Norm
ABGB §354 A1Rechtssatz
Ein Räumungsbegehren kann sowohl auf das Eigentumsrecht wie auch auf einen seinerzeit abgeschlossenen und nicht eingehaltenen gerichtlichen Räumungsvergleich gestützt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1956:RS0010320Dokumentnummer
JJR_19561017_OGH0002_0070OB00509_5600000_001