Gründe: Der am 8.Oktober 1945 geborene Peter S***** wurde auf Grund des Wahrspruchs der Geschworenen des Verbrechens des Mordes nach § 75 StGB und des Vergehens nach § 36 Abs 1 Z 1 WaffG schuldig erkannt. Der am 8.Oktober 1945 geborene Peter S***** wurde auf Grund des Wahrspruchs der Geschworenen des Verbrechens des Mordes nach Paragraph 75, StGB und des Vergehens nach Paragraph 36, Absatz eins, Ziffer eins, WaffG schuldig erkannt. Demnach hat er I. in der Nacht zum 13.Au... mehr lesen...
Gründe: Mit dem auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden angefochtenen Urteil wurde Walter R***** des Verbrechens des Mordes nach § 75 StGB schuldig erkannt, weil er am 6.April 1996 in Judenburg seinen Schwiegervater Erwin S***** durch vier Revolverschüsse tötete. Mit dem auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden angefochtenen Urteil wurde Walter R***** des Verbrechens des Mordes nach Paragraph 75, StGB schuldig erkannt, weil er am 6.April 1996 in Judenburg seinen Sc... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde - der sich einleitend im Sinne der Anklage auch schuldig bekennende (S 409/I) - Darshan K***** auf Grund des Wahrspruchs der Geschworenen des Verbrechens des versuchten Mordes nach §§ 15, 75 StGB schuldig erkannt, weil er am 23.November 1996 in Seekirchen seine Gattin Sharanjit K***** (a) und seine unmündigen Kinder Jasveer und Samsher K***** zu töten versucht hat (b und c), indem er mit seinem PKW über eine Bootsanlegestelle mit Vollg... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Willibald K***** - aufgrund des Wahrspruches der Geschworenen - der Verbrechen (I) der versuchten Vergewaltigung nach den §§ 15, 201 Abs 1 StGB sowie (II) des Mordes nach § 75 StGB schuldig erkannt. Demnach hat er in der Nacht zum 18. Februar 1996 in Spielberg/Pausendorf Brigitte Z***** mit schwerer, gegen sie gerichteter Gewalt, indem er sie mit seiner rechten Hand sowie mit der Ellenbeuge seines rechten Armes im Halsbereich bis zum K... mehr lesen...
Gründe: Mit dem - auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden - angefochtenen Urteil, das auch rechtskräftige Teilfreisprüche der Angeklagten Tong Wa***** und Haifeng Y***** enthält, wurden die nachstehenden Angeklagten folgender strafbarer Handlungen schuldig erkannt, und zwar 1. Ling Wei J***** zu B. des Verbrechens der erpresserischen Ent- führung nach § 102 Abs 1 StGB als Beteiligter nach § 12 dritter Fall StGB, zu B. des Verbrechens der erpresserischen Ent- führung ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden Urteil wurden Andreas E***** und Michael P***** des Verbrechens des Mordes nach § 75 StGB schuldig erkannt, weil sie in der Nacht zum 1. April 1996 in Leoben im bewußten und gewollten Zusammenwirken als Mittäter Siegfried K***** dadurch vorsätzlich getötet hatten, daß sie mit Fäusten und Bohnenstangen wuchtig auf seinen
Kopf: einschlugen, ihm Fußtritte gegen das Gesicht versetzten, eine 11 kg schwere M... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden Urteil wurde Alois Z***** des Verbrechens des Mordes nach § 75 StGB schuldig erkannt, weil er am 10.Oktober 1996 in Linz Elfriede G***** durch Erwürgen getötet hat. Mit dem angefochtenen, auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden Urteil wurde Alois Z***** des Verbrechens des Mordes nach Paragraph 75, StGB schuldig erkannt, weil er am 10.Oktober 1996 in Linz Elfriede G***** durch Erwürgen getötet ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auf den Wahrspruch der Geschworenen gegründeten Urteil wurde Rupert K***** des Vergehens des Ansammelns von Kampfmitteln nach § 280 Abs 1 StGB schuldig erkannt. Mit dem angefochtenen, auf den Wahrspruch der Geschworenen gegründeten Urteil wurde Rupert K***** des Vergehens des Ansammelns von Kampfmitteln nach Paragraph 280, Absatz eins, StGB schuldig erkannt. Darnach hat er ab September 1996 bis 3. Oktober 1996 in Wien einen Vorrat von Waffen, S... mehr lesen...
Norm: StPO §314
Rechtssatz: Der Schwurgerichtshof ist nur dann zur Stellung einer Eventualfrage (§ 314) verpflichtet, wenn eine von der Anklage abweichende rechtliche Deutung der dem Angeklagten zur Last gelegten Tat nach den tatsächlichen Behauptungen (seinem Vorbringen) und den Beweisergebnissen möglich ist. Entscheidungstexte 11 Os 10/97 Entscheidungstext OGH 15.04.1997 11 Os ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen - auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden (auch rechtskräftige Schuldsprüche weiterer Mitangeklagter und rechtskräftige Freisprüche enthaltenden) - Urteil wurden Nazim R***** (zu Punkt I 1 und II) und Avdi I***** (zu Punkt I 1-6) des Verbrechens des schweren Raubes nach §§ 142 Abs 1, 143 Satz 1 erster und zweiter Fall StGB, Nazim R***** teilweise als Beteiligter nach § 12 dritter Fall StGB, und (zu Punkt III) des Vergehens der Bandenbildung ... mehr lesen...
Norm: StPO §312StPO §314StPO §317
Rechtssatz: Durch die Bejahung der Schuldfrage müssen die Geschworenen zugleich die Unterstellung der Tat unter ein bestimmtes Strafgesetz vollziehen können, weswegen eine Tat in der Schuldfrage nicht alternierend verschiedenen Deliktsbegriffen unterstellt werden darf. Entscheidungstexte 13 Os 132/96 Entscheidungstext OGH 06.11.1996 13 Os 132/96 ... mehr lesen...
Norm: StPO §314
Rechtssatz: Der Schwurgerichtshof ist zur Stellung einer Eventualfrage nur dann verpflichtet, wenn in der Hauptverhandlung Umstände der im § 314 Abs 1 StPO vorausgesetzten Art hervorgekommen sind, die über den Rahmen abstrakt denkbarer Möglichkeiten oder bloßer Mutmaßungen hinausgehen. Entscheidungstexte 14 Os 102/96 Entscheidungstext OGH 06.08.1996 14 Os 102/96 ... mehr lesen...
Norm: StGB §201StPO §314StPO §330 Abs3StPO §345 Abs3
Rechtssatz: Im Verfahren vor den Geschworenengerichten wäre bei entsprechenden Beweisergebnissen in der Hauptverhandlung für den Fall der Verneinung der auf Vergewaltigung nach § 201 Abs 1 StGB gerichteten Hauptfrage eine Eventualfrage (§ 314 StPO) nach minderschwerer Vergewaltigung im Sinne des § 201 Abs 2 StGB zu stellen. Im gegebenen Fall gereicht jedoch die Unterlassung der Stellung einer... mehr lesen...
Norm: StGB §76StPO §314
Rechtssatz: Ein Affekt infolge durch Medikamentenmißbrauch herabgesetzter Frustrationstoleranz bei einer an sich belanglosen wörtlichen Auseinandersetzung vermag die Stellung einer Frage nach § 76 StGB nicht zu rechtfertigen. Entscheidungstexte 14 Os 114/95 Entscheidungstext OGH 03.10.1995 14 Os 114/95 Euro... mehr lesen...