Gründe: Im Verfahren AZ 12a Vr 539/83, Hv 28/83 des Landesgerichts Feldkirch beantragte der (damalige) Staatsanwalt der Staatsanwaltschaft Feldkirch Dr. Erich W***** am 7. März 1983 ua die Einleitung der Voruntersuchung gegen Norbert L***** wegen §§ 146, 147 Abs 3 StGB (S 1). Mit Urteil des Landesgerichts Feldkirch als Schöffengericht vom 3. Oktober 1983 (ON 19) wurde Norbert L***** des Verbrechens des schweren Betrugs nach §§ 146, 147 Abs 3 StGB schuldig erkannt; seine dagegen erh... mehr lesen...
Gründe: Georg K***** wurde im Verfahren AZ 14 Hv 38/07b des Landesgerichts Klagenfurt mit Urteil vom 25. Jänner 2008 (ON 20) des Vergehens der schweren Körperverletzung nach §§ 83 Abs 1, 84 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Mit Urteil des Oberlandesgerichts Graz vom 4. Juni 2008, AZ 9 Bs 154/08b (ON 33), wurde der Berufung des Angeklagten wegen Nichtigkeit und des Ausspruchs über die Schuld und die privatrechtlichen Ansprüche durch die Senatsmitglieder Dr. R*****, Dr. G***** und Mag. H**... mehr lesen...
Gründe: Mit Urteil des Landesgerichts Ried im Innkreis als Schöffengericht vom 15. Oktober 2007, GZ 21 Hv 11/07v-21, wurde Franz K***** des Verbrechens des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach § 207 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Die dagegen vom Angeklagten erhobene Nichtigkeitsbeschwerde wurde vom Obersten Gerichtshof mit Beschluss vom 31. Jänner 2008, 12 Os 166/07i, zurückgewiesen (ON 30). Mit Urteil des Oberlandesgerichts Linz vom 8. April 2008, AZ 8 Bs 82/08b, wurde d... mehr lesen...
Gründe: Mit Beschluss des Landesgerichts Leoben vom 27. Juli 2007 wurde einem Wiederaufnahmeantrag des Detlef M*****, der zum AZ 20 Hv 14/05m des Landesgerichts Leoben wegen Verbrechen des teils schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach §§ 206 Abs 1, 207 Abs 1 StGB sowie wegen Vergehen des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach § 212 Abs 1 Z 1 StGB und der sexuellen Belästigung nach § 218 Abs 1 Z 1 StGB rechtskräftig zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden war, ... mehr lesen...
Gründe: Der Oberste Gerichtshof hat über den Antrag des Dr. Marijan B***** auf Erneuerung des gegen ihn zum AZ 12 Hv 194/03g des Landesgerichtes Eisenstadt geführten Strafverfahrens zu entscheiden. In diesem Verfahren wurde der Erneuerungswerber mit Urteil des genannten Gerichts vom 22. Juni 2004 des Vergehens der üblen Nachrede schuldig erkannt. Mit Urteil vom 9. März 2005, AZ 17 Bs 291/04, gab das Oberlandesgericht Wien der dagegen erhobenen Berufung des Erneuerungswerbers nicht,... mehr lesen...
Norm: StPO §43 Abs4 BStPO §68 Abs3StPO §68 Abs4
Rechtssatz: Nach § 68 Abs 4 StPO ist von der Entscheidung über einen Antrag auf Erneuerung des Strafverfahrens (§ 363a StPO) sowie von der Mitwirkung und Entscheidung im erneuerten Verfahren ausgeschlossen, wer in derselben Sache als Richter tätig gewesen ist. Die hinsichtlich des erneuerten Verfahrens vorzunehmende teleologische Reduktion dieser Bestimmung iSd § 68 Abs 3 StPO ist hinsichtlich der... mehr lesen...
Gründe: Mit Urteil des Bezirksgerichtes Krems an der Donau vom 24. März 2004, GZ 3 U 91/03a-44, wurde ua Franz St***** des Vergehens der Verleumdung nach § 297 Abs 1 (ergänze: erster Fall) StGB schuldig erkannt und zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten verurteilt, wobei gemäß § 43a (ergänze: Abs 3) StGB ein Strafteil von sechs Monaten für eine Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehen wurde. Der Genannte bekämpfte das Urteil mit Berufung wegen Nichtigkeit, Schuld und Strafe... mehr lesen...
Gründe: Mit Urteil des Bezirksgerichtes St. Veit/Glan vom 24. November 2004, GZ 5 U 160/04k-20, wurde Merita H***** des Vergehens der Urkundenfälschung nach § 223 Abs 2 StGB schuldig erkannt und zu einer „gemäß § 494a StPO" (richtig: § 43 Abs 1 StGB) für eine Probezeit von drei Jahren bedingt nachgesehenen Freiheitsstrafe von zwei Monaten verurteilt. Die dagegen angemeldete Berufung wegen Nichtigkeit, Schuld und Strafe (S 91) zog Merita H***** mit Schriftsatz vom 12. April 2005 zur... mehr lesen...
Gründe: Mit Urteil des Landesgerichtes Krems a.d. Donau als Schöffengericht vom 22. Mai 2003, GZ 16 Hv 22/03v-51, wurde Karl F***** unter anderem des Verbrechens des schweren sexuellen Mißbrauchs von Unmündigen nach § 206 Abs 1 StGB verurteilt. Über die gegen dieses Urteil erhobenen Rechtsmittel der Nichtigkeitsbeschwerde und der Berufung des Angeklagten und der Berufung der Staatsanwaltschaft hat der Oberste Gerichtshof zu AZ 11 Os 114/03 zu entscheiden. Mit Beschluss vom 4. Augus... mehr lesen...
Norm: MRK Art6 Abs1 II3StPO §68 Abs2StPO §68 Abs3
Rechtssatz: Die Mitwirkung an einem vorangegangenen, auf Basis des damaligen Prozessstoffes getroffenen Rechtsmittelerkenntnis entfaltet keine Ausschlusswirkung auf die Beteiligung an der Überprüfung einer weiteren, auf einer neu bzw ergänzend ermittelten Tatsachengrundlage ergangenen Folgeentscheidung der Vorinstanz. Auch aus grundrechtlicher Sicht (Art 6 MRK) besteht keine Veranlassung, die Be... mehr lesen...
Norm: StPO §68 Abs2StPO §68 Abs3StPO §69 Z2
Rechtssatz: Eine Beschwerdeentscheidung über die Haftfrage vermag keine Befangenheit der beteiligten Rechtsmittelrichter in Bezug auf die nachfolgende Überprüfung des in der Sache ergangenen Ersturteils hervorzurufen. Die Entscheidung eines Rechtsmittelsenats über eine neuerliche Beschwerde oder über eine in einem weiteren Rechtsgang erhobene Nichtigkeitsbeschwerde oder Berufung in der gleichen richte... mehr lesen...
Gründe: Rechtliche Beurteilung Während Hofrat des Obersten Gerichtshofes Dr. Sch***** darauf verwies, als Ankläger in dem für das vom Antrag auf Wiederaufnahme betroffene Disziplinarerkenntnis präjudiziellen Strafverfahren tätig gewesen zu sein, machten der Präsident des Obersten Gerichtshofes Dr. F***** und die Hofrätin des Obersten Gerichtshofes Dr. L***** zu Recht über den dienstlichen Bereich hinausreichende persönliche Kontakte zum Antragsteller geltend.... mehr lesen...
Gründe: Der Oberste Gerichtshof hat über eine von der Generalprokuratur erhobene Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes gegen den Beschluss des Oberlandesgerichtes Wien vom 6. Juli 2000, AZ 23 Bs 171/00, womit der Beschwerde des Dr. Frank B***** gegen die Abweisung seines beim Landesgericht für Strafsachen Wien gestellten Wiederaufnahmsantrages (Beschluss des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 29. März 2000, GZ 2b Vr 1427/98-87) nicht Folge gegeben wurde, zu ents... mehr lesen...
Norm: MRK Art6 Abs1 II3StPO §43 Abs4 BStPO §68 Abs3
Rechtssatz: Durch die Regelung des § 68 Abs 3 StPO soll das Gericht gegen den Vorwurf geschützt werden, schon auf Grund der Beteiligung am Grundverfahren voreingenommen zu sein. Dem Verurteilten soll die naheliegende Besorgnis genommen werden, die Richter des Grundverfahrens könnten schon infolge des verurteilenden Erkenntnisses für das Wiederaufnahmeverfahren nicht die nötige Objektivität auf... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluß hat das Erstgericht den Antrag der Staatsanwaltschaft Wien auf Wiederaufnahme hinsichtlich des Beschlusses vom 16.7.1997, ON 55, mit dem Martin T***** eine bedingte Strafnachsicht gemäß § 410 Abs.1 StPO iVm § 23 a Abs.2 SGG gewährt worden war, sowie auch ihren Antrag auf Widerruf des dem Verurteilten mit Beschluß des Erstgerichtes vom 14. Februar 1995 (ON 26) gemäß § 23 a Abs.1 SGG gewährten Strafaufschubes abgewiesen. Mit dem angefoch... mehr lesen...
Norm: StPO §68 Abs3StPO §357
Rechtssatz: Die Ausgeschlossenheit gemäß § 68 Abs.3 StPO gilt auch im Wiederaufnahmeverfahren von Beschlüssen für die an der vorangegangenen Entscheidung in der Sache beteiligten Richter. Anmerkung Unter dieser Rechtssatznummer befand sich ursprünglich auch die Entscheidung GZ 13 R 14/06h. Diese ist nunmehr unter RW0000687abrufbar. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem Urteil des Bezirksgerichtes Hernals vom 19.Jänner 1993, GZ 9 U 1075/92-7, wurde Dr.Hans Peter G***** des Vergehens der Sachbeschädigung nach § 125 StGB schuldig erkannt und zu einer Geldstrafe verurteilt. Seiner dagegen erhobenen Berufung wegen Nichtigkeit, Schuld und Strafe wurde vom Landesgericht für Strafsachen Wien als Rechtsmittelgericht mit Urteil vom 4.Oktober 1994, AZ 13 c Bl 121/94 (ON 21 des U-Aktes), nicht Folge gegeben. Mit dem Urteil des Bezirksgeri... mehr lesen...
Norm: StPO §43 Abs4 BStPO §68 Abs3StPO §292 letzter Satz
Rechtssatz: Bei einem Verstoß gegen § 68 Abs 3 StPO ist ein Nachteil des Verurteilten (im Sinne des § 292 letzter Satz StPO) nicht auszuschließen. Entscheidungstexte 15 Os 33/97 Entscheidungstext OGH 03.04.1997 15 Os 33/97 14 Os 141/06a Entscheidungstext OGH 30.0... mehr lesen...
Norm: StPO §43 Abs4 BStPO §68 Abs3
Rechtssatz: Die Grundzüge der zu § 68 Abs 2 StPO entwickelten Judikatur (vgl SSt 31/123; 11 Os 20/91) sind auch auf die (neu eingefügte) Regelung des Abs 3 des § 68 StPO anzuwenden und somit nicht nur die Richter von einer Entscheidung (in erster oder zweiter Instanz) im Wiederaufnahmeverfahren ausgeschlossen, die im Grundverfahren (als Untersuchungsverhandlung oder in der Hauptverhandlung als Tatrichter) in e... mehr lesen...
Norm: StPO §43 Abs4 BStPO §68 Abs3
Rechtssatz: Gemäß dem - durch das StPÄG 1993, BGBl Nr 526, neu eingefügten - Abs 3 des § 68 StPO ist von der Entscheidung (ua) über einen Antrag auf Wiederaufnahme (§ 357 StPO) ausgeschlossen, wer in derselben Sache (als Untersuchungsrichter tätig gewesen ist oder) als Richter an der früheren Hauptverhandlung teilgenommen hat. Nach den Vorstellungen des Gesetzgebers des StPÄG 1993 sollte - da eine analoge Anwe... mehr lesen...
Norm: MRK Art6 Abs1 II3StPO §43 Abs4 BStPO §68 Abs3
Rechtssatz: Die analoge Anwendung des § 68 Abs 3 StPO auch auf in einer höheren Instanz tätige Richter des Grundverfahrens entspricht auch dem verfassungsrechtlich abgesicherten Anspruch jedes Angeklagten darauf, dass seine Sache in billiger Weise von einem unparteiischen Gericht gehört werde (Art 6 Abs 1 MRK). Entscheidungstexte 12 Os... mehr lesen...
Norm: StPO §68 Abs3StPO §473 Abs1
Rechtssatz: Wenn der Berufungssenat im Grundverfahren seine Entscheidung auf die Ergebnisse einer Beweiswiederholung (für die die Vorschriften für die Hauptverhandlung in erster Instanz gelten - §§ 473 Abs 1, 489 Abs 1 StPO) gründete, ist - nicht zuletzt durch die damit einhergehende eigenständige Würdigung der Verfahrensergebnisse - die mögliche Beeinträchtigung der Unbefangenheit der involvierten Richter durc... mehr lesen...