Norm
ZPO §11 Z1 BRechtssatz
Um eine materielle Streitgenossenschaft annehmen zu können, reicht eine Rechtsgemeinschaft bezüglich eines nur eine Vorfrage bildenden Sachanspruches oder Rechtsanspruches nicht aus.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1983:RS0035355Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
14.03.2022