Norm
MRK Art6 Abs1 II3Rechtssatz
Die analoge Anwendung des § 68 Abs 3 StPO auch auf in einer höheren Instanz tätige Richter des Grundverfahrens entspricht auch dem verfassungsrechtlich abgesicherten Anspruch jedes Angeklagten darauf, dass seine Sache in billiger Weise von einem unparteiischen Gericht gehört werde (Art 6 Abs 1 MRK).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0102124Zuletzt aktualisiert am
30.09.2009