RS OGH 2001/4/27 1Ob40/01s

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.04.2001
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Norm

HGB §117
HGB §127
HGB §140
ZPO §14 Ba

Rechtssatz

Das Begehren einer Ausschließungsklage gegen einen der Gesellschafter einer dreigliedrigen Gesellschaft sowie einen nicht klagewilligen und daher mitzubelangenden zweiten Gesellschafter kann wie folgt lauten:

"Der Erstbeklagte wird mit Wirkung auch gegen den Zweitbeklagten aus der Gesellschaft ausgeschlossen."

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2001:RS0115016

Dokumentnummer

JJR_20010427_OGH0002_0010OB00040_01S0000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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