Norm: StPO §280StPO §294
Rechtssatz: Wenn aus der Überschreibung der Rechtsmittelschrift mit "Nichtigkeitsbeschwerde" im Zusammenhange mit dem Umstande, daß der Rechtsmittelwerber ausdrücklich nur die Nichtigkeitsbeschwerde angemeldet hat, deutlich ersichtlich ist, daß sich der Rechtsmittelwerber nicht etwa bloß in der Bezeichnung des Rechtsmittels vergriffen hat, sondern daß er bewußt und überlegt das angefochtene Urteil nur mit dem Rechtsmitt... mehr lesen...
Norm: StPO §294
Rechtssatz: Eine erst nach Ablauf der hierfür im Gesetz vorgesehenen Frist ausgeführte, aber rechtzeitig angemeldete Berufung ist nicht zurückzuweisen, vielmehr ist auf sie keine Rücksicht zu nehmen (§ 294 Abs 2 StPO), weil eine verspätete Ausführung unbeachtlich ist, daher nach wie vor nur eine zwar (rechtzeitig) angemeldete, aber nicht (rechtzeitig) ausgeführte Berufung vorliegt. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StPNov 1877 §1 Z1StPNov 1877 §4 Z1StPO §280StPO §282StPO §294
Rechtssatz: Bei der Entscheidung über tatsächliche Umstände, von denen die Zulässigkeit eines Rechtsmittels abhängt, ist in Zweifel immer von der für den Angeklagten günstigeren Annahme auszugehen. Entscheidungstexte 9 Os 11/58 Entscheidungstext OGH 28.04.1958 9 Os 11/58 ... mehr lesen...
Norm: GRBG §4 Abs1StPO §6 BStPO §84StPO §284 AStPO §294StPO §467 Abs5StPO §481StPNov 1877 §1 Z1
Rechtssatz: Eine der Direktion der Strafanstalt allein zur Last fallende Verzögerung in der Weiterleitung des von einem in Haft befindlichen Angeklagten fristgerecht der Anstaltsleitung übergebenen Rechtsmittels kann dem Angeklagten nicht zum Nachteil gereichen. Entscheidungstexte 5 Os 626/54 E... mehr lesen...
Norm: StPO §283 CStPO §294
Rechtssatz: Überprüfung der Anwendbarkeit des außerordentlichen Milderungsrechtes. Entscheidungstexte 5 Os 1078/53 Entscheidungstext OGH 09.10.1953 5 Os 1078/53 Veröff: SSt XXIV/61 = EvBl 1954/129 S 179 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1953:RS0099948 Dokumentnummer ... mehr lesen...
Norm: StPO §284 AStPO §294
Rechtssatz: Eine beim Rechtsmittelgericht überreichte Beschwerde ist verspätet, wenn sie nicht innerhalb der offenstehenden Frist beim Erstgericht einlangt. Entscheidungstexte 5 Os 1122/51 Entscheidungstext OGH 28.12.1951 5 Os 1122/51 Veröff: EvBl 1952,163 12 Os 13/76 Entscheidungstext OGH 30.11.1977 12... mehr lesen...
Norm: Geo §61 Abs4StPO §284StPO §294
Rechtssatz: Aus der Bestimmung des § 63 Abs 4 Geo (jetzt § 61 Abs 4 Geo neu) ergibt sich, daß die Benützung des Telefons zur Anmeldung von Rechtsmitteln unzulässig ist. Entscheidungstexte 1 Os 46/50 Entscheidungstext OGH 12.04.1950 1 Os 46/50 Veröff: EvBl 1950/370 S 353 11 Os 191/62 Entsche... mehr lesen...
Norm: StPO §294StPO §296StPO §427 Abs3 BStPNov 1877 §1 Z1
Rechtssatz: Wenn der Angeklagte gleichzeitig mit dem Einspruch Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung ergriffen hat, ist eine Zurückweisung der Nichtigkeitsbeschwerde durch die erste Instanz nicht möglich. Entscheidungstexte 2 Os 24/50 Entscheidungstext OGH 04.04.1950 2 Os 24/50 Veröff: EvBl 1950/576 S 578 ... mehr lesen...
Norm: StPO §280StPO §281 Abs1 Z11 AbStPO §294
Rechtssatz: Ausführungen des Nichtigkeitsgrundes der Z 11 des § 281 StPO können nicht als Berufung wegen Nichtanwendung des Gesetzes über die bedingte Verurteilung behandelt werden. Entscheidungstexte 1 Os 658/48 Entscheidungstext OGH 08.09.1948 1 Os 658/48 Veröff: EvBl 1948/880 Europea... mehr lesen...
Norm: StPO §81StPO §285StPO §294
Rechtssatz: Wird eine Rechtsmittelanmeldung gemäß dem § 81 StPO beim Gerichte des Zustellungsortes zu Protokoll gegeben, so ist der Tag, an dem die Protokollerklärung erfolgte, der Tag der Anmeldung im Sinne des §§ 285 und 294 StPO. Entscheidungstexte 4 Os 186/34 Entscheidungstext OGH 03.05.1934 4 Os 186/34 Veröff: SSt XIV/45 ... mehr lesen...
Norm: StPO §294
Rechtssatz: War die Anmeldung der Berufung auf die Strafart beschränkt, so ist der Berufungswerber nicht berechtigt, außerhalb der Anmeldungsfrist die Berufung auch in einer anderen Richtung auszuführen. Entscheidungstexte 4 Os 476/30 Entscheidungstext OGH 19.11.1930 4 Os 476/30 Veröff: SSt X/90 10 Os 155/71 Entsche... mehr lesen...
Norm: StPO §294
Rechtssatz: Hat der Staatsanwalt bei der Berufungsanmeldung nur erklärt, die Berufung wegen des Ausspruches über den bedingten Strafnachlaß ergreifen zu wollen, so ist er nicht berechtigt, in der Berufungsausführung auch die Umwandlung der Kerkerstrafe in eine strenge Arreststrafe zu bekämpfen. Entscheidungstexte 4 Os 535/23 Entscheidungstext OGH 09.11.1923 4 Os 535... mehr lesen...
Norm: StPO §294
Rechtssatz: Das Begehren um Urteilszustellung zwecks Anbringung eines Rechtsmittels kann innerhalb der dreitägigen Anmeldungsfrist rechtswirksam nachgetragen werden. Entscheidungstexte 4 Os 215/23 Entscheidungstext OGH 30.04.1923 4 Os 215/23 Veröff: SSt III/26 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:... mehr lesen...
Norm: StPO §294
Rechtssatz: Hat der Berufungswerber innerhalb der Anmeldungsfrist seine Berufung auf die Anfechtung der Verhängung einer Nebenstrafe beschränkt, so ist er nicht berechtigt, die Berufung auch in einer anderen Richtung auszuführen. Entscheidungstexte 4 Os 492/22 Entscheidungstext OGH 21.09.1922 4 Os 492/22 Veröff: SSt II/79 ... mehr lesen...
Norm: StPO §294
Rechtssatz: Die Anmeldung einer Berufung wegen Schuld und Nichtigkeit hat nach § 294 StPO nicht die Bedeutung der Anmeldung einer Berufung gegen die Strafe. Entscheidungstexte 4 Os 728/21 Entscheidungstext OGH 07.12.1921 4 Os 728/21 Veröff: SSt I/115 9 Os 156/76 Entscheidungstext OGH 05.04.1977 9 Os 156/76 ... mehr lesen...