RS OGH 1994/10/13 15Os137/94

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 13.10.1994
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Norm

StPO §312
StPO §313
StPO §314

Rechtssatz

Aufgrund einer Anklage wegen eines qualifizierten Deliktes kommt neben einer einheitlichen, auf das qualifizierte Verbrechen gerichteten Hauptfrage lediglich eine - ebenfalls, dem Anklagevorwurf entsprechende - Aufspaltung in eine auf das Grunddelikt gerichtete Hauptfrage und eine die Qualifikation betreffende "uneigentliche" Zusatzfrage in Betrecht, nicht aber eine auf das Grunddelikt gerichtete Eventualfrage.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0100549

Dokumentnummer

JJR_19941013_OGH0002_0150OS00137_9400000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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