Norm
ABGB §362Rechtssatz
Wenn gegen nur einen Miteigentümer als Störer wegen Beeinträchtigung des Eigentumsrechts mit schlichter Unterlassungsklage vorgegangen wird, liegt kein Fall notwendiger Streitgenossenschaft vor; die Passivlegitimation des Störers ist zu bejahen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0114280Zuletzt aktualisiert am
23.02.2010