Norm
EO §3 IIIDRechtssatz
Der Exekutionsrichter hat nicht die Vollmachten, auf Grund deren ein gerichtlicher Vergleich geschlossen wurde, zu prüfen (Ehemann schließt ohne Vollmacht für sich und seine Ehefrau Räumungsvergleich).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0000073Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
27.10.2011