Norm: StPO §6 Abs2StPO §48StPO §111 Abs4
Rechtssatz: § 111 Abs 4 StPO normiert zwar nur eine Verpflichtung zur Ausfolgung oder Zustellung der Bestätigung über eine erfolgte Sicherstellung an davon betroffene Personen. Mit Blick auf das Informationsrecht jeder Person, die von der Ausübung von Zwangsmaßnahmen betroffen ist (§ 6 Abs 2 StPO), ist eine solche aber auch in Bezug auf die staatsanwaltschaftliche Anordnung der Sicherstellung an Betro... mehr lesen...
Gründe: Mit (gekürzt ausgefertigtem) Urteil des Landesgerichts für Strafsachen Wien vom 19. Mai 2008, GZ 054 E Hv 222/07x-18, wurde Wolfgang S***** des Vergehens des schweren Betrugs nach §§ 146, 147 Abs 2 StGB schuldig erkannt. Danach hat er am 21. März 2006 in Wien mit dem Vorsatz, sich durch das Verhalten der Getäuschten unrechtmäßig zu bereichern, Marie-Therese S***** durch Täuschung über seine Rückzahlungswilligkeit und -fähigkeit zu einer Handlung, nämlich zur Gewährung eine... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat am 15. Dezember 2005 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Schindler als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Holzweber, Dr. Philipp, Dr. Schwab und Dr. Lässig als weitere Richter in Gegenwart des Richteramtsanwärters MMag. Popelka als Schriftführer, in der Strafsache gegen Chanie G***** (alias Chana D*****) wegen des Verbrechens des gewerbsmäßig schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 3, 148 z... mehr lesen...
Gründe: Mit der am 24. Februar 2004 beim Landesgericht Feldkirch zum AZ 24 Hv 29/04m eingebrachten Privatanklage (ON 2) legt der Präsident der Arbeiterkammer Vorarlberg, Josef F*****, dem Mario L***** das Vergehen der üblen Nachrede nach § 111 Abs 1 und Abs 2 StGB zur Last, weil er Mit der am 24. Februar 2004 beim Landesgericht Feldkirch zum AZ 24 Hv 29/04m eingebrachten Privatanklage (ON 2) legt der Präsident der Arbeiterkammer Vorarlberg, Josef F*****, dem Mario L***** das Vergeh... mehr lesen...
Gründe: Mit Beschluß vom 10.April 1996, GZ 27 a Vr 13684/95-4, verfügte die Ratskammer des Landesgerichtes für Strafsachen Wien über Antrag des Privatbeteiligten Ing.Werner S*****, dessen Anzeige die Staatsanwaltschaft Wien zuvor am 3.November 1995 gemäß § 90 Abs 1 StPO zurückgelegt hatte, die Einleitung der Voruntersuchung gegen Dr.Marion K***** wegen des Vergehens der Untreue nach § 153 Abs 1 und 2 StGB. Mit Beschluß vom 10.April 1996, GZ 27 a römisch fünf r 13684/95-4, verfü... mehr lesen...
Norm: StPO §48 Z1StPO §114 Abs1StPO §113 Abs4
Rechtssatz: Gegen die Einleitung der vom Privatbeteiligten beantragten Voruntersuchung durch die Ratskammer steht dem Beschuldigten kein Beschwerderecht zu (entgegen 24 Bs 49/95 des Oberlandesgerichtes Wien). Entscheidungstexte 12 Os 146/97 Entscheidungstext OGH 29.01.1998 12 Os 146/97 E... mehr lesen...
Norm: StPO §48 Z1StPO §114 Abs1StPO §113 Abs4
Rechtssatz: Gegen die Einleitung der vom Privatbeteiligten beantragten Voruntersuchung durch die Ratskammer steht dem Beschuldigten kein Beschwerderecht zu (entgegen 24 Bs 49/95 des Oberlandesgerichtes Wien). Entscheidungstexte 12 Os 146/97 Entscheidungstext OGH 29.01.1998 12 Os 146/97 E... mehr lesen...
Norm: StPO §48 Z2StPO §109 Abs1StPO §34 Abs2 Z1StPO §34 Abs2 letzter Satz
Rechtssatz: Der Umstand, daß in einem Strafverfahren die Voraussetzungen des § 34 Abs 2 Z 1 StPO vorliegen, kann einem Privatbeteiligten, der - nach Einstellung des Verfahrens gemäß § 109 Abs 1 StPO - einen Subsidiarantrag nach § 48 Z 2 StPO gestellt hat, nicht entgegengehalten werden. Anmerkung Unter dieser Rechtssatznummer befand sich ursprünglich ... mehr lesen...
Norm: StPO §48 Z2StPO §109 Abs1StPO §34 Abs2 Z1StPO §34 Abs2 letzter Satz
Rechtssatz: Der Umstand, daß in einem Strafverfahren die Voraussetzungen des § 34 Abs 2 Z 1 StPO vorliegen, kann einem Privatbeteiligten, der - nach Einstellung des Verfahrens gemäß § 109 Abs 1 StPO - einen Subsidiarantrag nach § 48 Z 2 StPO gestellt hat, nicht entgegengehalten werden. Anmerkung Unter dieser Rechtssatznummer befand sich ursprünglich ... mehr lesen...
Norm: StPO §48StPO §90
Rechtssatz: Nach einer gemäß § 90 Abs 1 StPO erfolgten Verfahrenseinstellung kann der Verletzte jederzeit einen Subsidiarantrag stellen, solange die Tat noch nicht verjährt ist. Entscheidungstexte 11 Os 15/96 Entscheidungstext OGH 06.08.1996 11 Os 15/96 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH00... mehr lesen...
Norm: StPO §48StPO §62StPO §74
Rechtssatz: Nach Abtretung der Strafsache an den örtlich zuständigen Gerichtshof erster Instanz hat dieser auch über den (erneut gestellten) Subsidiarantrag zu befinden, ungeachtet daß dieser Antrag nicht unmittelbar bei ihm, sondern vorerst beim abtretenden Landesgericht eingebracht wurde. Die Ablehnung der Richter dieses (nicht zuständigen) Landesgerichtes ist damit gegenstandslos. Dies gilt demzufolge auch für ... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2RAO §14StPO §48 Z1
Rechtssatz: Die Unterlassung der Information des Substituten über eine Fragenliste, die der Klient zur Verwendung bei Befragung von Zeugen in der Gerichtsverhandlung übergeben hat, und die Unterlassung der Anweisung des Substituten, derartige Fragen und Anträge zu stellen, ist nicht disziplinär. Die Unterlassung eines (unbefristeten) Subsdiarantrages ist - jedenfalls innerhalb von etwa vier Wochen - nicht dis... mehr lesen...
Norm: DSt 1872 §2RAO §14StPO §48 Z1
Rechtssatz: Die Unterlassung der Information des Substituten über eine Fragenliste, die der Klient zur Verwendung bei Befragung von Zeugen in der Gerichtsverhandlung übergeben hat, und die Unterlassung der Anweisung des Substituten, derartige Fragen und Anträge zu stellen, ist nicht disziplinär. Die Unterlassung eines (unbefristeten) Subsdiarantrages ist - jedenfalls innerhalb von etwa vier Wochen - nicht dis... mehr lesen...
Norm: StPO §11StPO §12StPO §48 Z1StPO §113
Rechtssatz: Soweit der Untersuchungsrichter nicht wie in der Voruntersuchung als selbständiges Untersuchungsorgan (§ 96 StPO) fungiert, ist er Hilfsorgan der Ratskammer und daher an deren Ersuchen gebunden (vgl ua EvBl 1986/65). Unter diese Ersuchen fällt auch die durch allfällige Begleitmaßnahmen zur Geschäftsordnung dem Untersuchungsrichter übertragene Veranlassung der Zustellung der Entscheidungen d... mehr lesen...
Norm: StPO §11StPO §12StPO §48 Z1
Rechtssatz: Die Ratskammer ist eine als Kollegialorgan organisierte Gerichtsinstanz, der im hier relevanten Bereich ihrer Zuständigkeit (§ 48 Z 1 StPO) - nach allfälligen Vorerhebungen - die Beschlußfassung über Anträge auf Einleitung der Voruntersuchung obliegt. Schon von der Funktion und ihrer Gesamtkompetenz - insbesonders auch als Aufsichtsinstanz und Rechtsmittelinstanz - her können ihr dem Untersuchungsri... mehr lesen...
Norm: StPO §11StPO §12StPO §48 Z1StPO §113
Rechtssatz: Soweit der Untersuchungsrichter nicht wie in der Voruntersuchung als selbständiges Untersuchungsorgan (§ 96 StPO) fungiert, ist er Hilfsorgan der Ratskammer und daher an deren Ersuchen gebunden (vgl ua EvBl 1986/65). Unter diese Ersuchen fällt auch die durch allfällige Begleitmaßnahmen zur Geschäftsordnung dem Untersuchungsrichter übertragene Veranlassung der Zustellung der Entscheidungen d... mehr lesen...
Norm: StPO §11StPO §12StPO §48 Z1
Rechtssatz: Die Ratskammer ist eine als Kollegialorgan organisierte Gerichtsinstanz, der im hier relevanten Bereich ihrer Zuständigkeit (§ 48 Z 1 StPO) - nach allfälligen Vorerhebungen - die Beschlußfassung über Anträge auf Einleitung der Voruntersuchung obliegt. Schon von der Funktion und ihrer Gesamtkompetenz - insbesonders auch als Aufsichtsinstanz und Rechtsmittelinstanz - her können ihr dem Untersuchungsri... mehr lesen...
Gründe: Die Firma T***, Kraftfahrzeug Handel und Werkstätten W*** & Co, erstattete am 28.September 1988 an die Staatsanwaltschaft Wien Strafanzeige gegen Christine S*** und Omer Mohammed R*** wegen des Verbrechens der betrügerischen Krida nach §§ 156 und 5 (richtig: 12) StGB., weil S*** einen ihr gehörigen, zu Gunsten der Anzeigerin exekutionsgerichtlich gepfändeten Anteil an einer Gesellschaft m.b.H. an R*** veräußert hat. Die Anzeigerin erklärte, sich dem einzuleitenden Stra... mehr lesen...
Norm: StPO §47 AbStPO §48
Rechtssatz: Der Gläubiger ist dann als Privatbeteiligter zuzulassen, wenn er zwar über einen Exekutionstitel verfügt, aber einen höheren, durch diesen nicht gedeckten Schaden behauptet (SSt 5/28, 28/52). In einem solchen Fall hängt von der meritorischen Frage nach der Höhe des erlittenen Schadens (§§ 156, 162 StGB) die formalrechtliche Frage ab, ob der Adhärent über den exekutionsfähigen Anspruch hinaus geschädigt wurd... mehr lesen...
Gründe: I./ Gegen den vormaligen Leiter der Bundesanstalt für Lebensmitteluntersuchung und -forschung (im folgenden kurz: B***) Hofrat DDr. Friedrich P*** wurden beim Landesgericht für Strafsachen Wien zum AZ 25 c Vr 7007/88 (früher 25 c Vr 442/84) Vorerhebungen wegen des Verdachtes strafbarer Handlungen nach §§ 288 Abs. 1 und 2, 289, 292 Abs. 1 und 2, 223 Abs. 2, 224 sowie 302 Abs. 1 StGB geführt. Das damalige Bundesministerium für Gesundheit und Umweltschutz hatte angezeigt, es ... mehr lesen...
Norm: StPO §47 AaStPO §48StPO §67 Abs4 Z1 BStPO §67 Abs5 B
Rechtssatz: Es genügt für die Zuerkennung der verfahrensrechtlichen Stellung als Privatbeteiligter (und Subsidiarantragsteller), dass dieser schlüssig das Bestehen eines durch die Straftat entstandenen (nicht notwendigerweise vermögensrechtlichen) Anspruches behauptet, den er (nicht notwendig gegen den Beschuldigten selbst) seiner Art nach im Zivilrechtsweg (noch) geltend machen könnte;... mehr lesen...
Norm: StPO §47 AdStPO §48
Rechtssatz: Nur der durch eine strafbare Handlung in seinem Recht Geschädigte selbst kann die Stellung eines Privatbeteiligten in Anspruch nehmen, nicht aber auch sein Zessionar; das Recht der Subsidiaranklage ist eine öffentlich-rechtliche Befugnis, die nicht durch zivilrechtliches Rechtsgeschäft auf einen anderen übertragen werden kann (SZ 29/72 = ZVR 1957/183; JBl 1954,311). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Beschluß hat das Oberlandesgericht Linz die Beschwerde des Franz S*** und der Marianne H*** gegen den Beschluß der Ratskammer des Landesgerichtes Linz, mit welchem letztere über einen Subsidiarantrag der Genannten entschieden hat, als unzulässig zurückgewiesen. Rechtliche Beurteilung Die von Franz S*** und Marianne H*** dagegen erhobene, als "Berufung" bezeichnete Beschwerde ist unzulässig. Nach der Strafprozeßordnung ist gegen... mehr lesen...
Gründe: Rechtliche Beurteilung Gegen Beschlüsse des Gerichtshofes zweiter Instanz nach § 48 Z 2 StPO ist ein Rechtsmittel im Gesetz nicht vorgesehen (vgl. SSt. 29/10, 13 Os 141/80 ua). Anmerkung E11696 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1987:0150OS00142.87.0922.000 Dokumentnummer JJT_19870922_OGH0002_0150OS00142_8700000_000 mehr lesen...
Gründe: I./ Mit Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 30.Mai 1984, GZ 12 c E Vr 9.605/79-101, wurde der (inzwischen verstorbene) Kaufmann Othmar C*** ua des Vergehens der fahrlässigen Krida nach den §§ 159 Abs. 1 Z 2 (161 Abs. 1) StGB schuldig erkannt, weil er in der Zeit zwischen dem 1.Juli 1979 und März 1980 in Wien als Geschäftsführer der Firma C*** & Co KG gleich einem Schuldner in Kenntnis oder fahrlässiger Unkenntnis der Zahlungsunfähigkeit des von ihm vert... mehr lesen...
Norm: StPO §47 BStPO §48
Rechtssatz: Im Strafverfahren wegen fahrlässiger Krida nach § 159 (Abs 1 Z 2) StGB erstreckt sich der Anspruch auf Zulassung als Privatbeteiligter (und damit die Subsidiarantragslegitimation) auf alle Tatgeschädigten, die einen kridabedingten materiellen Schaden schlüssig behaupten, ohne daß es auf die Zugehörigkeit zu einem Gläubigerschutzverband ankäme. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StPO §47 CStPO §48StPO §366 A
Rechtssatz: Über die Zulässigkeit des Privatbeteiligtenanspruches ist gegebenenfalls schon vor dem Urteil zu entscheiden. Ein solcher Beschluß ist im Gerichtshofverfahren (es sei denn, er wäre vom Untersuchungsrichter gefaßt worden - § 113 StPO) unanfechtbar (ÖJZ-LSK 1979/47), allein der materiellen Rechtskraft nicht fähig (KH 2801). Entscheidungstexte 13 O... mehr lesen...
Norm: RAO §14StPO §41 Abs2StPO§79 Abs2StPO §79 Abs4StPO §364
Rechtssatz: Auch wenn der gemäß § 41 Abs 2 StPO vom Gericht beigegebene und gemäß § 45 RAO vom Ausschuss der zuständigen Rechtsanwaltskammer bestellte Verteidiger die Hauptverhandlung nicht selbst verrichtet, sondern einen anderen Rechtsanwalt substituiert, bleibt er der bestellte Verteidiger des Angeklagten, sodass ihm (und nicht dem Substituten) die Urteilsausfertigung zur Ausführun... mehr lesen...