Norm
GOG §89Rechtssatz
Wird in einem gerichtlichen Vergleich die Möglichkeit seines Widerrufs durch eine innerhalb einer bestimmte Frist bei Gericht abzugebende Widerrufserklärung vorgesehen, dann ist der Widerruf mangels anderer Vereinbarung nur dann wirksam, wenn die Widerrufserklärung innerhalb dieser Frist bei Gericht eingelangt ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0037376Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
10.11.2011