abs2 Z1;ZPO §204;
Rechtssatz: Bei einem synallagmatischen Verhältnis (hier Kaufvertrag) ist die Leistung - nicht aber ihre Gegenleistung - in die Bemessungsgrundlage der Gerichtsgebühr einzubeziehen (Hinweis Tschugguel/Pötscher, Die Gerichtsgebühren/5, § 18 GGG, E 19, 20). European Case Law I... mehr lesen...
Index: 22/02 Zivilprozessordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §18 Abs2 Z2;ZPO §204; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/06/28 95/16/0108 2 Stammrechtssatz Im Falle eines Vergleiches ist der Wert des Streitgegenstandes der Wert jener Leistung, zu der der Vergleich verpflichtet (Hinweis E 21.1.1985, 84/15/0116). European Case Law ... mehr lesen...
Index: 22/02 Zivilprozessordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §18 Abs2 Z2;ZPO §204; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/06/28 95/16/0108 2 Stammrechtssatz Im Falle eines Vergleiches ist der Wert des Streitgegenstandes der Wert jener Leistung, zu der der Vergleich verpflichtet (Hinweis E 21.1.1985, 84/15/0116). European Case Law ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)22/02 Zivilprozessordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: ABGB §891;ABGB §893;GGG 1984 §18 Abs2 Z2;GGG 1984 TP1;ZPO §204; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/06/28 95/16/0108 1 Stammrechtssatz Durch die Judikatur des VwGH ist klargestellt, daß ein gebührenpflichtiger gerichtlicher Vergleich auch dann vorliegt, wenn eine bereits b... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin brachte am 26. Jänner 1996 gegen ihren damaligen Ehegatten Walter W. beim Bezirksgericht Bludenz Klage wegen Ehescheidung ein. Anläßlich einer am 1. Juli 1996 durchgeführten Verhandlung vor diesem Gericht schlossen die Streitparteien zu 1C 10/96t den im folgenden auszugsweise wiedergegebenen Vergleich: "1) Das bewegliche Vermögen der Parteien wurde bereits einvernehmlich aufgeteilt. 2) Unbewegliches Vermögen: a) Nachstehende Verbindlichkeiten werden vom Be... mehr lesen...
Index: 22/02 Zivilprozessordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §18 Abs2 Z2;ZPO §204; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/06/28 95/16/0108 2 Stammrechtssatz Im Falle eines Vergleiches ist der Wert des Streitgegenstandes der Wert jener Leistung, zu der der Vergleich verpflichtet (Hinweis E 21.1.1985, 84/15/0116). European Case Law ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)22/02 Zivilprozessordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: ABGB §891;ABGB §893;GGG 1984 §18 Abs2 Z2;GGG 1984 TP1;ZPO §204; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/06/28 95/16/0108 1 Stammrechtssatz Durch die Judikatur des VwGH ist klargestellt, daß ein gebührenpflichtiger gerichtlicher Vergleich auch dann vorliegt, wenn eine bereits b... mehr lesen...
In einem Ehescheidungsverfahren schlossen die Beschwerdeführerin und H.M. für den Fall der rechtskräftigen Scheidung ihrer Ehe am 23. Oktober 1995 folgenden Vergleich: "1. (Die Beschwerdeführerin) und (H.M.) sind auf Grund des Übergabevertrages vom 13.12.1989 je zur Hälfte Eigentümer der Liegenschaften ... im Gesamtausmaß von 727 m2 ... und dem darauf errichteten Wohnhaus. (H.M.) überläßt und übergibt seinen Hälfteanteil an diesen Liegenschaften an (die Beschwerdeführerin) und diese ü... mehr lesen...
Index: 22/02 Zivilprozessordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §18 Abs2 Z1;ZPO §204; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/06/28 95/16/0108 2 Stammrechtssatz Im Falle eines Vergleiches ist der Wert des Streitgegenstandes der Wert jener Leistung, zu der der Vergleich verpflichtet (Hinweis E 21.1.1985, 84/15/0116). European Case Law ... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)22/02 Zivilprozessordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: ABGB §891;ABGB §893;GGG 1984 §18 Abs2 Z1;GGG 1984 TP1;ZPO §204; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/06/28 95/16/0108 1 Stammrechtssatz Durch die Judikatur des VwGH ist klargestellt, daß ein gebührenpflichtiger gerichtlicher Vergleich auch dann vorliegt, wenn eine bereits b... mehr lesen...
Zur Vorgeschichte wird auf den hg. Beschluß vom 19. Februar 1996, Zl. 96/16/0211-7, verwiesen. Nunmehr wurde dem Beschwerdeführer am 25. Februar 1997 ein Bescheid zugestellt, der den Mindestanforderungen eines rechtsstaatlichen Standards entspricht. Aus der Beschwerdeschrift und der vorgelegten Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ergibt sich folgender Sachverhalt: Der beschwerdeführende Betriebsrat hatte zur Zl. 22 Cga N1/95b des Landesgerichtes Leoben als Arbeits- und S... mehr lesen...
Aus der Beschwerde und dem ihr angeschlossenen angefochtenen Bescheid ergibt sich folgender Sachverhalt: Die Beschwerdeführerin hat gegen Elfriede W. ein Kündigungsverfahren eingeleitet. Gegen die erlassene Aufkündigung wurden rechtzeitig Einwendungen erhoben. Bei der Tagsatzung zur mündlichen Streitverhandlung wurde zwischen den Parteien ein Vergleich abgeschlossen. Darin vereinbarten die Streitparteien den Abschluß eines Mietvertrages über eine näher bezeichnete Wohnung zwischen... mehr lesen...
Index: 22/02 Zivilprozessordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §16 Z1 litc;GGG 1984 §18 Abs1;GGG 1984 §18 Abs2;GGG 1984 TP1;ZPO §204;
Rechtssatz: Im Falle des Abschlusses eines Vergleiches ist nach dem eindeutigen Wortlaut des Gesetzes die Pauschalgebühr jedenfalls unter Zugrundelegung des durch den Vergleich erhöhten Streitwertes zu berechnen. Aus dem Aufbau des Gesetzes läßt sich... mehr lesen...
Index: 14/02 Gerichtsorganisation20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)22/02 Zivilprozessordnung23/04 Exekutionsordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: ABGB §881;ASGG §54 Abs1;EO §1 Z5;GGG 1984 §18 Abs1;GGG 1984 §18 Abs2 Z2;ZPO §204;
Rechtssatz: Im konkreten Fall wurde gegenüber dem mit der Klage nach § 54 Abs 1 ASGG erhobenen Feststellungsbegehren im Wege eines Vergleichs in Gestal... mehr lesen...
Zwischen den Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens ist allein die Frage strittig, ob mit der in einem Räumungsverfahren getroffenen, nachstehend wiedergegebenen Vergleichsformulierung die Entrichtung eines Benützungsentgeltes auf bestimmte oder unbestimmte Zeit vereinbart wurde: "1. Die beklagte Partei verpflichtet sich, die Wohnung ... bis längstens 30.6.1993 unter Verzicht auf jeglichen Räumungsaufschub geräumt von ihren Fahrnissen zu übergeben. 2. Die beklagte Pa... mehr lesen...
Index: 22/02 Zivilprozessordnung23/04 Exekutionsordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: EO §1 Z5;GGG 1984 §18;ZPO §204;
Rechtssatz: Für die Gebührenpflicht eines gerichtlichen Vergleiches ist es unerheblich, ob eine darin getroffene Formulierung einen Exekutionstitel darstellt (Hinweis Tschugguel-Pötscher, Die Gerichtsgebühren/4, E 2 zu § 18 GGG). European Case Law Ide... mehr lesen...
Nach der Beschwerde und dem ihr angeschlossenen angefochtenen Bescheid ist zwischen den Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens ausschließlich die Rechtsfrage strittig, ob der Antrag der Beschwerdeführerin auf Wiederaufnahme der Einkommensteuerverfahren 1983 bis 1990 gemäß § 303 Abs 1 BAO im Verwaltungsrechtszug zu Recht abgewiesen wurde. Nach der im wesentlichen mit der Sachverhaltsdarstellung des angefochtenen Bescheides übereinstimmenden Sachverhaltsdarstellung der Beschwe... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein22/02 Zivilprozessordnung32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §116BAO §303 Abs1 litcVwRallgZPO
Rechtssatz: Mangels einer amtswegigen Sachverhaltsermittlung im Zivilgerichtsverfahren ist die Voraussetzung einer Bindung der Abgabenbehörde an zivilgerichtliche Urteile nicht gegeben, weshalb eine Wiederaufnahme der Verfahren ... mehr lesen...
Aus dem Beschwerdevorbringen ergibt sich in Übereinstimmung mit der vorgelegten Ausfertigung des angefochtenen Bescheides folgender Sachverhalt: Der Beschwerdeführer schloß im Ehescheidungsverfahren 2 C 1269/94 b des Bezirksgerichtes Krems an der Donau am 17. Oktober 1994 (für den Fall der dann mit Urteil vom 29. November 1994 erfolgten Scheidung seiner Ehe) einen Vergleich, in dessen Punkt 6. vereinbart wurde, daß sich die beklagte Partei verpflichtet, "die ausstehenden Kredite i... mehr lesen...
Index: 22/02 Zivilprozessordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: GGG 1984 §18 Abs2 Z2;ZPO §204;
Rechtssatz: Im Falle eines Vergleiches ist der Wert des Streitgegenstandes der Wert jener Leistung, zu der der Vergleich verpflichtet (Hinweis E 21.1.1985, 84/15/0116). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1995:1995160108.X02 Im RIS se... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)22/02 Zivilprozessordnung23/04 Exekutionsordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: ABGB §891;ABGB §893;EO §1 Z5;GGG 1984 §18 Abs2 Z2;GGG 1984 TP1;ZPO §204;
Rechtssatz: Durch die Judikatur des VwGH ist klargestellt, daß ein gebührenpflichtiger gerichtlicher Vergleich auch dann vorliegt, wenn eine bereits bestehende Verpflichtung neuerlich üb... mehr lesen...
Vor dem Bezirksgericht Wels wurde am 12. Februar 1993 folgendes auszugsweise wiedergegebene Protokoll aufgenommen: "Die Parteien erscheinen bei Gericht zum Vergleichsversuch bewerten gem. § 56 Abs. 2 JN und § 14 GGG den auf Feststellung gerichteten Streitgegenstand mit S 10.000,-- und bringen vor, daß sie mündlich, sohin ohne Einhaltung der vom GmbH-Gesetz geforderten Form, einen GmbH-Anteilsabtretungsvertrag abgeschlossen hätten. Zur Bereinigung von allfälligen Streitigkeiten übe... mehr lesen...
Index: 22/02 Zivilprozessordnung23/04 Exekutionsordnung27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren
Norm: EO §1;GGG 1984 §14;GGG 1984 TP1 Anm2;ZPO §204;ZPO §433;
Rechtssatz: Für die Gerichtsgebührenpflicht eines Vergleiches ist es unmaßgeblich, ob der im Vergleich geschaffene Titel exekutionsfähig ist oder nicht (Hinweis E 30.5.1994, 92/16/0158). European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...