Norm
StPO §294Rechtssatz
Hat der Berufungswerber innerhalb der Anmeldungsfrist seine Berufung auf die Anfechtung der Verhängung einer Nebenstrafe beschränkt, so ist er nicht berechtigt, die Berufung auch in einer anderen Richtung auszuführen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1922:RS0100280Dokumentnummer
JJR_19220921_OGH0002_0040OS00492_2200000_001