Norm: StPO §313 CStPO §314StPO §316
Rechtssatz: Ein im Vorverfahren abgelegtes Geständnis, das in der Folge widerrufen wurde, vermag alleine noch keine Grundlage für die Stellung einer Eventualfrage oder (uneigentlichen) Zusatzfrage an die Geschworenen abzugeben, weil die die Fragestellung indizierenden Tatsachen in der Hauptverhandlung und nicht im Vorverfahren vorgebracht sein müssen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StPO §313StPO §314
Rechtssatz: In bezug auf Putativnotwehr ist eine gesonderte - im Verhältnis zur Notwehrfrage subsidiäre, das heißt nur für deren Verneinung aktuelle - Zusatzfrage nach den Voraussetzungen eines dem Täter unterlaufenen Irrtums (§ 8 StGB) zu stellen, mit der eine weitere Eventualfrage wegen des entsprechenden Fahrlässigkeitsdeliktes zu verbinden ist, die sowohl eine auf Fahrlässigkeit beruhende irrtümliche Annahme einer N... mehr lesen...
Norm: StPO §314
Rechtssatz: Bloß denkmögliche bzw nicht gewählte Verteidigungsvarianten erfordern nicht die Stellung von Eventualfragen. Entscheidungstexte 11 Os 154/94 Entscheidungstext OGH 17.01.1995 11 Os 154/94 11 Os 4/96 Entscheidungstext OGH 21.05.1996 11 Os 4/96 14 Os 10... mehr lesen...
Norm: StPO §312StPO §313StPO §314
Rechtssatz: Aufgrund einer Anklage wegen eines qualifizierten Deliktes kommt neben einer einheitlichen, auf das qualifizierte Verbrechen gerichteten Hauptfrage lediglich eine - ebenfalls, dem Anklagevorwurf entsprechende - Aufspaltung in eine auf das Grunddelikt gerichtete Hauptfrage und eine die Qualifikation betreffende "uneigentliche" Zusatzfrage in Betrecht, nicht aber eine auf das Grunddelikt gerichtete Ev... mehr lesen...
Norm: StPO §314
Rechtssatz: Unabdingbare Voraussetzung für die Stellung einer Eventualfrage ist das Vorbringen von Tatsachen in der Hauptverhandlung, die einen gegenüber der Anklage geänderten Sachverhalt und damit eine andere rechtliche Beurteilung in den näheren Bereich der Möglichkeit rücken. Entscheidungstexte 12 Os 163/93 Entscheidungstext OGH 27.01.1994 12 Os 163/93 ... mehr lesen...
Norm: StPO §312StPO §314
Rechtssatz: Das Gesetz sieht eine Fragestellung nach einer Verwaltungsübertretung nicht vor, zumal die Geschworenen ihrer Meinung, daß durch die Tat nur eine gerichtlich nicht strafbare Verwaltungsübertretung begangen worden sei, ohnehin durch die Verneinung der entsprechenden Schuldfrage (Schuldfragen) Rechnung tragen können. Entscheidungstexte 14 Os 163/93 Entsc... mehr lesen...
Norm: StPO §312StPO §314StPO §330 Abs2StPO §345 Abs1 Z6StPO §345 Abs1 Z12
Rechtssatz: Bei der konkreten Sachkonstellation war den (sowohl über die Möglichkeit einer bloß teilweisen Beantwortung von Fragen als auch über den Tatbestand nach § 83 StGB belehrten Geschwornen durchaus in Wahrung der Interessen des (im übrigen des Vergehens der Körperverletzung geständigen) Angeklagten die Alternative eröffnet, durch einschränkende Zusätze (§ 330 Abs ... mehr lesen...
Norm: StPO §314
Rechtssatz: Voraussetzung für die Stellung einer Eventualfrage nach § 314 Abs 1 StPO ist ein von den Sachverhaltsgrundlagen der Hauptfragen abweichendes Tatsachensubstrat, das eine andere rechtliche Beurteilung zur Folge hat. Entscheidungstexte 11 Os 124/93 Entscheidungstext OGH 12.10.1993 11 Os 124/93 14 Os 23/97 Ents... mehr lesen...
Norm: StPO §314
Rechtssatz: Das bloße Begehren des Anklägers oder Verteidigers nach Stellung einer Eventualfrage begründet keine Verpflichtung des Gerichtshofes zu einer solchen Fragestellung. Entscheidungstexte 12 Os 9/93 Entscheidungstext OGH 18.03.1993 12 Os 9/93 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1993:RS0... mehr lesen...
Norm: StPO §312StPO §313 AStPO §314StPO §316
Rechtssatz: Anders als bei der Formulierung von Schuldfragen (§§ 312, 314 StPO) sowie von unechten Zusatzfragen (§ 316 StPO), in welchen die Tat nicht nur individualisiert, sondern darüber hinaus (durch die Anführung jener konkreten Tatsachen, welche die abstrakten Tatbestandsmerkmale und Qualifikationsmerkmale im Einzelfall verwirklichen) auch ausreichend konkretisiert werden muss (vgl EvBl 1985/97;... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil - das auch unbekämpft gebliebene Teilfreisprüche enthält - wurden auf Grund des Wahrspruchs der Geschworenen schuldig erkannt: 1. Waltraud W***** (zu A/I bis V und D/) des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten Mordes nach §§ 75 und 15 StGB, teilweise als Beteiligte nach § 12 dritter Fall StGB, und (zu A/VI) des Verbrechens der absichtlichen schweren Körperverletzung nach § 87 Abs. 1 StGB; 2. Irene L***** (zu B/) des Verbrechens des ... mehr lesen...
Norm: StPO §314
Rechtssatz: Die Stellung von Eventualfragen ist nicht zur Hintanhaltung allfälliger - folgerichtig einer anderen Nichtigkeitssanktion (Z 9) unterliegender - Undeutlichkeiten der Sachverhaltsfeststellung im Verdikt vorgesehen, sondern vielmehr zur Erfassung eines in bestimmter Weise erheblichen, in der Hauptverhandlung vorgebrachten anderen (als des in der Hauptfrage aufscheinenden) Tatsachensubstrats. In diesem Sinn kommt auch i... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Wilhelm R***** auf Grund des einstimmigen Wahrspruchs der Geschworenen des Verbrechens des Mordes nach § 75 StGB schuldig erkannt und zu einer Freiheitsstrafe in der Dauer von 15 Jahren verurteilt. Darnach hat er am 16.März 1991 in Salzburg Franz K***** durch Erwürgen vorsätzlich getötet. Dieses Urteil bekämpft der Angeklagte im Schuldspruch mit einer auf die Z 6 und 8 des § 345 Abs. 1 StPO gestützten Nichtigkeitsbeschwerde sowie im Str... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil, das auch andere Entscheidungen enthält, wurde Reinhold W***** auf Grund des Wahrspruchs der Geschworenen des Vergehens der Begehung einer mit Strafe bedrohten Handlung im Zustand voller Berauschung nach § 287 Abs. 1 (§§ 142 Abs. 1, 143 dritter Fall) StGB schuldig erkannt. Darnach hat er sich in der Nacht zum 30.Juli 1990 in Wien durch den Genuß von Alkohol und Medikamenten in einen die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Rausch versetzt und i... mehr lesen...
Gründe: Der am 12.März 1972 geborene (zur Tatzeit noch jugendlich gewesene) Angeklagte Ferdinand S***** wurde auf Grund des Wahrspruchs der Geschwornen (I) des Verbrechens des Mordes nach § 75 StGB, (II) des Vergehens des Diebstahls nach § 127 StGB und (III) des Vergehens des unbefugten Gebrauchs von Fahrzeugen nach § 136 Abs. 1 und 2 StGB schuldig erkannt. Inhaltlich des - für die Entscheidung über die Nichtigkeitsbeschwerde allein relevanten - Schuldspruchs wegen Mordes hat er am ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 27.April 1956 geborene Reinhard L***** und der am 20.April 1962 geborene Stefan S***** des Verbrechens des versuchten schweren Raubes nach den §§ 15, 142 Abs. 1, 143, zweiter Fall, StGB schuldig erkannt und nach dem ersten Strafsatz des § 143 StGB Reinhard L***** zu sechs Jahren und Stefan S***** zu sieben Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Inhaltlich des auf dem Wahrspruch der Geschwornen beruhenden Schuldspruchs haben sie am 21.... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden der am 6. März 1969 geborene Ewald G*****, der am 15. Juli 1970 geborene Soner T***** und der am 1. Jänner 1969 geborene Zihni B***** des Verbrechens nach dem § 12 Abs. 1 und 3 Z 3 SGG (G***** teilweise in der Form der Bestimmung zum Versuch nach den §§ 12, zweiter Fall, 15 Abs. 1 StGB, bei B***** blieb die Tat teilweise im Deliktsstadium des Versuchs), ferner G***** noch zweier weiterer Straftaten, B***** auch des Vergehens nach dem § 16 ... mehr lesen...
Norm: StGB §75 FStGB §169 Abs1StGB §169 Abs3StPO §314StPO §316
Rechtssatz: Liegen in Form eines (wenn auch widerrufenen) Geständnisses und eines psychiatrischen Sachverständigengutachtens Beweisergebnisse vor, die die Möglichkeit einer die Wissenskomponente und (allenfalls auch) Willenskomponente des Tötungsvorsatzes (§§ 5 Abs 1, 75 StGB) ausschaltenden Bewußtseinseinengung offenlassen, ist der Schwurgerichtshof verpflichtet, durch Stellung ein... mehr lesen...
Gründe: Auf Grund des Wahrspruches der Geschwornen, welche die beiden anklagekonform gestellten Hauptfragen ebenso einstimmig bejahten wie sie die auf beide Hauptfragen bezogene Zusatzfrage einstimmig verneinten, wurde die am 1.Dezember 1922 geborene Hausfrau Juliana H***** des Verbrechens des Mordes nach dem § 75 StGB (1) und des Verbrechens der Brandstiftung nach dem § 169 Abs. 1 StGB (2) schuldig erkannt. Sie tötete darnach am 8.Oktober 1990 in L***** ihren Ehemann Anton H***** ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der 17 Jahre alte Thomas F***** auf Grund des Wahrspruchs der Geschwornen der Verbrechen des Mordes nach § 75 StGB (I) und der versuchten Vergewaltigung nach §§ 15, 201 Abs. 1 StGB (II) schuldig erkannt. Darnach hat er am 13.August 1990 in Baden (zu I) vorsätzlich Gertrude A***** durch Versetzen von mehreren Messerstichen gegen den Schulterbereich und den
Kopf: , Würgen und Versetzen von Fußtritten gegen
Kopf: , Hals und Oberkörper getötet so... mehr lesen...
Gründe: I. Mit dem Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien vom 3. Juli 1989, GZ 6e EVr 5445/89-7, wurde Dr. Gerhard S***** des Vergehens des Geheimnisbruchs nach § 48 Abs. 1 DSG schuldig erkannt. Darnach fiel ihm zur Last, im Dezember 1988 in Wien als Obmann des Vereins "W*****E*****" (im folgenden: W*****E*****) personenbezogene Daten (§ 3 Z 1 DSG), und zwar auf Datenträgern festgehaltene Angaben über Namen, Geburtsdaten, Gehaltshöhe und Diensteintritt der Angestellten vo... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der 38 Jahre alte Johann N***** des Vergehens des versuchten schweren Diebstahls nach §§ 15, 127, 128 Abs. 1 Z 2 StGB schuldig erkannt. Darnach hat er im gewollten Zusammenwirken mit dem abgesondert verurteilten Wolfgang O***** am 18.Jänner 1990 in Dornbirn in der Oberdorfer Kirche, mithin in einem der Religionsausübung dienenden Raum, "dem dortigen Verfügungsberechtigten" fremde bewegliche Sachen, nämlich Bargeld in einem 25.000 S nicht üb... mehr lesen...
Gründe: Mit dem - auch den (in Rechtksraft erwachsenen) Freispruch eines Mitangeklagten enthaltenden - angefochtenen Urteil wurde Franz H*** (1.) des Verbrechens des "gewerbsmäßigen Diebstahls durch Einbruch" (gemeint: des gewerbsmäßig durch Einbruch begangenen Diebstahls) nach §§ 127, 129 Z 1, 130 "2. Fall" (gemeint: zweiter Satz; richtig: vierter Qualifikations-Fall) StGB sowie der Vergehen (2.) der Urkundenunterdrückung nach § 229 Abs. 1 StGB und (3.) des unbefugten Gebrauchs v... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Armin L*** der Finanzvergehen (1.) des gewerbsmäßigen Schmuggels nach §§ 35 Abs. 1, 38 Abs. 1 lit. a FinStrG und (2.) der gewerbsmäßigen Hinterziehung von Eingangsabgaben nach §§ 35 Abs. 2, 38 Abs. 1 lit. a FinStrG sowie der Vergehen (3.) des schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs. 2 StGB und (4.) der Veruntreuung nach § 133 Abs. 1 und Abs. 2 erster Fall StGB schuldig erkannt. Darnach hat er (zu 1.) anläßlich wiederholter Einreisen nach Ö... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auf dem Wahrspruch der Geschwornen beruhenden Urteil wurde Peter P*** des Verbrechens des Mordes nach dem § 75 SteB schuldig erkannt, weil er am 15.November 1980 auf dem Parkplatz bei Kilometer 19,5 der Bundesautobahn München-Salzburg in Bayern vorsätzlich Wilhelm S*** durch fünf Pistolenschüsse und drei Messerstiche getötet hatte. Der Schwurgerichtshof hatte den Geschwornen nach der anklagekonformen Hauptfrage I. (nach Mord) folgende - im Rechtsmitt... mehr lesen...