Gründe: Mit Beschluss des Bezirksgerichts Bregenz vom 24. Oktober 2008, GZ 6 U 233/08m-15, wurde das gegen Bernhard M***** wegen des Vergehens der Körperverletzung nach § 83 Abs 1 StGB geführte Strafverfahren gemäß § 191 Abs 1 und 2 StPO (wegen Geringfügigkeit) eingestellt. Begründend ging das Bezirksgericht Bregenz dabei ua von folgendem Sachverhalt, der sich im Zuge eines Beziehungsstreits ereignet habe, aus: „Nachdem sie (das Opfer Vanessa F*****) sein Zimmer nicht verließ, sta... mehr lesen...
Begründung: Das seit 10.7.2006 gegen ***** und ***** wegen der Vergehen der fahrlässigen Körperverletzung nach § 88 Abs 1 StGB anhängigen Strafverfahren stellte das Erstgericht nach Einholung eines kfz-technischen Sachverständigengutachtens mit Beschluss vom 11.4.2008 gemäß § 451 Abs 2 StPO mit der
Begründung: ein, dass die nach der Verdachtslage am 9.6.2006 begangenen Taten der beiden Angeklagten (***** und *****) bereits verjährt seien. Gegen diesen Beschluss richtet sich die Bes... mehr lesen...
Norm: StPO §451 Abs2StGB §§57. 58 Abs3 Z2§§1. 61
Rechtssatz: Der Gerichtsanhängigkeit kommt seit der Neufassung des § 58 Abs 3 Z 2 StGB durch das Strafprozessreformbegleitgesetz I (BGBl I 2007/93) keine verjährungshemmende Wirkung mehr zu. Die Frage der Verjährung vor dem 1.1.2008 begangener Straftaten ist gemäß §§ 1, 61 StGB nach der neuen, insofern günstigeren Rechtslage zu prüfen. Der Auffassung, dass eine nach der alten Rechtslage gehemmte ... mehr lesen...
Gründe: Sergej K***** wurde mit (bereits rechtskräftigem und gemäß § 458 Abs 3 StPO in gekürzter Form ausgefertigtem) Urteil des Bezirksgerichts Bruck an der Leitha vom 30. Juli 2007, GZ 1 U 236/07g-14, anklagekonform (ON 3) des Vergehens der Schlepperei nach § 114 Abs 1 FPG schuldig erkannt. Sergej K***** wurde mit (bereits rechtskräftigem und gemäß Paragraph 458, Absatz 3, StPO in gekürzter Form ausgefertigtem) Urteil des Bezirksgerichts Bruck an der Leitha vom 30. Juli 2007, GZ ... mehr lesen...
Gründe: Im Verfahren 17 U 440/02z des Bezirksgerichtes Linz beantragte die Staatsanwaltschaft am 27. September 2002 die Bestrafung des Christian P***** wegen des Vergehens "der Beleidigung unter Ausnützung einer Amtsstellung nach §§ 115, 117 Abs 3, 313 StGB", weil der Genannte am 31. Juli 2002 in Linz "als Beamter unter Ausnützung seiner Amtsstellung der ihm durch seine Amtstätigkeit gebotenen Gelegenheit, nämlich als Polizeibeamter im Zuge einer Lenker- und Fahrzeugkontrolle in Ge... mehr lesen...
Norm: StPO §451 Abs2
Rechtssatz: Die "Überzeugung" des Richters, dass die dem Antrag zugrunde liegende Tat vom Gesetz nicht mit Strafe bedroht ist oder dass Umstände vorliegen, durch die die Strafbarkeit der Tat aufgehoben oder die Verfolgung wegen der Tat ausgeschlossen ist, kann nicht nur Rechtsfragen, sondern auch Tatfragen betreffen. Weder der Regelungswortlaut noch die Systematik des Gesetzes oder die Materialien legen ein anderes Verständ... mehr lesen...
Gründe: Sevda Y***** wurde auf Grund eines auf eine Verurteilung nach §§ 146, 147 Abs 2 StGB gerichteten Strafantrages des Vergehens des Betruges nach § 146 StGB schuldig erkannt. Sevda Y***** wurde auf Grund eines auf eine Verurteilung nach Paragraphen 146,, 147 Absatz 2, StGB gerichteten Strafantrages des Vergehens des Betruges nach Paragraph 146, StGB schuldig erkannt. Rechtliche Beurteilung Ausgehend davon, dass nach dem in gekürzter Form ausgefertigte... mehr lesen...
Gründe: Am 18. Juni 2001 brachte Peter J***** als Privatankläger beim Bezirksgericht Silz schriftlich den Antrag auf Einleitung von Vorerhebungen gegen unbekannte Täter wegen des Verdachtes des Vergehens der Beleidigung nach § 115 StGB ein, weil er von (im Wege der Vernehmung einer Zeugin auszuforschenden) namentlich unbekannten Kunden einer Konditorei am 11. Juni 2001 als "Brockn" bezeichnet und hiedurch verspottet, beleidigt und gekränkt worden sei. Ferner stellte er den Antrag, ... mehr lesen...
Norm: StPO §451 Abs2
Rechtssatz: § 451 Abs 2 StPO eröffnet dem Richter die Möglichkeit, im Fall aktueller Strafaufhebungsgründe oder Strafausschließungsgründe, aber auch, wenn er die Tat aus anderen Gründen für straflos hält, schon vor Stellung eines Antrags auf Bestrafung die Einleitung der strafgerichtlichen Verfolgung abzulehnen. Entscheidungstexte 12 Os 111/02 Entscheidungstext ... mehr lesen...
Gründe: Am 11. Dezember 1997 langte beim Bezirksgericht Innsbruck eine Privatanklage des Leo K***** und des Thomas C***** gegen Günther M***** wegen des Vergehens der üblen Nachrede nach dem § 111 Abs 1 und Abs 2 StGB ein, das nach Darstellung der Privatankläger durch vom Angeklagten aufgestellte und im Bezirksblatt S*****, Ausgabe 48 vom 26. November 1997, auf S 3 als wörtliche Zitate veröffentlichte Behauptungen verwirklicht worden sei (ON 1). Am 11. Dezember 1997 langte beim... mehr lesen...
Begründung: Mit Bestrafungsantrag vom 7.9.1998 legte die Staatsanwaltschaft Feldkirch dem Beschuldigten zur Last, am 12. und 22. Juli 1998 in Sch***** und W***** bei seiner Fahrt mit dem Einsatzleiterfahrzeug des A***** das Blaulicht und das Folgetonhorn ohne Vorliegen eines Notfalles verwendet und damit vorsätzlich missbraucht zu haben. Mit dem angefochtenen Beschluss hat das Bezirksgericht Bezau das Strafverfahren gegen den Beschuldigten gemäß § 451 Abs 2 StPO mit der Begrü... mehr lesen...
Norm: NotzeichenG §1StPO §451 Abs2
Rechtssatz: Die rechtswidrige Verwendung des Blaulichtes sowie des Folgetonhornes ist nicht strafbar iSd § 1 NotzeichenG. Es handelt sich bei nämlich um Warnzeichen oder -signale, nicht aber um Notzeichen oder -signale Anmerkung 0000059 Entscheidungstexte Bl 180/98 Entscheidungstext LG Feldkirch 04.11.1998 Bl 180/98 ... mehr lesen...
Gründe: Am 23. Jänner 1996 langte beim Bezirksgericht Zell am Ziller eine (mit 22. Jänner 1996 datierte) Privatanklage des Adolf A***** gegen Hans (im späteren Verfahrensverlauf: Johann) K***** sen. wegen des Vergehens der üblen Nachrede nach § 111 Abs 1 und Abs 2 StGB ein, das nach Darstellung des Privatanklägers durch eine vom Beschuldigten verfaßte, im Dezember 1995 an Haushalte in Uderns und Fügen versandte und dem Privatankläger am 29. Dezember 1995 zugekommene Postwurfsen... mehr lesen...
Norm: StPO §363 Z2StPO §450StPO §451 Abs2
Rechtssatz: Wenn ein Privatankläger beim Bezirksgericht Privatanklage wegen eines in die Gerichtshofzuständigkeit fallenden Offizialdeliktes erhebt, hat das Bezirksgericht gemäß § 450 StPO mit Beschluss seine sachliche Unzuständigkeit auszusprechen. Eine Verfahrenseinstellung nach § 451 Abs 2 StPO kommt in diesem Fall nicht in Betracht, weil eine dem Einstellungsgrund im kollegialen Gerichtshofverfahren... mehr lesen...
Norm: StPO §292StPO §451 Abs2
Rechtssatz: Nach Aufhebung der (infolge Verjährung) gesetzwidrigen Strafverfügung hat ein Freispruch zu erfolgen, weil ein Vorgehen nach § 451 Abs 2 StPO in einem Gerichtstag zur öffentlichen Verhandlung systemgemäß nicht in Betracht kommt. Entscheidungstexte 14 Os 135/95 Entscheidungstext OGH 19.09.1995 14 Os 135/95 ... mehr lesen...
Norm: StPO §2 Abs3StPO §451 Abs2
Rechtssatz: Schon die Anordnung und Durchführung der Hauptverhandlung (auch) wegen eines Offizialdelikts lediglich aufgrund des Antrags einer nur zur Privatanklage berechtigten Person verletzt das Gesetz in der Bestimmung des § 2 Abs 3 StPO. Entscheidungstexte 11 Os 32/94 Entscheidungstext OGH 19.04.1994 11 Os 32/94 ... mehr lesen...
Norm: StPO §451 Abs2
Rechtssatz: Voraussichtliche Schwierigkeiten in der Beweisführung (hinsichtlich der subjektiven Tatseite) berechtigen nicht dazu, die Einleitung oder Fortführung des Verfahrens abzulehnen. Entscheidungstexte 13 Os 156/92 Entscheidungstext OGH 17.02.1993 13 Os 156/92 Veröff: EvBl 1993/114 S 458 13 Os 154/03 E... mehr lesen...
Gründe: Nach dem Inhalt der Anzeige des Gendarmeriepostens Krems/Stadt vom 4.September 1990 ist Anna F***** verdächtig, am 30.Juli 1990 in Krems mit Claudia H***** als Folge einer Rauferei zwischen mitgeführten Hunden in eine tätliche Auseinandersetzung geraten zu sein und hiebei ihre Gegnerin durch Schläge an der linken Ohrmuschel und am linken Oberarm leicht verletzt zu haben. Der Bezirksanwalt beim Bezirksgericht Krems an der Donau legte die Anzeige am 13.September 1990 aus dem G... mehr lesen...
Gründe: Der Gendarmerieposten Kitzbühel zeigte am 17.Dezember 1985 die jugoslawischen Staatsbürger Joca S*** und Ibrahim N*** wegen Körperverletzung der Mira S***, der Ehegattin des Erstgenannten, an (U 1762/85 des Bezirksgerichts Kitzbühel). Der Bezirksanwalt beantragte hinsichtlich Joca S*** Feststellung der Voraussetzungen des § 42 StGB (S. 30) und stellte hinsichtlich Ibrahim N*** Strafantrag wegen § 83 Abs. 1 StGB (S. 1). Zufolge einer offenkundigen Namensverwechslung stellte... mehr lesen...
Gründe: Auf Grund des von der Staatsanwaltschaft Wien beim Strafbezirksgericht Wien zum AZ 3 U 1868/85 gestellten Bestrafungsantrages (ON 1) wurden Florian N*** und Jacek P*** mit Strafverfügungen jeweils vom 6.August 1985 des Vergehens der Körperverletzung nach § 83 Abs. 1 StGB schuldig erkannt, weil sie einander am 23.April 1985 in Wien-Hietzing durch gegenseitiges Versetzen von Schlägen in das Gesicht am Körper (leicht) verletzten (ON 2 und 3). Während die Strafverfügung gegen ... mehr lesen...
Norm: StGB §42StPO §451 Abs2
Rechtssatz: Aus der systematischen Einordnung der Vorschrift des § 451 Abs 2 StPO folgt keineswegs deren ausschließliche Anwendbarkeit im bezirksgerichtlichen Vorverfahren, solange noch keine Hauptverhandlung stattgefunden hat. § 42 Abs 2 zweiter Halbsatz StGB gebietet bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 42 Abs 1 StGB die Beendigung des Verfahrens in jeder Lage. So gesehen ermöglicht § 451 Abs 2 StPO die Einstel... mehr lesen...
Norm: StPO §363 Z1StPO §451 Abs2
Rechtssatz: Aus der Tatsache, daß es zur Behebung eines Beschlusses nach § 451 Abs 2 StPO eines Rechtsmittels des Anklägers bedarf, ergibt sich zunächst, daß eine Verfahrenseinstellung dieser Art nach dem Eintritt ihrer (dementsprechenden materiellen) Rechtskraft jedenfalls, und zwar auch dann, wenn sie vor der Behandlung einer bestimmten Person als Beschuldigter vorgenommen wird, die - einer (neuerlichen) Verfo... mehr lesen...
Gründe: Der am 16.Jänner 1951 geborene beschäftigungslose Bäckergeselle Josef A legte am 7.Mai 1979 beim Meldeamt des Bezirkspolizeikommissariates Wien-Neubau zu seiner polizeilichen Anmeldung Meldezettelformulare vor, welche er auf eine fingierte Wohnadresse ausgefüllt und fälschlich mit dem Namen seiner geschiedenen Gattin 'Hermine A' als Unterkunftgeber unterfertigt hatte. Die fingierte Adresse wurde jedoch von dem die Meldezettel entgegennehmenden Beamten noch vor Anbringung des... mehr lesen...
Gründe: Am 12.August 1977 langte bei der Staatsanwaltschaft Innsbruck eine Strafanzeige der Irma B gegen den am 12.November 1918 geborenen Dr. Gustav A wegen des Verdachts des Vergehens der Körperverletzung nach § 83 StGB ein, der die Behauptung zugrundelag, der Verdächtige habe am 12.Juli 1977 in Innsbruck im Zuge einer Auseinandersetzung einen schweren Schlüsselbund gezielt gegen die nur etwa 2 m entfernte Dr. Anneliese C geworfen, infolge deren instinktiver Ausweichbewegung mit d... mehr lesen...
Norm: StGB §42StPO §191 Abs1 BStPO §191 Abs2 BStPO §259 Z3StPO §259 Z4StPO §451 Abs2
Rechtssatz: Kein Rechtsanspruch auf Sachverhaltsklärung und etwa Freispruch nach Z 3 statt Z 4 des § 259 StPO. Entscheidungstexte 13 Os 16/80 Entscheidungstext OGH 28.02.1980 13 Os 16/80 Veröff: EvBl 1980/135 S 409 = SSt 51/8 = JBl 1981,45 = RZ 1980/41 S 177 ... mehr lesen...
Norm: StGB §42 Abs2StPO §191 Abs1 BStPO §191 Abs2 BStPO §451 Abs2
Rechtssatz: Die Prozessökonomie spielt bei der Regelung des § 42 StGB eine entscheidende Rolle. Entscheidungstexte 13 Os 16/80 Entscheidungstext OGH 28.02.1980 13 Os 16/80 Veröff: EvBl 1980/135 S 409 = SSt 51/8 = JBl 1981,45 = RZ 1980/41 S 177 14 Os 76/87 ... mehr lesen...
Norm: MRK Art6 Abs1 II1bMRK Art6 Abs2 IIIStPO §191 Abs1 BStPO §191 Abs2 BStPO §451 Abs2StGB §42
Rechtssatz: Sachverhaltsfeststellungen eines Beschlusses, womit ein Strafverfahren gemäß § 451 Abs 2 StPO (§ 42 StGB) eingestellt wird, sind keinesfalls Schulderkenntnisse im Sinne des § 270 Abs 2 Z 5 StPO. Entscheidungstexte 13 Os 16/80 Entscheidungstext OGH 28.02.1980 13 Os ... mehr lesen...
Gründe: I./ Aus den Akten U 382/78 und U 431/78 des Bezirksgerichtes Imst ergibt sich folgender Sachverhalt: 1. Mit der - in Rechtskraft erwachsenen - Strafverfügung des Bezirksgerichtes Imst vom 7. Juni 1978, GZ U 382/78-3, wurde der am 20. Juli 1957 geborene Hilfsarbeiter Erwin A auf Grund des Bestrafungsantrages der Staatsanwaltschaft Innsbruck vom 22. Mai 1978 (S 1 d. A) der Vergehen des unbefugten Gebrauchs von Fahrzeugen nach § 136 Abs. 1 StGB und der Hehlerei... mehr lesen...